Druckversion
Montag, 17.11.2025, 17:28 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/ag-muenchen-urteil-111cs230js20982016-1350-euro-geldstrafe-fuer-hundebesitzer-misshandlung-kotender-hund
Fenster schließen
Artikel drucken
24047

AG München verhängt Geldstrafe i. H. v. 1.350 Euro: Mann miss­han­delt ins Auto kotende Hündin

21.08.2017

Podenko-Hund (Symbolbild)

© Christoph_Lischetzki

Geschlagen, gewürgt und mit Trockenshampoo gequält: Wegen Misshandlung seines Hundes ist ein Münchner zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Tier hatte zum wiederholten Mal sein Geschäft im Auto des 46-Jährigen verrichtet.

Anzeige

Das Amtsgericht (AG) München verurteilte einen Hundebesitzer aus München zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.350 Euro wegen der Misshandlung seiner Hündin (Urt. v. 26.06.2017, Az. 111 Cs 230 Js 209820/16).

Im Juni 2016 kotete die Podenko-Mischlingshündin zum wiederholten Male in das Auto des 46-Jährigen. Daraufhin hielt er das Auto an und holte den Hund aus dem Kofferraum. Nach Angaben des Gerichts packte der Hundehalter das Tier mit beiden Händen an der Kehle, würgte es, sodass es vor Schmerzen laut aufjaulte, und schüttelte es. Sodann holte er mit der Faust aus und schlug den Hund zweimal mit Wucht. Anschließend sprühte er dem Hund aus einer Entfernung von 30 Zentimetern gezielt Trockenshampoo ins Gesicht. Ein Paar, das den Vorfall beobachtete, rief die Polizei.

Das Gericht sprach den Mann nun der Tiermisshandlung gem. § 17 Nr. 2a u. 2b Tierschutzgesetz in Verbindung mit § 52 Strafgesetzbuch schuldig. Der Mann hat dem Hund nach Auffassung des Gerichts erhebliche Schmerzen zugefügt: "Es handelt sich sowohl bei dem Würgen wie auch den beiden Faustschlägen und insbesondere dem Sprühen mit Trockenshampoo ins Gesicht der Hündin sowohl nach Art als auch nach Dauer um gewichtige Beeinträchtigungen", heißt es im Urteil.

Bei der Festlegung der Höhe der Geldstrafe berücksichtigte die Kammer, dass der 46-jährige Hartz IV bezieht und finanziell von seiner Mutter unterstützt wird und bei dem Hund keine bleibenden Schäden entstanden sind.

nas/LTO-Redaktion

Mit Materialien von dpa

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

AG München verhängt Geldstrafe i. H. v. 1.350 Euro: . In: Legal Tribune Online, 21.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24047 (abgerufen am: 17.11.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Haustiere
    • Straftaten
    • Strafverfahren
    • Tiere
    • Tierschutz
  • Gerichte
    • Amtsgericht München
Im OP Saal wird ein Skapell angereicht. 13.11.2025
Skurriles

"Ich wollte ihm etwas Gutes tun":

Mann wegen Penis-Ampu­ta­tion ver­ur­teilt

Ein Mann wurde in Österreich zu drei Jahren Haft verurteilt, weil er in einem Berliner Sado-Maso-Studio bei einer Penis-Amputation mitwirkte. Sich selbst verstümmelte er auch.

Artikel lesen
Versammlung der Piusbruderschaft. 13.11.2025
Versammlungen

BVerfG zu Grenzen der Versammlungsfreiheit:

Gegen­de­mon­s­t­ra­tion ja – Voll­b­lo­c­kade nein

Eine Sitzblockade als geschützte Versammlung? Ja – aber nicht, wenn sie eine andere Versammlung komplett lahmlegt. Das BVerfG hält die Verurteilung eines Gegendemonstranten zu einer Geldstrafe für verfassungsgemäß.

Artikel lesen
Christina Block sieht in den Verhandlungssaal 12.11.2025
Prominente

Tonaufnahmen der Block-Kinder aus der Entführungsnacht:

"You're going to your Mama!"

Das Gericht gibt bekannt, warum die Befangenheitsanträge zurückgewiesen wurden. Danach erschüttern persönliche Audioaufnahmen aus der Silvesternacht 2023/24 den Saal. Der 22. Verhandlungstag im Block-Prozess hatte es in sich.

Artikel lesen
Zwei Polizisten von hinten 12.11.2025
Beamte

BGH zum Begriff der "anderen Justizbehörde":

Dienst­herr bekommt keine Ein­sicht in Akten aus dem Ermitt­lungs­ver­fahren

Wegen Missbrauchsvorwürfen liefen sowohl ein Ermittlungsverfahren als auch ein Disziplinarverfahren gegen einen Polizisten. Doch Einsicht in die Akten der Staatsanwaltschaft bekommt der Dienstherr nicht ohne Weiteres, so der BGH.

Artikel lesen
Kräftemessen unter Pferden (Symbolbild) 12.11.2025
Tiere

LG Koblenz bejaht Schadensersatzanspruch:

Ran­gelnde Hengste beschä­d­igen Stall und ver­letzen sich

Der Offenstall ermöglicht artgerechte Haltung, birgt aber auch Gefahren: Dass sich Hengste darin rangeln, den Stall beschädigen und sich daraufhin verletzen können, hätte eine Stallbetreiberin in diesem Fall vorhersehen können, so das LG.

Artikel lesen
Christina Block im Vordergrund, Gerhard Delling im Hintergrund 11.11.2025
Prominente

Block-Prozess vorm Landgericht Hamburg:

Warum die Vor­sit­zende der Ste­ak­house-Erbin mit Haft­be­fehl drohte

Im Block-Prozess dreht sich an Tag 21 alles um die mysteriöse israelische Sicherheitsfirma, massive Zweifel an IT-Warnungen und eine scharfe Ansage der Vorsitzenden: Christina Block geht in Haft, wenn sie weiter Kontakt zu Zeugen hat.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB
Rechts­an­walt (w/m/d) – Straf­recht mit Schwer­punkt Aus­lie­fe­rungs­recht und...

Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB , Köln

Logo von Clifford Chance Partnerschaft mbB
BACKS­TA­GE - Das Pro­gramm für Prak­ti­kant*In­nen am Stand­ort Frank­furt...

Clifford Chance Partnerschaft mbB , Frank­furt am Main

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Re­fe­ren­da­re | Mün­chen

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Mün­chen

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger Print & On­li­ne (m/w/d)

Wolters Kluwer , Hürth

Logo von REDEKER SELLNER DAHS
Re­fe­ren­da­rin/​Re­fe­ren­dar (m/​w/​d) Straf­recht

REDEKER SELLNER DAHS , Bonn

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
§ 15 FAO - Krisenprävention, Insolvenzreifeprüfung und Haftungsszenarien

17.11.2025, Hamburg

Logo von AnwaltVerein Stuttgart e.V. | AnwaltService Stuttgart GmbH
Baden-Württembergischer Mietrechtstag 2025

18.11.2025

Digitale Kamingespräche: Wie arbeitet man eigentlich im DFG-Fachkollegium Privatrecht?

19.11.2025

Miet- und Bauprozessrecht I - Erstinstanzliches Verfahren

18.11.2025

Aktuelle Entwicklungen bei der Besteuerung von Personengesellschaften – MoPeG-Folgeänderungen

18.11.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH