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Staatsanwaltschaft erhebt Anklage: Mord wegen Hin­weises auf die Mas­kenpf­licht?

25.01.2022

Ein Polizist sichert am frühen Morgen des 19.9.2021 die Tankstelle in Idar-Oberstein.

Tatort des mutmaßlichen Mordes war eine Tankstelle in Idar-Oberstein. Foto: picture alliance/dpa/Foto Hosser | Christian Schulz

Weil ein Tankstellenmitarbeiter einen Kunden mehrfach auf die Maskenpflicht hingewiesen hatte, soll jener ihn getötet haben. Die Staatsanwaltschaft erhob nun Anklage wegen Mordes aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen.

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Gut vier Monate nach dem tödlichen Schuss auf einen Tankstellenmitarbeiter in Idar-Oberstein hat die Staatsanwaltschaft (StA) den mutmaßlichen Täter wegen Mordes angeklagt. Der 49-Jährige soll den 20 Jahre alten Mitarbeiter Mitte September 2021 getötet haben, nachdem dieser ihn mehrfach auf die Corona-bedingte Maskenpflicht hingewiesen hatte, teilte der leitende Oberstaatsanwalt Gerd Deutschler am Dienstag in Bad Kreuznach mit.

Die Anklage geht davon aus, dass die Tötung heimtückisch und aus niedrigen Bewggründen erfolgte. Ferner wirft sie dem Angeklagten das unerlaubte Führen der Tatwaffe und den unerlaubten Besitz einer weiteren Schusswaffe vor.

Corona-Maßnahmen "mitursächlich für Tatbegehung"

Nach den Ermittlungen hatte der 49-Jährige an der Tankstelle ohne Maske Bier kaufen wollen. Daher kam es zu einer kurzen Diskussion mit dem Mitarbeiter. Der mutmaßliche Täter habe die Tankstelle daraufhin verlassen und sei ungefähr zwei Stunden später - dieses Mal zunächst mit Maske - wieder gekommen. Nach einem kurzen Wortwechsel an der Kasse habe der Angeschuldigte einen Revolver aus der Hosentasche gezogen und den jungen Mann, der als Aushilfe an der Tankstelle jobbte, mit einem Kopfschuss getötet. Er war sofort tot. Die Tat löste bundesweit Entsetzen und Anteilnahme aus.

Der zuvor nicht polizeibekannte Deutsche hatte die Tat gestanden. Nach seiner Festnahme sagte er, dass er die Corona-Maßnahmen ablehne und ihm die Pandemie zugesetzt habe. Diese Aussage werde laut den Ermittlungsergebnissen gestützt, hieß es nun. Die "nachdrückliche Ablehnung der zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ergriffenen Maßnahmen" des Mannes seien "mitursächlich für die Tatbegehung".

Er habe den Getöteten wohl "als mitverantwortlich für die Gesamtsituation angesehen", weil dieser die Regeln zur Mund-Nasen-Bedeckung durchsetzen wollte, teilte die Anklagebehörde mit. Derzeit mache der Mann von seinem Schweigerecht Gebrauch. Wann der Prozess vor dem Landgericht Bad Kreuznach beginnt, ist noch unklar.

"Der Mehrheitsgesellschaft ablehnend distanziert gegenüber"

Insgesamt haben die Ermittler laut Deutschler rund 20 Zeugen vernommen. Darunter seien auch drei Augenzeugen gewesen, die bei der Tat vor Ort in der Tankstelle waren. Zudem sei umfangreiches Material von den sichergestellten Datenträgern des Angeklagten ausgewertet worden.

Dabei habe sich gezeigt, dass der 49-Jährige "der Mehrheitsgesellschaft und dem Staat ablehnend distanziert gegenüber" gestanden habe. Zudem habe er sich mit Theorien der Corona-Leugner befasst, ohne aber in einer Gruppe oder Organisation aktiv gewesen zu sein. Er habe "relativ zurückgezogen" gelebt.

pdi/LTO-Redaktion

Mit Material der dpa

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Staatsanwaltschaft erhebt Anklage: . In: Legal Tribune Online, 25.01.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47313 (abgerufen am: 13.02.2026 )

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