Die Stadt Koblenz darf Anliegern für Straßenarbeiten, die im Zusammenhang mit der Bundesgartenschau 2011 anfallen, keine Kosten auferlegen. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz mit am Montag bekannt gegebenen Beschluss.
Die Straßenarbeiten führte die private BUGA GmbH aufgrund einer Vereinbarung mit der Stadt Koblenz durch, wonach erstere alle anfallenden Kosten zu übernehmen habe.
Nach Beginn der Arbeiten fasste der Koblenzer Stadtrat den Beschluss zum Ausbau derselben Straße und verpflichtete die Anlieger zu Vorauszahlungen. Diese Bescheide hob das Oberverwaltungsgericht (OVG) nun auf (Beschl. v. 26.06.2012, Az. 6 A 10322/12.OVG, 6 A 10323/12.OVG, 6 A 10325/12.OVG).
Der Stadtrat habe zu keiner Zeit beschlossen, die Straße auf eigene Kosten auszubauen. Vielmehr habe die BUGS GmbH die Arbeiten geplant und durchgeführt, ohne dass die Stadt darauf Einfluss genommen habe.
Damit sei der Straßenausbau allein von der BUGA GmbH durchgeführt worden. Da dies im Rahmen des der BUGA GmbH zur Verfügung stehenden Gesamtbudgets geschehen sei, seien der Stadt zudem keine eigenen Investitionsaufwendungen entstanden, die beitragspflichtig hätten sein können.
age/LTO-Redaktion
OVG Rheinland-Pfalz bremst Stadt Koblenz: . In: Legal Tribune Online, 02.07.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6517 (abgerufen am: 11.12.2024 )
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