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24047

AG München verhängt Geldstrafe i. H. v. 1.350 Euro: Mann miss­han­delt ins Auto kotende Hündin

21.08.2017

Podenko-Hund (Symbolbild)

© Christoph_Lischetzki

Geschlagen, gewürgt und mit Trockenshampoo gequält: Wegen Misshandlung seines Hundes ist ein Münchner zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Tier hatte zum wiederholten Mal sein Geschäft im Auto des 46-Jährigen verrichtet.

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Das Amtsgericht (AG) München verurteilte einen Hundebesitzer aus München zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.350 Euro wegen der Misshandlung seiner Hündin (Urt. v. 26.06.2017, Az. 111 Cs 230 Js 209820/16).

Im Juni 2016 kotete die Podenko-Mischlingshündin zum wiederholten Male in das Auto des 46-Jährigen. Daraufhin hielt er das Auto an und holte den Hund aus dem Kofferraum. Nach Angaben des Gerichts packte der Hundehalter das Tier mit beiden Händen an der Kehle, würgte es, sodass es vor Schmerzen laut aufjaulte, und schüttelte es. Sodann holte er mit der Faust aus und schlug den Hund zweimal mit Wucht. Anschließend sprühte er dem Hund aus einer Entfernung von 30 Zentimetern gezielt Trockenshampoo ins Gesicht. Ein Paar, das den Vorfall beobachtete, rief die Polizei.

Das Gericht sprach den Mann nun der Tiermisshandlung gem. § 17 Nr. 2a u. 2b Tierschutzgesetz in Verbindung mit § 52 Strafgesetzbuch schuldig. Der Mann hat dem Hund nach Auffassung des Gerichts erhebliche Schmerzen zugefügt: "Es handelt sich sowohl bei dem Würgen wie auch den beiden Faustschlägen und insbesondere dem Sprühen mit Trockenshampoo ins Gesicht der Hündin sowohl nach Art als auch nach Dauer um gewichtige Beeinträchtigungen", heißt es im Urteil.

Bei der Festlegung der Höhe der Geldstrafe berücksichtigte die Kammer, dass der 46-jährige Hartz IV bezieht und finanziell von seiner Mutter unterstützt wird und bei dem Hund keine bleibenden Schäden entstanden sind.

nas/LTO-Redaktion

Mit Materialien von dpa

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AG München verhängt Geldstrafe i. H. v. 1.350 Euro: . In: Legal Tribune Online, 21.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24047 (abgerufen am: 18.08.2026 )

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