Druckversion
Freitag, 16.01.2026, 16:11 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bag-befristete-arbeitsvertraege-bei-bundesagentur-unwirksam
Fenster schließen
Artikel drucken
2738

BAG: Befris­tete Arbeits­ver­träge bei Bun­de­sa­gentur unwirksam

10.03.2011

Die Bundesagentur für Arbeit kann die Befristung von Arbeitsverhältnissen nicht damit rechtfertigen, dass ein von ihr aufgestellter Haushaltsplan Haushaltsmittel für befristete Arbeitsverträge vorsieht. Dies ergibt sich aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des BAG.

Anzeige

Bei verfassungskonformer Auslegung kann sich die Bundesagentur für Arbeit nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) nicht auf § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG berufen (Urt. v. 09.03.2011, Az. 7 AZR 728/09).

Nach dieser Vorschrift liegt ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses vor, wenn der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt wird. Eine derartige Befristung von Arbeitsverhältnissen ist nur im öffentlichen Dienst möglich.

Die damit verbundene Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern durch private und öffentliche Arbeitgeber ist nach Ansicht des Siebten Sentas allerdings dann nicht mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, wenn das den Haushaltsplan aufstellende Organ und der Arbeitgeber identisch sind. Aufgrund der Doppelrolle der Arbeitsagentur als Haushaltsplangeber und Arbeitgeber könne sie ansonsten durch die Ausgestaltung des Haushaltsplans den Sachgrund für die Befristung der von ihr geschlossenen Arbeitsverträge selbst schaffen. Für eine derartige Privilegierung fehle jedoch keine hinreichende sachliche Rechtfertigung, so die Erfurter Richter.

eso/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

Meinungsfreiheit im Arbeitsverhältnis: Wie viel Loyalität das Internet verlangt

BAG: Vorabentscheidungsersuchen zur Befristung von Arbeitsverhältnissen im öffentlichen Dienst

Bagatellkündigungen: "Vertrauen kann zurückgewonnen werden."

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BAG: . In: Legal Tribune Online, 10.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2738 (abgerufen am: 16.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Arbeitsrecht
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
    • Arbeitsamt
    • Befristung
    • Grundrechte
  • Gerichte
    • Bundesarbeitsgericht (BAG)
Foto einer Gruppe von Demonstranten, die ein dunkles Banner halten, auf dem steht: "Wir sind alle linksunten". Davor steht ein Polizeibeamter mit dem Rücken zur Kamera. 15.01.2026
Ermittlungsverfahren

LG Karlsruhe linksradikaler Online-Plattform:

Durch­su­chungen bei mut­maß­li­chen "links­unten.indy­media"-Bet­rei­bern rechts­widrig

Knapp 200 Speichermedien sichergestellt, doch dabei keine Erkenntnisse gewonnen: Zum Jahreswechsel entschied das LG Karlsruhe, dass die Durchsuchungen bei fünf mutmaßlichen Betreibern der linksradikalen Plattform rechtswidrig waren.

Artikel lesen
Ein Antrag auf Einbürgerung 22.12.2025
Einbürgerung

VG Trier entscheidet erst nach Gesetzesänderung:

Pole wird nicht "tur­bo­ein­ge­bür­gert"

Die "Turbo-Einbürgerung" ist abgeschafft. Ein Pole wird deshalb kein Deutscher, weil die Einbürgerungsbehörde langsam war. Das VG Trier stellt klar: Entscheidend ist das Recht zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung, nicht der des Antrags.

Artikel lesen
Ein Frontex-Beamter überwacht die Zuführung von Passagieren zu einem Abschiebeflug. 18.12.2025
EuGH

EuGH stellt klar:

Frontex kann sich nicht hinter den Mit­g­lied­staaten ver­ste­cken

Bei Rückführungen muss Frontex Grundrechte ebenso achten wie die Mitgliedstaaten. Der EuGH hebt zwei Entscheidungen auf und stellt klar: Die EU-Agentur trägt eigene Verantwortung – und kann sich nicht hinter anderen verstecken.

Artikel lesen
Zwei Frauen mit Hijab spazieren am 20. Juli 2025 in der Nähe des Roten Rathauses in Berlin. Das historische Backsteingebäude dient als Rathaus von Berlin und Sitz des regierenden Bürgermeisters. 12.12.2025
Justiz

Kopftuchverbot im Staatsdienst:

Neu­tra­lität als Selbstz­weck?

Zum ersten Mal hat mit dem VG Darmstadt ein Gericht über ein Kopftuchverbot für Richterinnen entschieden. Das Urteil stütze sich auf überzogene Neutralitätserwartungen und Sorgen um die negative Religionsfreiheit, kritisiert Adil Demirkol.

Artikel lesen
Gebäude Bundesverfassungsgericht 11.12.2025
BVerfG

Mitreden ja – gleiches Gewicht nein:

Thüringer Hoch­schul­ge­setz zum (kleinen) Teil ver­fas­sungs­widrig

Thüringens Reform zur Gleichberechtigung aller Hochschulgruppen im Uni-Senat ist größtenteils verfassungsgemäß. 32 Professoren hatten geklagt, sie wollten sich ein Stimmenübergewicht sichern. Wie viel Wissenschaft steckt in Verwaltungsfragen?

Artikel lesen
Eine Unterkunft in Berlin am ehemaligen Flughafen Tempelhof 20.11.2025
Abschiebung

Bundesverfassungsgericht:

Abschie­bung aus dem Flücht­lings­zimmer heraus zählt als Durch­su­chung

Mit einer Ramme, aber ohne richterliche Anordnung ergriff die Polizei einen Ausländer in seinem Zimmer in einer Asylbewerberunterkunft. Das war als Verletzung des Rechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung verfassungswidrig, entschied das BVerfG.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von CMS Deutschland
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Ar­beits­recht

CMS Deutschland , Frank­furt am Main

Logo von Fieldfisher
Re­fe­ren­dar:in (m/w/d) am Stand­ort Ham­burg

Fieldfisher , Ham­burg

Logo von Görg
Rechts­an­walt im Be­reich Ar­beits­recht (m/w/d)

Görg , Ham­burg

Logo von CMS Deutschland
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Ar­beits­recht

CMS Deutschland , Düs­sel­dorf

Logo von Gesellschaft für Dienste im Alter mbH (GDA)
Voll­ju­rist (w/m/d) als Re­fe­rent für kol­lek­ti­ves Ar­beits­recht

Gesellschaft für Dienste im Alter mbH (GDA) , Han­no­ver

Logo von CMS Deutschland
Re­fe­ren­da­riat im Be­reich Ar­beits­recht

CMS Deutschland , Ham­burg

Logo von Wolfgang Metzner GmbH & Co KG
Fach­lek­tor (m/w/d)

Wolfgang Metzner GmbH & Co KG , Ber­lin

Logo von Fieldfisher
Re­fe­ren­dar:in (m/w/d) am Stand­ort Düs­sel­dorf

Fieldfisher , Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz im Fernstudium/ online

16.01.2026

Unterhaltsberechnung mit dem Programm WinFam/IFam (Gutdeutsch) Themenschwerpunkt: Selbstständigkeit

17.01.2026, Köln

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Sportrecht

19.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Gewerbliches Mietrecht

20.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Privates Baurecht

20.01.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH