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AG Leipzig zum Vorwurf des Subventionsbetrugs: Frauke Petry frei­ge­spro­chen

08.01.2020

Frauke Petry

Bild: Michael Lucan, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0 DE, Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Ex-AfD-Chefin Frauke Petry soll unrechtmäßig Fördermittel verwendet haben, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Nach einem mehrmals vertagten Prozess hat das AG Leipzig die Politikerin nun davon freigesprochen.

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Ex-AfD-Chefin Frauke Petry ist von den Vorwürfen der Steuerhinterziehung, der Untreue und des Subventionsbetrugs freigesprochen worden. Das Amtsgericht (AG) Leipzig sah es am Mittwoch nicht als zweifelsfrei erwiesen an, dass die Bundestagsabgeordnete 2014 Fördermittel für ihre in Schieflage geratene Firma unrechtmäßig verwendet hat (Urt. v. 08.01.2019).

Die Staatsanwaltschaft hatte Petry vorgeworfen, eine Förderung für eine sogenannte Turn-Around-Beratung für ihr Unternehmen erhalten zu haben. Allerdings habe die Beratung in Wahrheit nicht der Firma, sondern ausschließlich der Vorbereitung und Begleitung ihrer persönlichen Insolvenz gegolten. Das in Leipzig ansässige Unternehmen der promovierten Chemikerin hatte einen patentierten Kunststoff hergestellt, der bei Reifenpannen helfen sollte.

Bezichtigt hatte Petry der Unternehmensberater - der allerdings zuvor einen Zivilrechtsstreit gegen sie verloren hatte. Er hatte sich daraufhin selbst angezeigt und beteuert, es habe keine Turn-Around-Beratung gegeben. Das Gericht hatte aber letztlich Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Mannes.

Formwidrige Ladung und verhandlungsunfähige Petry

Im Dezember 2018 hatte der Prozess schon einmal begonnen, war dann aber ausgesetzt worden, weil Petrys Verteidiger nicht formgerecht geladen worden war. Im April 2019 geriet die Verhandlung erneut ins Stocken: Petry war verhandlungsunfähig. Am 9. Dezember vergangenen Jahres ging es dann schließlich weiter.

Petry, die am Mittwoch ihr sechstes und jüngstes Kind mit zur Verhandlung gebracht hatte, nahm den Freispruch eher ungerührt zur Kenntnis. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung zu einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro (200 Tagessätze zu je 150 Euro) gefordert. Sie halte sich nun erst einmal offen, ob sie Berufung gegen das Urteil einlegen wird, gab sie bekannt.

Petrys Ehemann Marcus Pretzell sagte, der Freispruch beende eine "Hexenjagd". Anfang vergangenen Jahres war Petry vom Landgericht (LG) in Dresden wegen fahrlässigen Falscheids zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 100 Euro verurteilt worden.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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AG Leipzig zum Vorwurf des Subventionsbetrugs: . In: Legal Tribune Online, 08.01.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39573 (abgerufen am: 11.04.2026 )

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