Druckversion
Montag, 16.03.2026, 06:11 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/ag-karlsruhe-5cs-520-js-39011-15-anwalt-beleidigung-neger-wunderbar-inzuchtsprodukt-innenminister-herrmann
Fenster schließen
Artikel drucken
19321

Nach dem "wunderbaren Neger": Anwalt darf Bay­erns Innen­mi­nister "wun­der­bares Inzucht­s­pro­dukt" nennen

von Tanja Podolski

09.05.2016

Das Bild zeigt einen beleidigenden Brief, der rassistische Äußerungen gegen eine Person enthält.

Der Karlsruher David Schneider-Addae-Mensah habe in einem privaten Brief auf die Äußerung von Joachim Herrmann gekontert, der Roberto Blanco öffentlich als "wunderbaren Neger" bezeichnet hatte, entschied das AG Karlsruhe.

Anzeige

"Neger" darf mit "Inzuchtprodukt" vergolten werden – zumindest im Fall des Streits zwischen Innenminister Joachim Herrmann und dem Karlsruher Anwalt David Schneider-Addae-Mensah. Die Erwiderung sei jedenfalls vom Recht zum Gegenschlag gedeckt, beschloss das Karlsruher Gericht in der jetzt bekannt gegebenen Entscheidung (Beschl. v. 03.05.2016, Az. 5 Cs 520 Js 39011/15).

Der erste Schlag war von Herrmann gekommen. Im August 2015 trat der CSU-Politiker bei Hart aber Fair auf. Und sagte in der Sendung zum Thema "800.000 Flüchtlinge - schafft Deutschland das?": "Roberto Blanco war immer ein wunderbarer Neger, der den meisten Deutschen wunderbar gefallen hat. Und beim FC Bayern spielen auch 'ne ganze Menge mit schwarzer Hautfarbe mit. Und das finden die Fans vom FC Bayern auch gut."

"Wunderbares Inzuchtprodukt"

David Scheider-Addae-Mensah reichte es. Der promovierte Anwalt ist nach eigenen Angaben täglich selbst oder durch die Erfahrungen von Mandanten mit fremdenfeindlichen Angriffen verbaler oder physischer Art konfrontiert. Der 44-Jährige schrieb Hermann einen Brief. Unter dem Betreff "Ihre Rassistische Gesinnung" verfasste er den Satz: "Hallo, Herr Herrmann, Sie sind ein wunderbares Inzuchtprodukt". Herrmann konnte offenbar ebenso wenig lachen wie zuvor der Anwalt mit ghanaischen Wurzeln über den Spruch zu Roberto Blanco.

Er erstattete Strafanzeige, die Staatsanwaltschaft Karlsruhe beantragte den Erlass eines Strafbefehls wegen Beleidigung, §§ 185, 194 Strafgesetzbuch. Der zuständige Richter, Dr. Frank Holdefer, lehnte das aus rechtlichen Gründen ab. Es liege bei keiner der Formulierungen eine strafbare Handlung vor, so das Gericht.

"Vor diesem für das Gericht nachvollziehbaren und offensichtlichen Hintergrund liegt eine strafbare Handlung hinsichtlich des Wortlautes ,Ihre rassistische Gesinnung‘ nicht vor, zumal die Bezeichnung ,Neger‘ nach weit überwiegender Auffassung den Gehalt eines Schimpfwortes und einer abwertenden rassistischen Bezeichnung aufweist", so der Richter In seinem Beschluss.

Gegenschlag war adäquat

Der Beschuldigte habe sich offensichtlich "in erheblichem Maße persönlich betroffen" gefühlt, so Holdefer. Vor diesem Hintergrund sei die Äußerung im Rahmen des gesellschaftlichen Meinungsstreits von der Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz gedeckt.

Er verweist zudem auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Recht zum Gegenschlag. Danach dürften ehrverletzende Angriffe oder überspitzte Kritik scharf und drastisch erwidert werden, so dass "auch beleidigende Äußerungen gerechtfertigt sein können". Der erforderliche Sachbezug des Gegenschlags liege hier vor und stelle auch eine "adäquate Reaktion" auf die vorausgegangene Ehrverletzung dar. Dies auch deshalb, weil  der 44-Jährige sein Schreiben an Herrmann persönlich gerichtet und keine größere Öffentlichkeit einbezogen habe.

"Seit zwölf Jahren befasse ich mich mit derartigen Angriffen und Gegenschlägen", sagt Schneider-Addae-Mensah. Dass kein Strafbefehl erlassen werde, hat der Sohn einer deutschen Lektorin und eines Professors aus Ghana  allerdings noch nicht erlebt. Vielleicht, so mutmaßt er, habe man ja auch in Karlsruhe endlich mal genug. Immerhin hatte der Fall, wie er selbst nach einem Briefeinwurf bei Gericht von einem Bundespolizisten auf den Boden geworfen worden war, im Kontext der Hauptverhandlung für erhebliches Aufsehen gesorgt.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Tanja Podolski, Nach dem "wunderbaren Neger": . In: Legal Tribune Online, 09.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19321 (abgerufen am: 16.03.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Beleidigung
Ronen Steinke im Porträt 27.02.2026
Buchrezension

Buchrezension "Meinungsfreiheit":

Kann Spuren einer Streit­schrift ent­halten

Für Ronen Steinkes Zwischenruf, mehr Meinungsfreiheit zu wagen, könnte das Timing kaum besser sein. Nur: Welchen Debattenbeitrag leistet das Buch? Radikale Thesen werden angedeutet. In weiten Teilen ist es aber ein Lehrbuch im Quiz-Format.

Artikel lesen
Außenansicht des Bundesverfassungsgerichts im Karlsruher Schlossbezirk 25.02.2026
Meinungsfreiheit

Bundesverfassungsgericht zu Beleidigung:

Gerichte dürfen Mei­nungs­f­rei­heit nicht ver­gessen

Schulleiter als "Handlanger" des "faschistischen Systems", Ärzte als "psychiatrischer Mob" – wo verläuft die Grenze zwischen Beleidigungen und Machtkritik? Das BVerfG erinnert Gerichte daran, den Kontext solcher Äußerungen zu prüfen.

Artikel lesen
Demonstration für Klimaschutz mit Banner „Wir klagen. Fürs Klima. Für uns“ vor einem historischen Gebäude. 31.01.2026
Podcast - Die Rechtslage

Klimaklage / Politiker-Beleidigung / Gil Ofarim / AGG:

"Kli­ma­schutz kann man jetzt ein­klagen"

Was bringt das Klimaschutz-Urteil des BVerwG? Warum ist Politiker-Beleidigung strafbar und macht sie vielleicht doch Sinn? Was bedeutet Gil Ofarims vielsagendes Schweigen im Dschungelcamp? Das und mehr in Folge 51 der LTO-Rechtslage: 

Artikel lesen
Petra Bergs, Vera von Pentz, Roger Mann, Sebastian Gorski, Reinhard Müller 29.01.2026
Beleidigung

Das 15. Presserechtsforum und kritischer Besuch aus Genf:

Straf­bar­keit der Poli­ti­ker­be­lei­di­gung auf dem Prüf­stand

Während die UN-Sonderberichterstatterin die Meinungsfreiheit in Deutschland untersucht, streiten Öffentlichkeit, Politik und Fachwelt weiter über die Politikerbeleidigung. Steht die Norm vor dem Aus oder wird sie sogar erweitert? 

Artikel lesen
David Bendels mit seinem Anwalt Ulrich Vosgerau vor dem LG Bamberg 14.01.2026
Beleidigung

LG Bamberg:

Rechter Jour­na­list wegen Faeser-Post nun doch frei­ge­spro­chen

Auf einem rechten Onlineportal veröffentlicht ein Journalist ein Bild von Nancy Faeser. Es ist eine Fotomontage, womöglich diffamierend. Das LG Bamberg spricht Bendels frei.

Artikel lesen
Brigitte Macron 05.01.2026
Mobbing

Wegen Online-Verschwörungserzählung über Brigitte Macron:

Pariser Gericht ver­hängt Haft­strafen und Social-Media-Sperren

Wegen massiven Cybermobbings gegen Frankreichs First Lady hat ein Pariser Gericht zehn Angeklagte verurteilt. Neben Bewährungsstrafen ordnete es auch Social-Media-Sperren und Pflichtseminare zu Respekt im Netz an.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (M/W/D) In­ter­nal In­ves­ti­ga­ti­ons

Gleiss Lutz , Frank­furt am Main

Logo von Langrock Voß & Soyka
Rechts­an­walt im Wirt­schafts­straf­recht (m/w/d)

Langrock Voß & Soyka , Ham­burg

Logo von Oppenhoff
Som­mer­u­ni 2026

Oppenhoff , Köln

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Stu­den­ti­sche Aus­hil­fe (m/w/d)

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Ham­burg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Aktuelle Entwicklungen bei krankheitsbedingter Kündigung und betrieblichem Eingliederungsmanagement

16.03.2026

Heiraten oder nicht – welche Unterschiede bestehen (vor allem im Unterhaltsrecht!)

16.03.2026

Untervermietung quo vadis nach dem 28.01.2026? - Die weitreichenden Folgen von BGH, VIII ZR 228/23

16.03.2026

Fit für die Anwaltskanzlei – Ihr Einstieg in eine spannende Berufswelt!

16.03.2026

Wohnungseigentum und Erbbaurecht (zweitägig, 16.03.–17.03.2026)

16.03.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH