Druckversion
Dienstag, 19.05.2026, 15:47 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bericht-experten-kommission-liberalisierung-entkriminalisierung-schwangerschaftsabbrueche-abtreibung-leihmutterschaft-eizellspende
Fenster schließen
Artikel drucken
54336

Bericht der Expertenkommission über § 218 StGB: "Wir brau­chen keine Debatten, die die Gesell­schaft spalten"

15.04.2024

Schild: Ersatzlose Streichung des § 218 StGB

Zum Weltfrauentag am 8. März 2024 demonstrierten Befürworter der Liberalisierung für eine Streichung von § 218 StGB. Foto: picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer

Abtreibungen sollen in den ersten zwölf Wochen legal sein. Diese und weitere Änderungen schlägt eine Expertenkommission vor. Marco Buschmann kündigte an, den Bericht gründlich auszuwerten. Die Union reagiert skeptisch.

Anzeige

Am Montag hat die von der Ampel eingesetzte "Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" ihren Abschlussbericht vorgelegt. Auf über 600 Seiten hat die Kommission aus 18 Expertinnen und Experten eine mögliche Liberalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen begutachtet. Das Ergebnis: Abtreibungen sollten in Deutschland nicht mehr grundsätzlich strafbar sein. "In der Frühphase der Schwangerschaft (...) sollte der Gesetzgeber den Schwangerschaftsabbruch mit Einwilligung der Frau erlauben", heißt es in der Zusammenfassung des Berichts. Der Abschlussbericht der Expertenkommission war bereits vorab an die Öffentlichkeit gelangt. 

Schwangerschaftsabbrüche sind zwar faktisch auch heute in der Frühphase – also innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen – straffrei möglich, wenn die Frau sich zuvor hat beraten lassen. Und auch wenn bestimmte medizinische Gründe vorliegen oder nach einer Vergewaltigung sind Abbrüche möglich, ohne sich strafbar zu machen. Allerdings ist dies bisher als Ausnahmeregelung im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Grundsätzlich gilt nach § 218 Abs. 1 S. 1 StGB: Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 

Während die Ampel die Empfehlungen der Kommission als Anstoß für eine Debatte über mögliche Gesetzesänderungen begrüßt, lehnen Union und AfD eine Neuregelung ab. Insbesondere die Union befürchtet, dass eine Liberalisierung zu einer unverhältnismäßigen Kompromittierung des ungeborenen Lebens führen könnte.

"Eine Änderung wäre keine bloße Formalie"

"Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Abbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft (...) ist nicht haltbar. Hier sollte der Gesetzgeber tätig werden und den Schwangerschaftsabbruch rechtmäßig und straflos stellen", sagte die für das Thema zuständige Koordinatorin in der Kommission, die Strafrechtlerin Liane Wörner von der Universität Konstanz, am Montag in Berlin. 

Ein Abbruch sei aktuell zwar unter bestimmten Bedingungen straffrei, "aber er ist nach wie vor als rechtswidrig, als Unrecht gekennzeichnet", kritisierte auch die stellvertretende Koordinatorin, Frauke Brosius-Gersdorf, die geltende Regel. Eine Änderung sei nicht einfach nur eine Formalie. Für die betroffenen Frauen mache es einen großen Unterschied, ob das, was sie täten, Unrecht sei oder Recht. 

Die Kommission empfiehlt auch eine Neuregelung zu Schwangerschaftsabbrüchen, die auf Sexualdelikte zurückgehen. Bei einer Vergewaltigung gebe es laut Gesetz nur eine Frist von zwölf Wochen, bis zu der ein Abbruch für die ausführenden Ärztinnen und Ärzte nicht strafbar sei. Das sei aber "zu eng bemessen", heißt es im Bericht. Betroffene Frauen seien häufig traumatisiert und würden eine Schwangerschaft in diesem Zusammenhang möglicherweise erst spät bemerken. Hier müsste die Frist den Expertinnen zufolge ausgeweitet werden.

Bericht soll als Grundlage für Diskussionen dienen

Kurzfristige Neuregelungen durch die Ampel-Regierung sind aber erst einmal nicht zu erwarten. Die stellvertretende Regierungssprecherin Christiane Hoffmann sprach am Montag vor Journalisten in Berlin von einem sehr sensiblen Thema, das stark in persönliche Bereiche gehe. Es gelte, unterschiedliche Güter gegeneinander abzuwägen. "Und wir wollen eine Debatte führen, die letztlich uns weiterbringt in dieser Frage, und das ist nichts, was man unter Zeitdruck und 'jetzt machen wir das ganz schnell' führen kann. Das wäre wirklich der falsche Weg."

Der Expertenbericht sollte jetzt Grundlage sein für eine Debatte, die Politik und Gesellschaft miteinander führten, sagte Hoffmann. Man könne eine längere gesellschaftliche Debatte erwarten. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sei daran gelegen, dass diese Diskussion in ruhiger und sensibler Weise geführt werde. Das sei verbunden mit der Hoffnung, dass in Deutschland eine Polarisierung beim Thema Schwangerschaftsabbruch vermieden werden könne.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte am Montag, man werde den Bericht als Bundesregierung gründlich auswerten und verfassungs- und völkerrechtliche Argumente prüfen. "Was wir nicht gebrauchen können, das sind Debatten, die die Gesellschaft in Flammen setzen oder gar spalten."

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sieht in der Expertise der Kommission eine wesentliche Hilfe, um die komplexen ethischen Fragen zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zu beantworten. "Am Ende braucht es dafür aber einen breiten gesellschaftlichen und natürlich auch parlamentarischen Konsens." Und auch Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) nannte die Empfehlungen der Kommission eine gute Grundlage für einen nun notwendigen offenen und faktenbasierten Diskurs.

Union warnt davor, ungeborenes Leben schutzlos zu stellen

Die stellvertretende CDU-Vorsitzende Silvia Breher hat in der Debatte vor einer künftigen Regelung außerhalb des Strafrechts gewarnt. "Das Strafgesetzbuch ist der richtige Ort, um dieses sensible Thema zu regeln. Es geht hier schließlich um den Schutz des ungeborenen Lebens und seiner grundgesetzlich verankerten Menschenwürde", sagte Breher gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. 

Es gebe "weder neue wissenschaftliche oder medizinische Erkenntnisse noch europa- oder völkerrechtliche Verpflichtungen", die eine Neuregelung in dieser strittigen Frage erforderten, argumentierte sie weiter. Das bisherige Abtreibungsrecht sei ein "gut austarierter Kompromiss", der "sowohl die reproduktive Selbstbestimmung der Frau als auch den Schutz des ungeborenen Lebens angemessen wahrt". 

Breher, die auch familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion ist, weist zudem darauf hin, dass es gefährlich sei, die bislang bestehende Beratungspflicht für Schwangere im Falle eines Abbruchs abzuschaffen. "Wenn diese entfällt, würde das ungeborene Leben völlig schutzlos gestellt und die Frauen laufen Gefahr, eine vorschnelle Entscheidung zu treffen", warnte Breher. Die Beratungspflicht sei keine Einschränkung der Selbstbestimmung, sondern sie schaffe die Voraussetzung dafür, "dass die Betroffenen eine autonome und informierte Entscheidung treffen können". Auch eine Ausweitung der Fristen für einen Abbruch lehnt Breher entschieden ab.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Abgeordneten, Thorsten Frei, hatte am vergangenen Dienstag in Berlin angekündigt, in Karlsruhe zu klagen, sollte sich die Ampel-Koalition die Vorschläge der Expertengruppe zu eigen machen.

Mehrheit der Gesellschaft für Liberalisierung von Abbtreibungen

Ein Stimmungsbild aus der Gesellschaft ergibt dagegen breite Befürwortung einer Liberalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in der Frühphase. Das geht aus dem Ergebnis einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa für eine Legalisierung von Abtreibungen innerhalb der ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft hervor. Danach fänden 72 Prozent der Befragten es richtig, wenn ein Schwangerschaftsabbruch in diesem Zeitraum ohne Einschränkungen erlaubt wäre. Am größten ist die Zustimmung unter Anhängern der Grünen mit 82 Prozent, mit 55 Prozent am geringsten ist sie unter Anhängern der AfD. Im Osten Deutschlands sind 81 Prozent für eine solche Legalisierung, im Westen 71 Prozent.

Etwa jeder dritte Befragte (33 Prozent) glaubt aber auch, dass es zu einem Anstieg der Zahl von Schwangerschaftsabbrüchen kommen würde, wenn diese künftig innerhalb der ersten zwölf Wochen ohne Einschränkung erlaubt wären. 62 Prozent gehen nicht von solch einem Effekt aus.

Anzeige

Auch Eizellspende und Leihmutterschaft bald zulässig?

Die Expertinnen und Experten äußern sich darin auch zu den Themen Eizellspende und Leihmutterschaft. Beides hält die Kommission unter bestimmten Umständen für zulässig. Eine Legalisierung der Eizellspende in Deutschland sehen die Expertinnen und Experten als zulässig, "sofern sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, die insbesondere den notwendigen Schutz der Spenderinnen und das Kindeswohl gewährleistet", heißt es. Deutschland sei neben Luxemburg das einzige Land EU-Land, in dem die Eizellspende noch verboten sei, sagte die Koordinatorin für das Thema in der Kommission, Claudia Wiesemann von der Universität Göttingen. Wichtig sei, so wie bei der Samenspende auch, das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft zu sichern.

Aufgrund ethischer, praktischer und rechtlicher Überlegungen sollte die altruistische Leihmutterschaft verboten bleiben oder lediglich unter sehr engen Voraussetzungen, zum Beispiel bei einem nahen verwandtschaftlichen oder freundschaftlichen Verhältnis zwischen den Wunscheltern und der Leihmutter, ermöglicht werden. Der Gesetzgeber könne die Leihmutterschaft aber in bestimmten Fällen zulassen, "sofern insbesondere der Schutz der Leihmutter und das Kindeswohl hinreichend gewährleistet werden". 

dpa/lmb/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Bericht der Expertenkommission über § 218 StGB: . In: Legal Tribune Online, 15.04.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54336 (abgerufen am: 19.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Abtreibung
    • Gesetzgebung
    • Medizin
    • Politik
    • Reform
    • Schwangerschaftsabbruch
Ein Mann in Anzug und Krawatte lächelt vor dem Brandenburger Tor, Polizeifahrzeug im Hintergrund, symbolisiert eine politische Veranstaltung. 13.05.2026
Coronavirus

"In den Verkehr gebracht"?:

Frei­spruch in Pro­zess um nicht zuge­las­sene Corona-Imp­fung

Das Landgericht Lübeck hat den Arzt und Unternehmer Winfried Stöcker vom Vorwurf freigesprochen, 2021 einen nicht zugelassenen Corona-Impfstoff in den Verkehr gebracht zu haben. Die Staatsanwaltschaft kann Revision einlegen.

Artikel lesen
irzepatid, bekannt unter dem Markennamen Mounjaro, wird gespritzt 11.05.2026
Krankenkassen

LSG Niedersachsen-Bremen zur Kostenübernahme:

Abnehm­s­pritze bleibt Life­style-Medi­ka­ment

Eine Frau mit einer Hormonstörung und starkem Übergewicht forderte die Kostenübernahme für eine Abnehmspritze. Damit scheiterte sie im Eilverfahren. Das LSG sah hier keine Pflicht der Krankenkasse, die Kosten zu übernehmen.

Artikel lesen
Ekrem Imamoglu vor seiner Verhaftung im März 2025 11.05.2026
Türkei

Anklage wegen Spionage:

Neuer Pro­zess gegen Erdogan-Gegner Ima­moglu beginnt

Der abgesetzte Istanbuler Bürgermeister İmamoğlu ist seit März 2025 inhaftiert. Nun beginnt ein weiterer Prozess gegen den beliebten Oppositionspolitiker und weitere Angeklagte. Der Vorwurf lautet auf Spionage.

Artikel lesen
Zwei Mütter malen mit ihrer Tochter. 10.05.2026
Familie

"2-Mütter-Familien":

Jedes Kind hat das Recht auf zwei Eltern. Nicht.

Ein Elternteil oder zwei – für ein Kind ein existenzieller Unterschied. Wächst es in "2-Mütter-Familien" auf, hat es anders als in anderen Konstellationen immer nur einen Elternteil. Anna Lena Göttsche über diese Ungleichbehandlung.

Artikel lesen
Beginn der 1065. Sitzung des Bundesrates, Blick ins Plenum 08.05.2026
Bundesrat

Länder kritisieren Verteilung der Kosten:

Bun­desrat stoppt Ent­las­tungs­prämie für Arbeit­nehmer

Bis zu 1.000 Euro als steuerfreie Prämie für Arbeitnehmer sah ein Gesetzentwurf vor. Jetzt hat der Bundesrat aber seine Zustimmung verweigert: Die Länder und Kommunen müssten fast zwei Drittel der Steuerausfälle tragen.

Artikel lesen
Sitzung des Bundeskabinetts am 29.04.2026 im Bundeskanzleramt 29.04.2026
Organisierte Kriminalität

Beschlüsse des Bundeskabinetts:

Neue digi­tale Ermitt­lungs­maß­nahmen und här­tere Strafen für Umwelt­de­likte

Strafverfolgungsbehörden sollen künftig Daten automatisiert analysieren und Fotos online abgleichen können. Zudem sollen Umweltdelikte härter bestraft werden. Das Bundeskabinett hat entsprechende Gesetzentwürfe beschlossen.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) Ban­king & Fi­nan­ce

Hogan Lovells International LLP, Frank­furt am Main

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat, Wies­ba­den

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Ber­lin

Logo von orka Partnerschaft mbB
Re­fe­ren­da­re (m/w/d/*) im Be­reich En­er­gie­recht am Stand­ort Ber­lin

orka Partnerschaft mbB, Ber­lin

Logo von Thomson Reuters
Se­nior Spe­cia­list Le­gal Edi­tor, Cor­po­ra­te Law and Practi­ce

Thomson Reuters, Ber­lin und 1 wei­te­re

Logo von Wirtz & Kraneis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Rechts­an­walt (m/w/d) Ge­sell­schafts­recht / Steu­er­recht / Li­ti­ga­ti­on

Wirtz & Kraneis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

Logo von TowaRA:Arbeitsrecht
An­walts­per­sön­lich­kei­ten (m/w/d) im Ar­beits­recht ge­sucht!

TowaRA:Arbeitsrecht, Köln

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von eagle lsp
Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

19.05.2026

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Exportkreditgarantien des Bundes

20.05.2026

Logo von Fieldfisher
Umsetzung der AIFMD II durch das Fondsrisikobegrenzungsgesetz

19.05.2026

Ausgewählte materiellrechtl. und prozessuale Probleme des kennzeichenrechtl. Verletzungsprozesses

19.05.2026

Die Familienstiftung als Holding für das Familienvermögen (19.05.2026)

19.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH