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Bayerischer Landtag: Infek­ti­ons­schutz­ge­setz im Eil­tempo besch­lossen

25.03.2020

Landtag in Bayern

(c) stock.adobe.com - streetflash

Die bayerische Staatsregierung erhält weitgehende Rechte im Kampf gegen das Coronavirus. Ein entsprechendes Gesetz hat am Mittwoch der bayerische Landtag verabschiedet. Ein paar Einschränkungen setzte die Opposition jedoch durch.

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Das vom bayerischen Landtag verabschiede Infektionsschutzgesetz erteilt der Staatregierung weitegehende Rechte. Sie darf nun einen "Gesundheitsnotstand" ausrufen. Zusätzlich sieht das Gesetz neben leichteren Beschlagnahmemöglichkeiten für medizinisches Material unter anderem vor, dass Behörden etwa von Feuerwehren die Herausgabe von Mitgliederadressen verlangen können und von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns die Adressen von aktiven Ärzten im Ruhestand. Ziel sei, in Notsituationen zusätzlichen Personalbedarf decken zu können. Zudem sieht das Gesetz Meldepflichten für medizinische Geräte vor. Außerdem können Firmen zur Herstellung von Medizinmaterial verpflichtet werden. "Es geht darum, unser Gesundheitssystem nicht kollabieren zu lassen", betonte Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU). 

Allerdings setzte der Landtag auch Kontrollmaßnahmen durch. So ist das Gesetz bis zum Jahresende befristet und die Schlusskontrolle bleibt beim Landtag, der jederzeit die sofortige Aufhebung des von der Staatsregierung verhängten Notstands verlangen kann. 

Insbesondere die Befristung des Gesetzes bis zum Jahresende erschien der Opposition wichtig. Der Grünen-Abgeordnete Andreas Krahl führte an, dass die Haltbarkeit des Gesetzes begrenzt werden musste, da es in die Persönlichkeitsrechte der Bürger eingreift. Man wolle nicht, dass das Gesetz nach der bewältigten Krise die nächsten Jahrzehnte in einer Schublade überdauere. Er betonte die Pflicht der Parlamentarier, insbesondere in Krisenzeiten die Demokratie zu schützen. Nach Corona sei dann die Zeit der kritischen Überprüfung und Nachbesserung, dann müsse darauf geachtet werden, dass den Bürgern alle ihnen zustehenden Freiheiten garantiert werden.

Seltene Einigkeit im Parlament 

Das neue bayerische Infektionsschutzgesetz hat der Landtag in seltener Einigkeit gebilligt. Alle sechs Fraktionen stimmten dem in Rekordzeit erarbeiteten Gesetz zu, lediglich ein fraktionsloser Abgeordneter stimmte dagegen.

Die Politiker sind sich einig, es gehe darum, Leben zu retten und die Krise bestmöglich zu meistern. Dabei unterstützen auch die vier Oppositionsfraktionen, Grüne, AfD, SPD und FDP die Regierung. FDP-Fraktionschef Martin Hagen versicherte, dass sich die Staatsregierung auf die Opposition verlassen könne. Er mahnte aber auch, dass der Ausnahmezustand schnellstmöglich beendet werden müsse.

Bernhard Seidenath (CSU), Vorsitzender des Gesundheitsausschusses, sagte, man habe es mit einer "Katastrophensituation" zu tun, in der die Exekutive handeln und überlebenswichtige Entscheidungen treffen müsse. Man müsse nun Leben retten, der Höhepunkt der Pandemie sei noch längst nicht erreicht. Bei dem Gesetz handle es sich um "eine Notstandsgesetzgebung, eine Gesundheitsnotstandsgesetzgebung". 

Auch Freie-Wähler-Fraktionschef Florian Streibl mahnte, es zähle jeder Tag im Kampf gegen das Virus.

Der Landtag beschloss zudem eine gesetzliche Regelung, um die Kommunal-Stichwahlen am Sonntag, die wegen der Corona-Krise nur per Briefwahl durchgeführt werden, absolut rechtssicher zu machen. Dies wird nun mit einer Ergänzung im entsprechenden Gesetz explizit klargestellt, damit die Wahl deshalb am Ende nicht anfechtbar ist. 

dpa/vbr/LTO-Redaktion 

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Bayerischer Landtag: . In: Legal Tribune Online, 25.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41079 (abgerufen am: 06.06.2026 )

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