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Thomas-Cook-Insolvenz: Wie der Bund die Kunden ent­schä­d­igen will

02.04.2020

Ein Thomas-Cook-Reisebüro

© eyewave - stock.adobe.com

Im Nachgang zur Pleite von Thomas Cook hat der Bund angekündigt, Kunden des Reiseunternehmens zu entschädigen, die ihr Geld nicht von anderer Seite erstattet bekommen. Wie das ablaufen und was das kosten soll, wurde nun bekannt.

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Am 25. September 2019 musste Thomas Cook, das damals zweitgrößte Tourismusunternehmen in Deutschland, Insolvenz anmelden. Urlauber, die bereits eine Reise gebucht und bezahlt hatten, sie aber nun nicht mehr antreten konnten, mussten um ihr Geld fürchten. Denn relativ schnell war klar, dass die Haftungssumme der Reisegeldversicherung nicht ausreichen wird - sie ist in Deutschland auf 110 Millionen Euro pro Jahr und Versicherung begrenzt.

Dem Thomas-Cook-Versicherer Zurich Deutschland zufolge waren allerdings allein bis 1. November 2019 Schadensmeldungen im Volumen von mehr als 250 Millionen Euro eingegangen. Hinzu kämen die Kosten für die Rückholung von Urlaubern, die zum Zeitpunkt der Insolvenz mit der deutschen Thomas Cook unterwegs waren.

Die Bundesregierung hatte daraufhin angekündigt, die Pauschalreisenden zu entschädigen, die ihr Geld nicht anderweitig erstattet bekommen. Nun wurde bekannt, dass sie den Urlaubern dazu eine Online-Plattform bereitstellen will, über die die Ausgleichszahlungen abgewickelt werden. Der überwiegende Teil der geltend gemachten Schäden soll auf diese Weise noch in diesem Jahr reguliert werden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag hervor.

Im Gegenzug für die Ausgleichszahlung sollen die Urlauber dem Bund ihre Ansprüche gegenüber Dritten, insbesondere den zu Thomas Cook zählenden Reiseveranstaltern und der Zurich-Versicherung, abtreten. Die Bundesregierung will diese Ansprüche "konzentriert" geltend machen und verspricht sich davon, die Einstandssumme deutlich zu reduzieren, wie es in der Antwort heißt. Wie hoch diese Reduzierung ausfalle, hänge unter anderem von der Insolvenzquote in den Insolvenzverfahren der Reiseveranstalter ab, heißt es weiter. Zudem wolle man prüfen, inwieweit es uneingeschränkt zulässig ist, dass sich die Zurich-Versicherung auf die Haftungshöchstgrenze beruft.

Der Bund rechnet mit Kosten von bis zu 225,25 Millionen Euro für die Ausgleichszahlungen. Allein die Abwicklung soll weitere maximal 20 Millionen Euro kosten, für die Rechtsverteidigungs- und Rechtsberatungskosten kalkuliert der Bund bis zu 18,2 Millionen Euro ein.

ah/LTO-Redaktion

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Thomas-Cook-Insolvenz: . In: Legal Tribune Online, 02.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41195 (abgerufen am: 12.05.2026 )

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