Druckversion
Montag, 11.05.2026, 14:52 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/ag-frankfurt-29c2811-20-44-keine-analoge-anwendung-7-stvg-e-scooter
Fenster schließen
Artikel drucken
48001

AG Frankfurt verneint Halterhaftung: E-Scooter sind keine Autos

31.03.2022

Mann auf E-Scooter (Symbolbild)

Halter von E-Scooter haften nicht verschuldensunabhängig.  - Bild: Dragica - stock.adobe.com

Nach Ansicht des AG Frankfurt sind E-Scooter keine Autos. Deshalb trifft die Halter der kleinen Flitzer auch keine verschuldensunabhängige Haftung.

Anzeige

Halter von E-Scootern trifft keine Verpflichtung zur verschuldensunabhängigen Haftung nach § 7 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Dies hat das Amtsgericht (AG) Frankfurt am Main entschieden, wie am Donnerstag bekannt wurde (Urt. v. 22.04.2021, Az. 29 C 2811/20 (44)). 

Der klagende Mann hatte die Haftpflichtversicherung des Halters eines E-Scooters anlässlich der Beschädigung seines im öffentlichen Raum abgestellten Autos in Anspruch genommen. Der eigentliche Schädiger konnte nicht ermittelt werden. Nach Ansicht des Mannes müsse deshalb der Halter haften. Die Anwendung der für die Kraftfahrzeughalter geltenden verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung in entsprechender Heranziehung von § 7 StVG sei geboten. Beim E-Scooter handele es sich trotz seiner Geschwindigkeitsbegrenzung um ein besonders verkehrsgefährdendes Fahrzeug. Es sei insoweit unbillig, ihn ausschließlich auf die Inanspruchnahme des Schädigers zu verweisen.

Das AG lehnte eine analoge Anwendung des § 7 StVG aber ab. Eine derartige Haftung sei nach dem Wortlaut von § 8 Nr. 1 StVG ausdrücklich ausgeschlossen, da es sich bei E-Scootern, die nicht schneller als 20 km/h fahren können, um Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV) handele. Diese Privilegierung sei dem Gesetzgeber bei der Verabschiedung der eKFV bekannt gewesen, ohne dass er am Haftungsausschluss etwas habe ändern wollte.

acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

AG Frankfurt verneint Halterhaftung: . In: Legal Tribune Online, 31.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48001 (abgerufen am: 11.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Verkehrsrecht
    • Auto
    • Haftung
    • Straßenverkehr
    • Verkehr
  • Gerichte
    • Amtsgericht Frankfurt am Main
Audi A5 Cabriolet 05.05.2026
Auto

OLG Nürnberg:

Ex-Mann muss zur Hoch­zeit geschenktes Cabrio her­aus­geben

Zur Traumhochzeit am Tropenstrand schenkt ein Mann seiner Frau ein Cabrio. Die Beziehung geht in die Brüche, doch was wird aus dem Auto? Das OLG Nürnberg musste entscheiden.

Artikel lesen
Drei Pferde auf einer Weide. Eines tritt aus. 30.04.2026
Tierhalterhaftung

LG Köln zum Pferdetritt:

8.000 Euro Behand­lungs­kosten nach Streit zwi­schen "Diva" und "Bella"

Wenn Pferde ihre Rangordnung klären, fliegen häufig die Hufe. Wer für die Tierarztkosten aufkommt, wenn die Kennenlernphase auf der Weide mit der schweren Verletzung eines Tieres endet, entschied nun das LG Köln.

Artikel lesen
Mann sitzt auf einem Porsche, daneben drei Hunde, die ihn anbellen (Symbolbild / KI) 29.04.2026
Tierhalterhaftung

AG München zur Tierhalterhaftung:

Paket­bote erschrickt vor Hunden und springt auf teuren Por­sche

Ein Mann, dessen Hunde einen Lieferanten erschrecken, kann keinen Schadensersatz verlangen, wenn der Bote sich per Sprung auf den teuren Porsche Cayenne rettet. Das AG sieht die Verantwortung für den Blechschaden ganz beim Tierhalter.

Artikel lesen
Logo der Stiftung Warentest 23.04.2026
Stiftung Warentest

Millionenschaden droht:

Warum die Stif­tung Waren­test einen Scha­dens­er­satz­pro­zess ver­liert und trotzdem auf­atmen kann

Die Stiftung Warentest muss Schadensersatz für eine fehlerhafter Bewertung leisten. Wer konkrete Hinweise auf Fehler eines Prüfinstituts ignoriert, verletzt seine Sorgfaltspflicht, so das OLG. Trotzdem kann die Stiftung erstmal aufatmen.

Artikel lesen
Zwei Mitarbeiter der Müllabfuhr leeren Mülleimer 23.04.2026
Straßenverkehr

Anwohner scheitert vor dem VG Gießen:

60 Meter bis zum Müll­ton­nen­sam­mel­platz sind nicht zu viel ver­langt

Bislang hatten Mitarbeiter der Müllabfuhr die Tonnen zu Fuß abgeholt und an einer Straßeneinfahrt geleert, jetzt sollen Anwohner sie zu einem Sammelplatz bringen. Das ist auch in Ordnung, so das VG Gießen, und lehnte einen Eilantrag ab.

Artikel lesen
Zwei Personen diskutieren Schäden an einem Auto. Wichtige Klärung zur Schadensabrechnung nach zwei Unfallereignissen. 21.04.2026
Schadensersatz

BGH zur fiktiven Schadensabrechnung bei zwei Unfällen:

Zweimal Pech bringt Glück

Wer ein Auto beschädigt, haftet. Der BGH stellt klar: Selbst wenn kurz darauf der nächste Unfall folgt, bleibt der erste Schaden voll ersatzfähig – auch wenn am Ende mehr Geld fließt, als der Wagen noch wert war.

Artikel lesen
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hogan Lovells International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Pro­dukt­haf­tung

Hogan Lovells International LLP, Mün­chen

Logo von A&O Shearman
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Steu­er­recht

A&O Shearman, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) In­fra­struc­tu­re, En­er­gy, Re­sour­ces &...

Hogan Lovells International LLP, Frank­furt am Main

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) im Be­reich Steu­er­recht

A&O Shearman, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Li­ti­ga­ti­on

Hogan Lovells International LLP, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) / Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d)...

Hogan Lovells International LLP, Düs­sel­dorf

Logo von Hogan Lovells International LLP
Se­nior Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Real Es­ta­te Schwer­punkt pri­va­tes...

Hogan Lovells International LLP, Mün­chen

Logo von A&O Shearman
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Ban­ken­auf­sichts­recht/...

A&O Shearman, Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Erbbaurechtsvertrag – kurz und kompakt (11.05.2026)

11.05.2026

XNP – Digitale Niederschriften und Vermerkurkunden in der Notarstelle: Fokus Registerrecht

11.05.2026

Haftungsfallen im Erbrecht

11.05.2026

Verteidigung im Jugendstrafverfahren

11.05.2026

Die Zwangsvollstreckung von Unterhaltsansprüchen

11.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH