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Kündigung und Neuanfang: 5 Tipps für den Abschied aus der Kanzlei

von Ass. jur. Carmen Schön

03.11.2016

Jobwechsel

© WS-Design - Fotolia.com

Wer seine Kanzlei verlassen und kündigen will, ist oftmals in einer schwierigen emotionalen Situation. Trotzdem sollte man einen kühlen Kopf bewahren. Die Karriereberaterin Carmen Schön gibt 5 Tipps, wie der Abschied gut gelingt.

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Wer kündigt, der ist in seinem Beruf gescheitert. Das glauben viele, ist aber falsch. Heutzutage bleibt kaum jemand mehr sein komplettes Berufsleben bei einem einzigen Arbeitgeber; mit einem Job-Wechsel kommen wir oft sogar in unserer Karriere in großen Schritten voran. Eine Kündigung ist somit zu einem normalen Vorgang im Arbeitsleben geworden und wir durchlaufen den Zyklus von Kündigen, Abschiednehmen und Neuanfang mehrmals. Deshalb ist es eine wichtige Kompetenz, sich in solch einem Prozess angemessen zu verhalten.

Startet man als Anwalt in einer Großkanzlei, so ist oftmals dem Mitarbeiter und auch der Kanzlei klar, dass in ca. zwei bis fünf Jahren eine Trennung stattfinden wird. In diesen Fällen ist eine Kündigung (emotional) meist einfacher, als wenn das Arbeitsverhältnis von vornherein auf Dauer ausgelegt war und Unzufriedenheit den Kündigungsgrund darstellt.

Wollen Sie wirklich kündigen?

Kündigung ist eine Möglichkeit, eine als unpassend empfundene Job-Situation zu verlassen - sie sollte jedoch die letzte Option bleiben. Fragen Sie sich, ob Sie alles versucht haben, Ihre Situation zu verbessern. Weiß die Kanzlei von Ihrer Unzufriedenheit, will aber nichts daran ändern? Dann haben Sie alles Recht der Welt, die Kündigung einzureichen. In Großkanzleien ist das Karrieremodell häufig noch auf "up or out" ausgelegt, so dass es ganz natürlich ist – wenn Sie nicht Partner werden möchten bzw. die Kanzlei Sie dort nicht sieht –, dass Sie kündigen und Ihre Karriere in einem anderen Umfeld fortführen.

Wenn Sie das Gespräch mit dem Vorgesetzen oder Personalabteilung suchen, machen Sie sich vorher klar: Wollen Sie wirklich gehen? Oder möchten Sie ein Kritikgespräch führen und besteht die Aussicht, dass Sie in der Kanzlei bleiben, sofern sich gewisse Punkte ändern?

Trennen Sie Sache und Person

Wer eine Kündigung für sich formuliert, hat innerlich schon abgeschlossen. Auch wenn die Versuchung groß ist, den Verantwortlichen jetzt endlich einmal so richtig die Meinung zu sagen: Begegnen Sie im Kündigungsgespräch dem Partner oder der Personalabteilung angemessen freundlich, denn meistens sind sie nicht der Urheber Ihrer Unzufriedenheit. Zumal die Szene klein ist und man sich im Leben immer zweimal sieht. Versuchen Sie vielleicht, der Zeit etwas Positives abzugewinnen. Welche Erfahrungen durften Sie sammeln, was konnten Sie lernen? Dass ein Job nicht mehr passend ist, bedeutet nicht, dass Sie nicht trotzdem wertvolle Erfahrungen sammeln konnten.

Überlegen Sie genau, ob Sie den Grund für Ihre Kündigung ansprechen wollen. Wer beispielsweise lange und vergeblich versucht hat, eine schlechte Kommunikation zu verbessern, aber immer an der Auffassung der Kanzlei gescheitert ist, die Kommunikation sei doch in Ordnung, dem bringt es nichts mehr, im Kündigungsgespräch wieder darüber zu diskutieren.

Wenn das Selbstbild der Kanzlei und das Erleben der Mitarbeiter stark auseinanderklaffen, dann sind Partner und die Personalverantwortlichen oftmals nicht gewillt oder in der Lage Kritik anzunehmen. Fragen Sie sich also, ob es für beide Seiten einen Vorteil bringt, wenn Sie Ihre Kritik äußern, oder ob Sie womöglich nur ein weiteres Mal klein gemacht und abgewertet werden. Davor sollten Sie sich schützen und in dem Fall besser schweigen.

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  • Seite 1:

    Der Zyklus von Kündigung und Neuanfang wiederholt sich

  • Seite 2:

    Gut vorbereiten – und dann Abstand wahren

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Carmen Schön, Kündigung und Neuanfang: . In: Legal Tribune Online, 03.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21042 (abgerufen am: 11.07.2026 )

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