Druckversion
Sonntag, 13.09.2026, 10:17 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/ag-tiergarten-freiheitsstrafe-bewaehrung-rapper-fler-beleidigung-bedrohung-koerperverletzung
Fenster schließen
Artikel drucken
50258

Bewährungsstrafe in Abwesenheit: Rapper Fler erneut ver­ur­teilt

23.11.2022

Patrick Losensky, bekannt unter dem Künstlername "Fler"

Fler hatte unter anderem ein Fernsehteam attakiert und beleidigt. Dafür ist er nun zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Bild: picture alliance/dpa | Paul Zinken

Schimpfend verließ der Musiker mit dem rauen Image am ersten Tag des Prozesses den Saal des Amtsgerichts Tiergarten. Bei der Fortsetzung blieb sein Platz leer. Das Gericht hat den Rapper trotzdem u.a. wegen Körperverletzung verurteilt.

Anzeige

Der Berliner Rapper Fler glänzte durch Abwesenheit: Das Amtsgericht (AG) Tiergarten hat den Musiker zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der 40-Jährige wurde am Mittwoch der Körperverletzung sowie der Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung und der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten schuldig gesprochen. Außerdem muss der Musiker 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. In die Strafe einbezogen wurde eine inzwischen rechtskräftige Verurteilung zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung, die im März 2021 unter anderem wegen Beleidigung gegen den Rapper verhängt worden war.

Fler, mit bürgerlichem Namen Patrick Losensky, hatte am ersten Prozesstag vor einer Woche gestanden und war dann während der Befragung einer Zeugin schimpfend aus dem Saal gestürmt. Es würden Lügen vorgetragen, hatte er zuvor gerufen. Am nun zweiten Tag blieb der Platz neben dem Verteidiger leer. Das Gericht beschloss, die Verhandlung ohne den Angeklagten fortzusetzen. Das ist gemäß § 231 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) möglich, wenn der Angeklagte in der Ladung auf die Fortführung der Verhandlung in seiner Abwesenheit hingewiesen wurde, schon über die Anklage vernommen war und das Gericht seine Anwesenheit nicht für erforderlich erachtet.

Zwei Anklagen mit insgesamt sechs Straftaten wurden in dem Prozess verhandelt. Der Musiker hatte laut Urteil Anfang 2020 in den sozialen Medien zwei Frauen massiv beleidigt. In einem Fall habe er ein Bild der Betroffenen auf seinem Account veröffentlicht und 2.000 Euro dafür geboten, dass sie "gebracht" werde. Das müsse als ein Aufruf verstanden werden, sie zu kidnappen, hieß es im Urteil. In einem anderen Fall habe er einen Comedian bedroht. 

Fler will "in Zukunft Konfrontationen aus dem Weg gehen"

Einige Tage später habe Fler im März 2020 ein Fernsehteam, das ihn beim Verlassen eines Geschäfts interviewen wollte, attackiert und beleidigt. Er habe den Kameramann mit der Faust geschlagen und die Kamera mutwillig auf den Boden geworfen, hieß es.

Auslöser der Anfeindungen im Internet war laut Anklage ein Beitrag einer der beiden Frauen auf einer Plattform, in dem sie auf ihrer Ansicht nach frauenverachtende Äußerungen in Raptexten des Musikers hingewiesen hatte. Zwischen Rappern sei der von dem Angeklagten in dem Diskurs genutzte Umgangston möglicherweise üblich, doch das gelte nicht für eine Kommunikation mit Nicht-Rappern, sagte die Vorsitzende Richterin Franziska Bauersfeld. Er habe sich ehrverletzend geäußert.

Fler ist seit Jahren immer wieder verurteilt worden – meistens ergingen gegen den Musiker Geldstrafen wegen Beleidigung, Bedrohung, Körperverletzung. Im aktuellen Prozess hatte sich der für Provokationen bekannte Rapper erklärt, er habe sich bei den Vorfällen in den sozialen Medien einer Kampagne ausgesetzt gesehen, habe reagiert - und sei dabei übers Ziel hinausgeschossen. Er werde "in Zukunft Konfrontationen aus dem Weg gehen". Wenn er anfange zu beleidigen, neige er dazu, das "ausgiebig" zu tun, erklärte Fler. Er habe aber inzwischen gelernt "am besten gar nicht reagieren". 

Nebenkläger-Anwalt: Rapper ist "desinteressierter Angeklagter"

Dem aktuellen Urteil war eine Verständigung der Prozessbeteiligten gemäß § 257c StPO vorausgegangen. Fler wurde im Fall eines Geständnisses eine Gesamtstrafe von maximal einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung zugesagt. Ein Anwalt, der den Kameramann als Nebenkläger vertrat, sah in der Aussage von Fler "kaum ein von Reue getragenes Geständnis im Sinne der Anklage". Der Rapper habe sich als "desinteressierter Angeklagter" gezeigt.

Richterin Bauersfeld sagte, aus Sicht des Gerichtes sei es ein echtes Geständnis. Berücksichtigt worden sei auch, dass der Rapper ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro an den Kameramann gezahlt habe. Die verhängte Strafe könne wegen einer positiven Sozialprognose zur Bewährung ausgesetzt werden. Gegen den Musiker gebe es auch keine neuen strafrechtlichen Vorwürfe.

Der Staatsanwalt hatte eineinhalb Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung beantragt. Der Verteidiger sagte, sein Mandant habe sich mit überzogenen Stilmitteln gewehrt. Das bedauere er. Der Anwalt stellte keinen konkreten Antrag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Bewährungsstrafe in Abwesenheit: . In: Legal Tribune Online, 23.11.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50258 (abgerufen am: 13.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Prominente
    • Straftaten
  • Gerichte
    • Amtsgericht Berlin-Tiergarten
Marius Borg Høiby (Mitte) sitzt bei sich zu Hause in U-Haft – trotzdem durfte er am Begräbnis des norwegischen Königs Harald V. teilnehmen. 10.09.2026
Prominente

Nach Verurteilung wegen Vergewaltigung:

Beru­fungs­ver­fahren im Fall Høiby

Der älteste Sohn von Norwegens Königin Mette-Marit bekommt seinen Berufungsprozess. Wann neu verhandelt wird, ist noch unklar. Es geht um den Teil der Verurteilung, der sich auf zwei vorgeworfene Vergewaltigungen und Misshandlung bezieht.

Artikel lesen
Christina Bott, flankiert von Ingo Bott und Otmar Kury vor dem Gerichtsgebäude. Sie blickt zu Bott. 09.09.2026
Christina Block

Kury plötzlich bereit zur Aussage im Block-Prozess:

Ein Ex-Ver­tei­diger im Zeu­gen­stand

In der Herbstpause kommt der nächste Kracher: Christina Blocks ursprünglicher Verteidiger Otmar Kury wurde als Zeuge geladen. Mit einer Aussage könnte er sich strafbar machen. Eine außergewöhnliche Situation mit kuriosen Möglichkeiten.

Artikel lesen
Ein Feuerwehrmann steht vor einem brennenden Gebäude mit Löschschlauch. 04.09.2026
Brandstiftung

LG Dessau-Roßlau: Sechs Jahre Haft:

Blau­licht­re­porter wegen Brand­s­tif­tung ver­ur­teilt

Um Fotos und Videos von Feuerwehreinsätzen zu vermarkten, haben zwei freie Fotografen mehrfach Brände gelegt. Das LG Dessau-Roßlau verurteilte sie nun wegen Brandstiftung, der Haupttäter bekam sechs Jahre Freiheitsstrafe. 

Artikel lesen
Moses Pelham lacht bei einem Auftritt in der Stadtwerke-Arena auf dem Hessentag in Bad Vilbel 2025. 03.09.2026
Kunstfreiheit

BGH entscheidet zum sechsten Mal:

Der (wohl) letzte Bei­trag von "Metall auf Metall" zum Urhe­ber­recht

Seit fast 30 Jahren zieht sich der Prozess "Metall auf Metall". Nun entscheidet der BGH: Sampling kann ein Pastiche und damit zulässig sein. Der Rechtsstreit ist damit immer noch nicht beendet, die Urheberrechtsfragen aber geklärt.

Artikel lesen
Ein Mann schießt auf einem Schießplatz auf sein Ziel. 03.09.2026
Straftaten

LG Schwerin zum sächsischen "Munitionsskandal":

Schieß­platz­be­sitzer muss fast 6.000 Euro Strafe zahlen

Ein Schießplatzbetreiber nahm 7.000 Schuss Dienstmunition als Bezahlung für Schießtrainings an. Dafür hat ihn das LG Schwerin jetzt wegen Anstiftung zur veruntreuenden Unterschlagung und Bestechung verurteilt.

Artikel lesen
Fredi Bobic im Stadion in Berlin 31.08.2026
Fußball

Vergleich zwischen Hertha BSC und Ex-Geschäftsführer:

Fredi Bobic erhält rund vier Mil­lionen Euro

Mehr als drei Jahre streiten sich Hertha BSC und der Ex-Chef schon wegen Kündigungen und der Abfindung. Jetzt gibt es eine Lösung. Bobic bekommt von seinem früheren Arbeitgeber mehrere Millionen.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
In­ves­ti­ga­ti­on As­si­s­tant (w/m/d) In­ter­na­tio­na­les...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg und 4 wei­te­re

Logo von Clifford Chance Partnerschaft mbB
Re­fe­ren­dar*in­nen (m/w/d) – Frank­furt

Clifford Chance Partnerschaft mbB, Frank­furt am Main

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Di­p­lom-Fi­nanz­wirt (m/w/d) Steu­er­straf­recht

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 3 wei­te­re

Logo von Wolters Kluwer
Werk­stu­dent - Con­tent Schul­ma­na­ge­ment (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Technische Universität München
Voll­ju­ris­tin­nen/Voll­ju­ris­ten (w/m/d)

Technische Universität München, Mün­chen

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) In­ter­na­tio­na­les...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg und 4 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) In­ter­na­tio­na­les...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg und 4 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Conference: International Perspectives on Climate Criminal Law

15.10.2026, Konstanz

Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeiten–aktuelle Verteidigungsansätze Akteneinsicht, Beweisaufn

15.09.2026

Logo von Fachseminare von Fürstenberg
ChatGPT & Co. für Juristen

15.09.2026

75. Deutscher Juristentag

16.09.2026, Erfurt

75. Deutscher Juristentag

16.09.2026, Erfurt

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH