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ArbG Darmstadt verneint Diskriminierung: Angeblich zu dicke Bewerberin will weiterklagen

13.06.2014

Der Fall aus Darmstadt sorgt für Aufsehen: Eine Frau bewirbt sich um eine Stelle, sie wird eingeladen - und nach dem Gespräch abgelehnt. Sie sei zu dick, behauptet sie, und deshalb nicht genommen worden. Die Frau empfindet das als diskriminierend und fordert vor dem ArbG DArmstadt Schmerzensgeld - zunächst erfolglos. Doch die Bewerberin kämpft weiter.

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Hart bis zum Schluss - dann verloren: Eine angeblich als zu dick abgelehnte Bewerberin um einen Führungsposten kann nicht mit einer Entschädigung wegen Diskriminierung rechnen. Die 42-Jährige scheiterte am Donnerstag vor dem Arbeitsgericht (ArbG) Darmstadt mit ihrer Klage auf 30.000 Euro. Das Gericht sah keinen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz Urt. v. 12.06.2014, Az. 6 CA 22/13).

"Die Ablehnung war kein entschädigungspflichtiger Eingriff", sagte die Richterin. Für das Gericht war zudem nicht bewiesen, dass die Klägerin in erster Linie wegen ihres vermeintlichen Übergewichtes erfolglos bei der Jobsuche war. Eine gütliche Einigung hatte die 42-Jährige abgelehnt, obwohl die Richterin dies des öfteren vorgeschlagen hatte. Sie erinnerte die Klägerin, dass es sich bei der verklagten Organisation um einen gemeinnützigen Verein handele und nicht um ein börsennotiertes Unternehmen.

Die Frau hatte sich 2012 bei einem Verein aus dem Gesundheitsbereich um einen Führungsposten beworben. Nach Angaben des Anwaltes wurde die Frau abgelehnt, weil sie zu dick sei. Nach eigener Aussage wiegt die Frau 83 Kilo bei einer Größe von 1,70 Metern und Kleidergröße 42. Das Gericht erinnerte jedoch zu verstehen, dass die Frau sogar zu einem zweiten Vorstellungsgespräch geladen wurde. Das spreche gegen die Vermutung der Klägerin.

Der Anwalt der Klägerin kündigte an, vor das Landesarbeitsgericht (LAG) in Frankfurt zu ziehen. "Wenn wir in diesem Fall nicht gewinnen, wird kein einziges Verfahren mehr durchkommen", meinte er. "Es geht hier klar um Abschreckung, um den Schutz der Menschenrechte."

Mit Materialien von dpa/una/LTO-Redaktion

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ArbG Darmstadt verneint Diskriminierung: . In: Legal Tribune Online, 13.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12256 (abgerufen am: 16.02.2026 )

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