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LG München I entscheidet über Zulassung: Anklage gegen früheren Wire­card-Finanz­vor­stand

14.12.2023

Hauptsitz Wirecard

Hauptsitz des insolventen Technologiekonzerns Wirecard in Ascheim. | Bild: picture alliance / SvenSimon | FrankHoermann/SVEN SIMON

Die Staatsanwaltschaft München I erhebt Anklage gegen Burkhard Ley. Gemeinsam mit weiteren Top-Managern von Wirecard soll Ley Umsätze und Erlöse des Technologiekonzerns manipuliert haben.

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Verdacht der Marktmanipulation, des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs, der unrichtigen Darstellung sowie der Untreue. So lauten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft München I in der am 12. Dezember 2023 erhobenen Anklage gegen den ehemaligen Finanzvorstand von Wirecard, Burkhard Ley.  

Lässt die 12. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München I die Anklage zu, müsste sich mit Ley der nächste hochrangige Manager des insolventen Technologieunternehmens vor Gericht verantworten. Seit Dezember 2022 läuft bereits die Hauptverhandlung im Strafverfahren gegen Markus Braun, Stephan von Erffa und Oliver Bellenhaus. 

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat Ley gemeinsam mit Braun, von Erffa, Bellenhaus und dem untergetauchten Jan Marsalek ein Drittpartnergeschäft vorgetäuscht. Mit diesem sollen die Umsatz- und Erlöszahlen von Wirecard manipuliert worden sein. Mit falschen Bilanzen und unrichtigen Angaben zur finanziellen Lage des Unternehmens seien dann Banken zur Vergabe von Krediten bewegt und Versuche unternommen worden, den Aktienkurs zu beeinflussen.

Durch die Übernahme einer Bürgschaft für ein Darlehen habe sich Ley zudem der Untreue gegenüber dem Unternehmen schuldig gemacht. Der insgesamt entstandene Schaden wird von der Staatsanwaltschaft mit "mehreren hundert Millionen Euro" angegeben. 

sts/LTO-Redaktion

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LG München I entscheidet über Zulassung: . In: Legal Tribune Online, 14.12.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53420 (abgerufen am: 06.12.2025 )

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