Druckversion
Monday, 27.06.2022, 14:21 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/arbg-berlin-55bv205321-ming-vase-rassistische-auerung-ausserordentliche-kuendigung-zustimmung-betriebsrat/
Fenster schließen
Artikel drucken
44987

ArbG Berlin zur außerordentlichen Kündigung: "Ming Vase" ist eine ras­sis­ti­sche Äuße­rung

18.05.2021

Menschen in einem Kaufhaus.

I-Wei Huang - stock.adobe.com

Eine Verkäuferin hat ihre Vorgesetzte als "Ming Vase" bezeichnet, um den Begriff "Schlitzauge" zu umgehen. Der Betriebsrat sah darin jedoch keine rassistische Äußerung und gab keine Zustimmung zur Kündigung. Das ArbG sah das anders.

Anzeige

Dem Arbeitsgericht (ArbG) Berlin zufolge ist die Bezeichnung einer Kollegin als "Ming Vase" eine rassistische Äußerung und rechtfertige damit eine außerordentliche Kündigung. Die fehlende Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung hat das ArbG mit seinem Beschluss nun ersetzt (Beschl. v. 18.5.2021, Az. 55 BV 2053/21).

Das ArbG Berlin hat sich mit dem Fall einer Verkäuferin eines internationalen Kaufhauses beschäftigt. Diese habe im Gespräch mit einer Kollegin ihre Vorgesetzte als "Ming Vase" bezeichnet. Auf Nachfrage eines anwesenden Vorgesetzten, was damit gemeint sei, habe die Verkäuferin ergänzt: "Na Sie wissen schon, die Ming Vase" und dabei die Augen mit ihren Fingern nach hinten gezogen, um eine asiatische Augenform zu imitieren. Darin sah ihr Arbeitgeber eine rassistische Äußerung und sprach ihr die außerordentliche Kündigung aus. 

Da die Verkäuferin jedoch zeitgleich Betreibsratsmitglied ist, muss der Betriebsrat der Kündigung zustimmen. Das habe er nicht getan, weil er kein rassistisches Gedankengut erkannt habe.

Berechtigte Interessen des Kaufhauses

Das sahen die Berliner Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter nun anders. Es liege eine erhebliche Herabwürdigung der gemeinten Vorgesetzten und in der Gesamtbetrachtung eine rassistische Äußerung vor. Das verletze die Pflicht zur Rücksichtnahme auf berechtigte Interessen des Kaufhauses als Arbeitgeber. Für ein Kaufhaus mit internationale Ruf sei es zudem nicht hinnehmbar, wenn eine Verkäuferin im täglichen Kontakt mit internationalem Publikum dieses als "Ming Vase" bezeichnen könnte.

Das ArbG hat daher die Ersetzung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung vorgenommen. Schließlich habe der nun wirksam gekündigten Verkäufern vor Gericht auch nicht ihre Aussage geholfen, dass sie extra den Begriff "Ming Vase", der für etwas Wetvolles stehe, gewählt habe, um das Wort "Schlitzauge" zu umgehen. Ebenfalls erfolglos sei ihr Vorbringen gewesen, dass sie für schwarze Menschen den Begriff "Herr Boateng" verwende, weil sie den gemeinten Fußballspieler so toll finde.

pdi/LTO-Redaktion 

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

ArbG Berlin zur außerordentlichen Kündigung: "Ming Vase" ist eine rassistische Äußerung . In: Legal Tribune Online, 18.05.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44987/ (abgerufen am: 27.06.2022 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • Die Grenze des Privatlebens - Wann darf der Arbeit­geber rein­reden?
  • Pflicht zur Übergabe von Arbeitsbedingungen - Wie digital geht deut­sches Arbeits­recht?
  • Trotz Verboten und Vereinbarungen - Abwer­bung kaum zu ver­meiden
  • BAG zu verpflichtenden PCR-Tests am Arbeitsplatz - Pan­demie sticht Per­sön­lich­keits­recht
  • ArbG Siegburg - Frist­lose Kün­di­gung für schwän­zenden Azubi
  • Rechtsgebiete
    • Arbeitsrecht
  • Themen
    • Betriebsrat
    • Individual-Arbeitsrecht
    • Kündigung
    • Rassismus
  • Gerichte
    • Arbeitsgericht Berlin
TopJOBS
Rechts­an­wäl­te (m/w/d)

DECHERT LLP , Mün­chen

An­walt/An­wäl­tin (Ar­beits­recht) (m/w/d)

MARKOWSKI Arbeitsrecht , Of­fen­burg

Re­fe­ren­da­re (m/w/d) für den Be­reich Ar­beits­recht

ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU , Ham­burg

Le­gal Coun­sel (m/w/d)

Flightright GmbH , Ber­lin

Voll­ju­rist (m/w/d) als Lek­tor/Pro­dukt­ma­na­ger

C.F. Müller GmbH , Hei­del­berg

Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) - Ar­beits­recht / Em­p­loy­ment

White & Case , Frank­furt am Main

Ju­ris­ten/Ju­ris­tin­nen (m/w/d) für die Ver­bands­kar­rie­re

BDA Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände , Ber­lin

Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit Ar­beits­recht (m/w/d) Stutt­gart

Gleiss Lutz , Stutt­gart

Rechts­an­walt im Be­reich Ar­beits­recht (m/w/d)

Görg , Mün­chen

Le­gal Con­tract Re­view Spe­cia­list (w/m/d)

SThree , Frank­furt am Main

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Montagmorgenkaffee: Als Expertin sichtbar zu sein, heißt diskutierbar zu sein

27.06.2022

Business Breakfast Arbeitsrecht

29.06.2022, Stuttgart

Onlineseminar - Fahrverbot in Bußgeldsachen

29.06.2022

Online-Einführung zum Crashkurs Verkehrsrecht - kostenfrei

29.06.2022

Pensions Run Off @Rentnergesellschaft: Aktuelle Entwicklungen und Gestaltungsmöglichkeiten

29.06.2022

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH