Druckversion
Montag, 15.12.2025, 17:44 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/arbg-mannheim-kuendigung-probezeit-muslimin-pflege-maenner-waschen
Fenster schließen
Artikel drucken
22463

Weil sie keine Männer waschen wollte: Pfle­ge­di­enst durfte Mus­lima kün­digen

23.03.2017

Opa muss sich selbst waschen

© JanMika - Fotolia.com

Eine muslimische Pflegekraft, die keine männlichen Patienten waschen wollte, durfte in der Probezeit entlassen werden. Sie hatte ihrem Arbeitgeber, einem ambulanten Pflegedienst, vorgeworfen, sie wegen ihres Glaubens zu benachteiligen.

Anzeige

Weil eine muslimische Pflegehelferin keine männlichen Patienten waschen wollte, hat ihr Arbeitgeber sie entlassen - mit Recht, wie das Arbeitsgericht Mannheim entschieden hat. Es wies eine Klage der 40-Jährigen am Donnerstag ab. Nur eine Woche lang hatte die gebürtige Litauerin für den ambulanten Pflegedienst gearbeitet, ehe das Unternehmen sie entließ.

"Ich will doch nur für mein Recht kämpfen zu arbeiten", hatte die Frau erklärt, bevor sie am Donnerstag im Gerichtssaal Platz nahm. Seit drei Jahren lebe sie in Deutschland und wolle sich nur integrieren, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. In Litauen habe sie Medizin studiert, aber in Deutschland fehle ihr die Arbeitserlaubnis. Deswegen schlage sie sich als Pflegehilfe und hauswirtschaftliche Betreuerin durch. "Ich fühle mich hier diskriminiert", sagte sie. Sie verstehe nicht, warum ein so großes Unternehmen nicht darauf Rücksicht nehmen könne, dass es ihre Religion verbiete, Männer zu waschen.

Richterin Sigrid Bouwhuis jedoch betonte: "Sie können Ihre Religion hierzulande frei ausüben. Aber an Ihrem Arbeitsplatz kann Ihnen nicht alles zurecht gezaubert werden." Sie müsse sich daher an die Spielregeln halten. Außerdem greife in der sechsmonatigen Probezeit kein Kündigungsschutz. Und weil die Frau einen Tag zu spät Klage gegen ihre Entlassung eingereicht habe, sei diese ohnehin unzulässig.

Die Chefin des Pflegedienstes betonte, dass einzig das Verhalten den männlichen Patienten gegenüber zu der Entlassung geführt habe. "Wenn wir sie wegen ihrer Religion hätten diskriminieren wollen, dann hätten wir sie mit Kopftuch gar nicht erst eingestellt." Außerdem habe sie sich geweigert, Patienten auf Wunsch Zigaretten oder Alkohol zu kaufen.

dpa/acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Weil sie keine Männer waschen wollte: . In: Legal Tribune Online, 23.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22463 (abgerufen am: 15.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Arbeitsrecht
    • Diskriminierung
    • Islam
    • Kündigung
    • Pflege
    • Religion
  • Gerichte
    • Arbeitsgericht Mannheim
Zwei Frauen mit Hijab spazieren am 20. Juli 2025 in der Nähe des Roten Rathauses in Berlin. Das historische Backsteingebäude dient als Rathaus von Berlin und Sitz des regierenden Bürgermeisters. 12.12.2025
Justiz

Kopftuchverbot im Staatsdienst:

Neu­tra­lität als Selbstz­weck?

Zum ersten Mal hat mit dem VG Darmstadt ein Gericht über ein Kopftuchverbot für Richterinnen entschieden. Das Urteil stütze sich auf überzogene Neutralitätserwartungen und Sorgen um die negative Religionsfreiheit, kritisiert Adil Demirkol.

Artikel lesen
Richterrobe 02.12.2025
Kopftuch

VG Darmstadt bestätigt Verbot:

Mus­limin wegen Kopf­tuch vom Rich­teramt aus­ge­sch­lossen

Bewerberinnen auf Richterstellen dürfen abgelehnt werden, wenn sie ihr Kopftuch für Gerichtsverhandlungen nicht ablegen wollen, das bestätigt das VG Darmstadt. Der Fall könnte noch weitergehen. Die Rechtsfrage ist höchstrichterlich umstritten.

Artikel lesen
Ein Hochregal im Logistik-Center 21.11.2025
Kündigung

"Du hast die Mutter der Schicht gefickt":

Kün­di­gung wegen vul­gärer Kritik an Schicht­lei­tung unwirksam

Ungewöhnlicher Fall vor dem LAG Düsseldorf: Wie ist eine türkische Redewendung im Deutschen zu verstehen? Danach bemisst sich in diesem Fall nämlich, ob die Kündigung eines Lagerarbeiters gerechtfertigt war. Spoiler: War sie nicht.

Artikel lesen
Ein Mann steht alleine vor einem grauen Hintergrund und greift sich mit schmerzverzerrtem Gesicht an den Kopf. 21.11.2025
Arbeitsunfähigkeit

LAG Düsseldorf zum Beweiswert des "gelben Scheins":

Mann bekommt vollen Lohn – trotz Krank­sch­rei­bung nach Kün­di­gung

Ein "gelber Schein" nach der Kündigung, der passgenau bis zum Beginn des Resturlaubs reicht? Dessen Beweiswert darf der Arbeitgeber anzweifeln. So auch in einem Verfahren vor dem LAG Düsseldorf – doch dann kam die Beweisaufnahme.

Artikel lesen
Junge Männer bei der Ausbildung 19.11.2025
Individual-Arbeitsrecht

LAG zu fristloser Kündigung in der Ausbildung:

Lösungs­mittel in der Trink­fla­sche ein Scherz unter Azubis?

Ein Auszubildender kippte Lösungsmittel in die Trinkflasche eines Kollegen, ein dritter trank daraus. Alles ist noch mal gut gegangen, doch die fristlose Kündigung gab es trotzdem. Über die hatte jetzt das LAG Düsseldorf zu befinden.

Artikel lesen
Eingang des OLG Frankfurt am Main 18.11.2025
Gendern

OLG Frankfurt am Main zur Kommunikation mit Gerichten:

Nicht-binäre Person muss mit "Sehr geehrter Herr..."-Anrede leben

Kann eine geschlechtsbezogene Anrede in Schreiben des Gerichts angegriffen werden? Das OLG Frankfurt am Main meint: Nein, denn es handele sich nicht um einen Justizverwaltungsakt. Auch richterliche Unabhängigkeit spiele eine Rolle.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von CMS Deutschland
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Ar­beits­recht

CMS Deutschland , Frank­furt am Main

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Görg
Rechts­an­walt im Be­reich Ar­beits­recht (m/w/d)

Görg , Ham­burg

Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Em­p­loy­ment & Pen­si­ons (w/m/d)

Noerr , Mün­chen

Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Em­p­loy­ment & Pen­si­ons (w/m/d)

Noerr , Dres­den

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Digitale Kamingespräche: Aus der Höhenluft der Ivy League zurück nach Good Old Europe?

17.12.2025

Aktuelles Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht

16.12.2025

Risikoorientierte Bilanzanalyse für Juristen (5 Zeitstunden)

16.12.2025

Miet- und Bauprozessrecht III – Besondere Verfahrensarten und elektronischer Rechtsverkehr

16.12.2025

Strafbarkeits- und Haftungsrisiken von Organen jur. Personen & faktischer Geschäftsführer

16.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH