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9734

Apple gegen Apfelkind: Kalifornier nehmen Widerspruch zurück

04.10.2013

Markenlogos von Apple und Apfelkind

Markenlogos von Apple und Apfelkind

Ein Bonner Café hatte sich einen roten Apfel, in dem die Silhouette eines Kinderkopfes abgebildet ist, als Marke eintragen lassen. Hieran störte sich der Hard- und Softwarehersteller und legte Widerspruch ein. Inzwischen hat er diesen nach Angaben des DPMA zurückgenommen.

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Die Betreiberin des Cafés hatte ihr Apfel-Logo im Jahre 2011 für mehrere Waren- und Dienstleistungsklassen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet. Apple sah hierin eine Ausnutzung der Bekanntheit sowie des Images der eigenen Marke und legte Widerspruch ein.

Das DPMA gab inzwischen bekannt, dass das US-Unternehmen diesen zurückgenommen hat. Die Gründe hierfür sind nicht bekannt.

tko/LTO-Redaktion

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Apple gegen Apfelkind: . In: Legal Tribune Online, 04.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9734 (abgerufen am: 05.03.2026 )

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