Druckversion
Friday, 1.07.2022, 18:20 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/arbg-mannheim-kuendigung-probezeit-muslimin-pflege-maenner-waschen/
Fenster schließen
Artikel drucken
22463

Weil sie keine Männer waschen wollte: Pfle­ge­di­enst durfte Mus­lima kün­digen

23.03.2017

Opa muss sich selbst waschen

© JanMika - Fotolia.com

Eine muslimische Pflegekraft, die keine männlichen Patienten waschen wollte, durfte in der Probezeit entlassen werden. Sie hatte ihrem Arbeitgeber, einem ambulanten Pflegedienst, vorgeworfen, sie wegen ihres Glaubens zu benachteiligen.

Anzeige

Weil eine muslimische Pflegehelferin keine männlichen Patienten waschen wollte, hat ihr Arbeitgeber sie entlassen - mit Recht, wie das Arbeitsgericht Mannheim entschieden hat. Es wies eine Klage der 40-Jährigen am Donnerstag ab. Nur eine Woche lang hatte die gebürtige Litauerin für den ambulanten Pflegedienst gearbeitet, ehe das Unternehmen sie entließ.

"Ich will doch nur für mein Recht kämpfen zu arbeiten", hatte die Frau erklärt, bevor sie am Donnerstag im Gerichtssaal Platz nahm. Seit drei Jahren lebe sie in Deutschland und wolle sich nur integrieren, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. In Litauen habe sie Medizin studiert, aber in Deutschland fehle ihr die Arbeitserlaubnis. Deswegen schlage sie sich als Pflegehilfe und hauswirtschaftliche Betreuerin durch. "Ich fühle mich hier diskriminiert", sagte sie. Sie verstehe nicht, warum ein so großes Unternehmen nicht darauf Rücksicht nehmen könne, dass es ihre Religion verbiete, Männer zu waschen.

Richterin Sigrid Bouwhuis jedoch betonte: "Sie können Ihre Religion hierzulande frei ausüben. Aber an Ihrem Arbeitsplatz kann Ihnen nicht alles zurecht gezaubert werden." Sie müsse sich daher an die Spielregeln halten. Außerdem greife in der sechsmonatigen Probezeit kein Kündigungsschutz. Und weil die Frau einen Tag zu spät Klage gegen ihre Entlassung eingereicht habe, sei diese ohnehin unzulässig.

Die Chefin des Pflegedienstes betonte, dass einzig das Verhalten den männlichen Patienten gegenüber zu der Entlassung geführt habe. "Wenn wir sie wegen ihrer Religion hätten diskriminieren wollen, dann hätten wir sie mit Kopftuch gar nicht erst eingestellt." Außerdem habe sie sich geweigert, Patienten auf Wunsch Zigaretten oder Alkohol zu kaufen.

dpa/acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Weil sie keine Männer waschen wollte: Pflegedienst durfte Muslima kündigen . In: Legal Tribune Online, 23.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22463/ (abgerufen am: 01.07.2022 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • VGH Baden-Württemberg - Ersatz­schulen müssen keinen Reli­gi­ons­un­ter­richt anbieten
  • LG Düsseldorf - Frau muss sieben Meter hohes Kreuz aus ihrem Garten ent­fernen
  • OLG Frankfurt a.M. sieht Diskriminierung des Geschlechts - Bahn muss gesch­lechts­neu­trale Online-Buchung ermög­li­chen
  • VG Schleswig-Holstein zu Impfnachweisen - Zwang zur Vor­lage eines Impf­nach­weises "offen­sicht­lich rechts­widrig"
  • Pflicht zur Übergabe von Arbeitsbedingungen - Wie digital geht deut­sches Arbeits­recht?
  • Rechtsgebiete
    • Arbeitsrecht
  • Themen
    • Diskriminierung
    • Islam
    • Kündigung
    • Pflege
    • Religion
  • Gerichte
    • Arbeitsgericht Mannheim
TopJOBS
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) für den Be­reich Ar­beits­recht

ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU , Ham­burg

Le­gal Coun­sel für Ar­beits­recht (m/w/d)

McMakler

Prak­ti­kan­ten (m/w/d) für al­le Rechts­be­rei­che

FPS Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB , Frank­furt am Main

Re­fe­ren­da­re / Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (w/m/d) für den Be­reich...

ADVANT Beiten , Mün­chen

Fach­re­fe­rats­lei­ter*in (w/m/d)

Hagen Law School in der iuria GmbH , Ha­gen

An­walt/An­wäl­tin (Ar­beits­recht) (m/w/d)

MARKOWSKI Arbeitsrecht , Of­fen­burg

Rechts­fach­wirt im Soft­wa­re Sup­port (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Ba­ker McKen­zie & Goog­le EMEA Le­gal Sum­mer In­sti­tu­te

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Ber­lin und 3 wei­te­re

Rechts­an­wäl­te (m/w/d)

DECHERT LLP , Mün­chen

Un­ter­neh­mens­ju­rist / Le­gal Coun­sel (m/w/d)

Sonepar Deutschland GmbH , Düs­sel­dorf

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
17. Jahresarbeitstagung Medizinrecht

01.07.2022, Berlin

Typische Verletzungen bei Verkehrs- und Privatunfällen

02.07.2022, Freiburg im Breisgau

Verteidigung in Verkehrsstrafsachen - WIEDER IM PROGRAMM

02.07.2022, Stuttgart

Montagmorgenkaffee: Warum Sie sich keine Sorgen zu machen brauchen

04.07.2022

365 for Legal

05.07.2022, Frankfurt am Main

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH