Druckversion
Donnerstag, 28.09.2023, 02:48 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/ag-muenchen-beleidigung-tasche-fck-cps-studentin-demo/
Fenster schließen
Artikel drucken
16625

Beleidigende Tasche: "FCK CPS" auf Demo ist Belei­digung

17.08.2015

Auf einer Demo kann der Schiftzug "FCK CPS" beleidigend sein.

© Christian Schwier - Fotolia.com

Schon das Tragen einer Tasche mit beleidigenden Parolen kann strafbar sein: Das AG München hat eine Studentin wegen Beleidigung eines Polizeibeamten zu 32 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Anzeige

Das Amtsgericht (AG) München hat eine Studentin wegen Beleidigung eines Polizeibeamten zu einer Arbeitsauflage von 32 gemeinnützigen Arbeitsstunden verurteilt.

Die Studentin hatte an einer Kundgebung der "Bürgerinitiative Ausländerstopp" in München teilgenommen und dabei eine schwarze Umhängetasche mit sich getragen, die in großen Lettern mit der Aufschrift "FCK CPS" bedruckt war. Die Studentin hatte die Tasche für die Umgebung gut sichtbar in den Händen gehalten, so dass auch ein bei der Versammlung eingesetzter Polizeibeamter den Schriftzug wahrgenommen hatte. Diese Aufschrift steht für "Fuck Cops".

Obwohl sie von Beamten auf die Beleidigung hingewiesen worden war und sie zunächst den Anweisungen der Polizisten entsprechend abgedeckt hatte, stellte sie den Schriftzug kurze Zeit später wieder öffentlich zur Schau. Einer dieser Polizeibeamten und dessen Dienstvorgesetzter hatten daraufhin Strafantrag wegen Beleidigung gestellt.

Tasche mit besonderem Konfliktpotenzial

In der Verhandlung vor dem AG räumte die Studentin ein, die Tasche getragen zu haben und von einem Polizeibeamten auf ihr strafbares Verhalten aufmerksam gemacht worden zu sein. Sie habe die Tasche im Internet bestellt und dort recherchiert, dass das Tragen einer Tasche mit dieser Aufschrift nicht strafbar sei.

Die zuständige Richterin verurteilte sie nach Jugendstrafrecht zur Ableistung von 32 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Der Aufdruck auf der Tasche sei dem Wortsinn nach eine Beleidigung. Sie richtete sich auch gegen konkret eingesetzte Personen. Das habe der Studentin spätestens bewusst werden müssen, als sie von dem Polizeibeamten wegen der Tasche angesprochen wurde. Auch sei es ihr gerade darauf angekommen, die in ihrer unmittelbaren Nähe stehenden Beamten zu erreichen. Die Androhung der Strafanzeige durch einen der Polizeibeamten habe ihr deutlich vor Augen geführt, dass ihr Verhalten beleidigend und auch strafbar sei.

Schwer wiege die Tatsache, dass die Tasche bei einer Demonstration in Anwesenheit von Demonstranten und Gegendemonstranten getragen wurde und damit ein Konfliktpotenzial in sich trug. "Die bewusste Diffamierung der zum Schutz der Demonstrationsteilnehmer aufgestellten Polizeibeamten ist in dieser Situation als besonders verwerflich zu bewerten", so das Gericht.

Das Zeigen von Schriftzügen war in der Vergangenheit schon etwa einem Fußballfan zum Verhängnis geworden, der im Stadion einen Banner mit der Aufschrift "A.C.A.B." hochgehalten hatte. Dieses Abkürzung steht für "all cops are bastards". Das OLG Karlsruhe hatten den Mann wegen Beleidigung verurteilt. 

Das Bundesverfassungsgericht allerdings hatte das allgemeine Tragen eines Ansteckers mit der Aufschrift "FCK CPS" nicht als beleidigend bewertet.

acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Beleidigende Tasche: "FCK CPS" auf Demo ist Beleidigung . In: Legal Tribune Online, 17.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16625/ (abgerufen am: 28.09.2023 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Beleidigung
    • Demonstrationen
    • Polizei
  • Gerichte
    • Amtsgericht München
26.09.2023
Klimaproteste

VG Berlin verwirft Gebührenbescheid im Eilverfahren:

Kli­mak­leber müssen nicht für Poli­zei­ein­satz zahlen

Die Polizei Berlin ist immer wieder damit beschäftigt, "Klimakleber" von der Straße zu entfernen. Nun muss das VG Berlin klären, wer die Kosten trägt.

Artikel lesen
20.09.2023
Referendariat

Erfahrungsbericht zur Strafstation:

Auf Nacht­fahrt mit der Polizei

In vielen Bundesländern können Referendare während der Strafstation eine Schicht bei der Polizei miterleben. Tobias Hübner rät dazu, diese Chance unbedingt zu nutzen, schon weil sie den Blick für den Alltag schärfe.

Artikel lesen
27.09.2023
Klimaschutz

EGMR verhandelt Klimaklage junger Portugiesen:

Muss man erst in 32 Staaten klagen?

David gegen Goliath: Sechs portugiesische Jugendliche fordern mehr Klimaschutz von 32 Staaten. Am Mittwoch verhandelte der EGMR. Die Staaten halten die Beschwerde u. a. mangels Erschöpfung des Rechtsweges für unzulässig.

Artikel lesen
27.09.2023
Impfpflicht

Thüringer VerfGH sieht Irreführung:

"Anti-Impf­zwang"-Volks­be­gehren der AfD unzu­lässig

Die Thüringer AfD wollte einem Corona-"Impfzwang" durch ein per Volksbegehren zur Abstimmung gestelltes Gesetz entgegenwirken. Doch nach Ansicht des dortigen Verfassungsgerichtshofs hat sie dabei die Gesetzgebungskompetenzen missachtet.

Artikel lesen
25.09.2023
Staatsexamen

Aktuelle Zahlen zum Zweiten Examen:

In Baden-Würt­tem­berg fallen die wenigsten durch

Mehr Prädikatsexamen, aber auch mehr Durchfaller im Vergleich zum Vorjahr: Die aktuellen Zahlen des Bundesamts für Justiz zum Zweiten Examen sind da. Erneut war die Durchfallquote in Baden-Württemberg am geringsten.

Artikel lesen
25.09.2023
Vaterschaft

Verhandlung vor dem BVerfG:

Stärkt Karls­ruhe die Rechte leib­li­cher Väter?

Ein leiblicher Vater rügt per Verfassungsbeschwerde, dass ihm trotz aller Bemühungen die rechtliche Elternschaft zu seinem kleinen Sohn verwehrt wird. Ob die aktuelle Rechtslage ihn in seinen Grundrechten verletzt, muss das BVerfG klären.

Artikel lesen
TopJOBS
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) In­ter­na­tio­na­les Wirt­schafts­straft­recht...

Hogan Lovells International LLP , Ber­lin

Staats­an­wält:in­nen (m/w/d) im Rich­ter­ver­hält­nis auf Pro­be (Be­sol­dungs­grup­pe...

Freie Hansestadt Bremen , Bre­men

Probe­rich­te­rin/Probe­rich­ter (w/m/d)

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern , Schwe­rin

Do­zen­tur

Chinesisch Deutsches Institut für Rechtswissenschaften , Pe­king

Rich­ter:in­nen (w/m/d) im Rich­ter­ver­hält­nis auf Pro­be (Voll­ju­rist:in­nen...

Freie Hansestadt Bremen , Bre­men

Rechts­re­fe­ren­da­re (m/w/d)

SammlerUsinger , Ber­lin

Se­nior Di­gi­tal Pro­duct Ma­na­ger - WKO (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Rich­ter/in auf Pro­be (m/w/d)

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt , Mag­de­burg

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Fortbildung Verwaltungsrecht im Selbststudium/ online

28.09.2023

Erfassung und Abrechnung nach Honorarvereinbarung leicht gemacht

28.09.2023

Kölner Tage Internationale Verrechnungspreise 2023

28.09.2023, Köln

Essentials – Die moderne Anwaltskanzlei

28.09.2023

Legal Tech Talk „Digitale Rechtsabteilung: Weniger Administration, mehr Zeit für wichtige Aufgaben?"

28.09.2023

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH