Druckversion
Freitag, 5.06.2026, 12:48 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bfh-xr444517-firmenwagen-minijob-ehefrau-steuern-betriebsausgaben
Fenster schließen
Artikel drucken
34101

BFH erkennt Betriebsausgaben nicht an: Kein Dienst­wagen für die Ehe­frau mit Minijob

27.02.2019

Frau hält Autoschlüssel vor einem Minivan in der Hand

© Anton - stock.adobe.com

Ehefrau mit Minijob und Dienstwagen – das passt für den BFH zumindest steuerlich nicht zusammen. Die Kosten aus dem Arbeitsvertrag mit seiner Frau könne ein Einzelhändler jedenfalls nicht als Betriebsausgabe von seinem Gewinn abziehen.

Anzeige

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat einem kreativen Steuersparmodell in Unternehmerehen einen Riegel vorgeschoben: Ein Minijob mit Vollzeit-Dienstauto für die Ehefrau wird steuerlich nicht anerkannt, hat das höchste deutsche Finanzgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden. Der Grund: Wenn ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter mit einem Dienstauto beglückt, darf er Ehegatten und sonstige Verwandtschaft nicht großzügiger ausstatten als die übrigen Angestellten (Urt. v. 10.10.2018, Az. X R 44-45/17).

Im konkreten Fall hatte ein Einzelhändler aus Nordrhein-Westfalen seine Ehefrau auf Basis eines 400-Euro-Jobs angestellt: Neun Stunden die Woche, davon drei Stunden im Büro und sechs Stunden als Kurierfahrerin. Für diese Kurierfahrten stellte er ihr den Dienstwagen zur Verfügung - und zwar ohne Selbstbeteiligung zur vollen privaten Benutzung rund um die Uhr. Die Kosten des Minijobs zog er als Betriebsausgabe vom Gewinn ab.

In der ersten Instanz vor dem Finanzgericht (FG) Köln hatten die Eheleute noch gegen ihr Finanzamt gewonnen. Der BFH hat diese Entscheidung nun kassiert und das Verfahren nach Köln zurückverwiesen. Die Münchener Richter werteten den Arbeitsvertrag als "fremdunüblich", also dahingehend, dass ein Arbeitgeber sich bei einem nicht zur Familie gehörigen Angestellten nie und nimmer derart spendabel zeigen würde.

Denn ein Arbeitgeber werde im Regelfall nur dann bereit sein, einem Arbeitnehmer die private Nutzung eines Dienstfahrzeugs zu gestatten, wenn die hierfür kalkulierten Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der erwarteten Arbeitsleistung stünden, heißt es in der Mitteilung des BFH. Gerade bei einer geringfügig entlohnten Arbeitsleistung steige für den Arbeitnehmer dann nämlich das wirtschaftliche Risiko, weil er eine "Intensivnutzung" nicht ausschließen könne.

mgö/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BFH erkennt Betriebsausgaben nicht an: . In: Legal Tribune Online, 27.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34101 (abgerufen am: 05.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Steuerrecht
    • Dienstwagen
    • Steuern
  • Gerichte
    • Bundesfinanzhof (BFH)
Beginn der 1065. Sitzung des Bundesrates, Blick ins Plenum 08.05.2026
Bundesrat

Länder kritisieren Verteilung der Kosten:

Bun­desrat stoppt Ent­las­tungs­prämie für Arbeit­nehmer

Bis zu 1.000 Euro als steuerfreie Prämie für Arbeitnehmer sah ein Gesetzentwurf vor. Jetzt hat der Bundesrat aber seine Zustimmung verweigert: Die Länder und Kommunen müssten fast zwei Drittel der Steuerausfälle tragen.

Artikel lesen
Lars Klingbeil am 28.04.2026 bei der Klausurtagung der SPD-Landesgruppen Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. 30.04.2026
Steuerhinterziehung

Strafbefreiende Selbstanzeige:

Warum Kling­beils Reform ihr Ziel ver­fehlt

Wer in größeren Summen Steuern hinterzogen hat, soll sich nicht mehr "freikaufen" können. Dieser Vorstoß brächte aber keinen Erfolg, sondern weniger Aufklärung und mehr verdeckte Vermögen, sagen Rainer Biesgen und Philipp J. Butler.

Artikel lesen
Hanno Berger, Steueranwalt, steht vor der Urteilsverkündung 2023 in Anzug im Gerichtssaal. 10.04.2026
Cum-Ex

OLG Köln lehnt Hanno Bergers Wiederaufnahmeantrag ab:

"Mister Cum-Ex" bleibt im Gefängnis

Er galt als "Mister Cum-Ex" und verdiente mit den illegalen Steuerdeals Millionen. Seit vier Jahren sitzt Hanno Berger hinter Gittern. Dort wird er nach einem Beschluss des OLG Köln auch bleiben.

Artikel lesen
Das Bild zeigt Podcast-Themen über Steuerberatung und Karrierechancen für Jurastudenten, inklusive einer persönlichen Vorstellung von Robin Eberle. 08.04.2026
Steuern

Jura-Karriere-Podcast:

Wie viel Rechts­wis­sen­schaftler steckt im Steu­er­be­rater?

Im Alltag ist Steuerrecht allgegenwärtig, bei den Jurastudenten aber nicht gerade beliebt. Dabei haben gerade sie in der Steuerberaterprüfung Vorteile, erzählt Robin Eberle in der aktuellen Folge von Irgendwas mit Recht.

Artikel lesen
Tankstellenbeschilderung mit immer weiter steigenden Preisen 27.03.2026
Energiepreise

Inkrafttreten noch vor Ostern:

Stein­meier unter­zeichnet Sprit­p­reis­ge­setz

Donnerstag beschlossen, Freitag ausgefertigt: Der Bundespräsident hat das Spritpreisgesetz unterzeichnet. So richtig zufrieden ist damit keiner, Kritik und andere Ideen gab es viele, Mehrheiten dafür aber nicht. Die Reaktionen im Überblick.

Artikel lesen
Mann in einem Auto 25.03.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

BAG zur Klausel im Arbeitsvertrag:

Muss ein frei­ge­s­tellter Mit­ar­beiter seinen Fir­men­wagen abgeben?

Wenn ein Unternehmen kündigt, kann es taktisch klug sein, den Arbeitnehmer bezahlt freizustellen, bis das Arbeitsverhältnis endet. Ein Arbeitnehmer hätte für diese Zeit aber noch gern seinen Firmenwagen behalten und klagte bis vors BAG.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von TSP Theißen Stollhoff & Partner mbB
Rechts­an­walt für Bau­recht und Im­mo­bi­li­en­recht (m/w/d)

TSP Theißen Stollhoff & Partner mbB, Ber­lin

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WALT (W/M/D) FÜR BAU- UND AR­CHI­TEK­TEN­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Frank­furt am Main

Logo von Mayer Brown LLP
RECHTS­AN­WALT (W/M/D) IM BE­REICH BAN­KING & FI­NAN­CE IN FRANK­FURT AM...

Mayer Brown LLP, Frank­furt am Main

Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Öf­f­ent­li­ches Recht und...

Becker Büttner Held, Ber­lin

Logo von STERR-KÖLLN & PARTNER
Rechts­an­wält:in im Zi­vil­recht (Schwer­punkt Trans­ak­tio­nen)

STERR-KÖLLN & PARTNER, Ber­lin

Logo von GvW Graf von Westphalen
Se­nior As­so­cia­te (m/w/d) Ver­ga­be- und öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht

GvW Graf von Westphalen, Mün­chen

Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Re­gu­lie­rungs­recht

Becker Büttner Held, Ber­lin

Logo von Bryan Cave Leighton Paisner
Rechts­an­walt (m/w/d) Cor­po­ra­te/M&A

Bryan Cave Leighton Paisner, Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Fachanwaltslehrgang Agrarrecht im Fernstudium/ online

05.06.2026

Logo von CMS
Forum Consumer Products 2026

09.06.2026, Frankfurt am Main

Das Reverse-Charge-Verfahren im Seeverkehr

20.06.2026

Logo von Deutscher Anwaltverein
Karrierepfade zwischen Rechtsabteilung und Kanzlei - Online-Seminar

08.06.2026

Logo von Deutscher Anwaltverein
Deutscher Anwaltstag 2026

08.06.2026, Freiburg im Breisgau

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH