Druckversion
Freitag, 17.04.2026, 09:03 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/kanzleien-unternehmen/k/kuendigung-5-tipps-fuer-den-abschied-aus-der-kanzlei-jobwechsel
Fenster schließen
Artikel drucken
21042

Kündigung und Neuanfang: 5 Tipps für den Abschied aus der Kanzlei

von Ass. jur. Carmen Schön

03.11.2016

Jobwechsel

© WS-Design - Fotolia.com

Wer seine Kanzlei verlassen und kündigen will, ist oftmals in einer schwierigen emotionalen Situation. Trotzdem sollte man einen kühlen Kopf bewahren. Die Karriereberaterin Carmen Schön gibt 5 Tipps, wie der Abschied gut gelingt.

Anzeige

Wer kündigt, der ist in seinem Beruf gescheitert. Das glauben viele, ist aber falsch. Heutzutage bleibt kaum jemand mehr sein komplettes Berufsleben bei einem einzigen Arbeitgeber; mit einem Job-Wechsel kommen wir oft sogar in unserer Karriere in großen Schritten voran. Eine Kündigung ist somit zu einem normalen Vorgang im Arbeitsleben geworden und wir durchlaufen den Zyklus von Kündigen, Abschiednehmen und Neuanfang mehrmals. Deshalb ist es eine wichtige Kompetenz, sich in solch einem Prozess angemessen zu verhalten.

Startet man als Anwalt in einer Großkanzlei, so ist oftmals dem Mitarbeiter und auch der Kanzlei klar, dass in ca. zwei bis fünf Jahren eine Trennung stattfinden wird. In diesen Fällen ist eine Kündigung (emotional) meist einfacher, als wenn das Arbeitsverhältnis von vornherein auf Dauer ausgelegt war und Unzufriedenheit den Kündigungsgrund darstellt.

Wollen Sie wirklich kündigen?

Kündigung ist eine Möglichkeit, eine als unpassend empfundene Job-Situation zu verlassen - sie sollte jedoch die letzte Option bleiben. Fragen Sie sich, ob Sie alles versucht haben, Ihre Situation zu verbessern. Weiß die Kanzlei von Ihrer Unzufriedenheit, will aber nichts daran ändern? Dann haben Sie alles Recht der Welt, die Kündigung einzureichen. In Großkanzleien ist das Karrieremodell häufig noch auf "up or out" ausgelegt, so dass es ganz natürlich ist – wenn Sie nicht Partner werden möchten bzw. die Kanzlei Sie dort nicht sieht –, dass Sie kündigen und Ihre Karriere in einem anderen Umfeld fortführen.

Wenn Sie das Gespräch mit dem Vorgesetzen oder Personalabteilung suchen, machen Sie sich vorher klar: Wollen Sie wirklich gehen? Oder möchten Sie ein Kritikgespräch führen und besteht die Aussicht, dass Sie in der Kanzlei bleiben, sofern sich gewisse Punkte ändern?

Trennen Sie Sache und Person

Wer eine Kündigung für sich formuliert, hat innerlich schon abgeschlossen. Auch wenn die Versuchung groß ist, den Verantwortlichen jetzt endlich einmal so richtig die Meinung zu sagen: Begegnen Sie im Kündigungsgespräch dem Partner oder der Personalabteilung angemessen freundlich, denn meistens sind sie nicht der Urheber Ihrer Unzufriedenheit. Zumal die Szene klein ist und man sich im Leben immer zweimal sieht. Versuchen Sie vielleicht, der Zeit etwas Positives abzugewinnen. Welche Erfahrungen durften Sie sammeln, was konnten Sie lernen? Dass ein Job nicht mehr passend ist, bedeutet nicht, dass Sie nicht trotzdem wertvolle Erfahrungen sammeln konnten.

Überlegen Sie genau, ob Sie den Grund für Ihre Kündigung ansprechen wollen. Wer beispielsweise lange und vergeblich versucht hat, eine schlechte Kommunikation zu verbessern, aber immer an der Auffassung der Kanzlei gescheitert ist, die Kommunikation sei doch in Ordnung, dem bringt es nichts mehr, im Kündigungsgespräch wieder darüber zu diskutieren.

Wenn das Selbstbild der Kanzlei und das Erleben der Mitarbeiter stark auseinanderklaffen, dann sind Partner und die Personalverantwortlichen oftmals nicht gewillt oder in der Lage Kritik anzunehmen. Fragen Sie sich also, ob es für beide Seiten einen Vorteil bringt, wenn Sie Ihre Kritik äußern, oder ob Sie womöglich nur ein weiteres Mal klein gemacht und abgewertet werden. Davor sollten Sie sich schützen und in dem Fall besser schweigen.

Seite 1/2
  • Seite 1:

    Der Zyklus von Kündigung und Neuanfang wiederholt sich

  • Seite 2:

    Gut vorbereiten – und dann Abstand wahren

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Carmen Schön, Kündigung und Neuanfang: . In: Legal Tribune Online, 03.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21042 (abgerufen am: 21.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Anwaltsberuf
    • Das Beste aus Kanzleien & Unternehmen
    • Jobsuche
    • Karriere
    • Rechtsanwälte
Das Bild zeigt den Eingang des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe mit dem Bundeswappen. Ein Symbol für Recht und Gerechtigkeit. 20.04.2026
Anwaltsblatt

Der BGH zur Kanzleipflicht:

Rea­li­täts­ver­wei­ge­rung in Karls­ruhe?

Wer seine Kanzlei in einem Büro-Center unterhält und Räume dort nicht dauerhaft, sondern nur bei Bedarf anmietet, verstößt laut BGH gegen die Kanzleipflicht aus § 27 BRAO. Raoul Beth findet: "Das Urteil ist ein Ärgernis."

Artikel lesen
Anna Lissner 17.04.2026
Most Wanted

Köpfe:

LTO Most Wanted mit Anna Lissner

"Medienrechtliche Beratung besteht nicht darin, Risiken zu vermeiden, sondern sie bewusst zu tragen", sagt Anna Lissner. Sie übt Kritik an § 32 ZPO und erklärt, warum sie oft vergeblich auf den pünktlichen Feierabend hofft.

Artikel lesen
Gebäude mit dem Schriftzug "Anwaltskanzlei" 16.04.2026
Anwaltsberuf

BRAK legt Statistik zur Anwaltschaft vor:

Frauen trotzen dem Abwärt­s­t­rend

Der Abwärtstrend bei den Einzelzulassungen von Rechtsanwälten setzt sich auch 2026 fort, wie neue Zahlen der BRAK zeigen. Immerhin: Es gibt in Deutschland nun mehr Anwälte als im Vorjahr – und vor allem mehr Frauen im Anwaltsberuf.

Artikel lesen
Eine junge Frau lächelt, während sie auf einem Tablet arbeitet, in einem modernen Büro mit großem Fenster. 16.04.2026
Karriere-News

Jobs der Woche | KW 16:

Unsere Wochen­high­lights vom ersten Schritt bis zur großen Bühne

In unseren Jobs der Woche ist für jeden etwas dabei: Dieses Mal suchen u.a. Universitäten oder Großkanzleien Eure Verstärkung. In unserem Stellenmarkt findet Ihr täglich noch mehr Gelegenheiten zum Durchstarten!

Artikel lesen
Frau mit digitalem Kalender und Notizblock 13.04.2026
Anwaltsberuf

BGH zu Kanzleisoftware:

Elek­tro­ni­scher Kalender muss Ände­rungen anzeigen

Frist versäumt, weil der elektronische Kalender Änderungen nicht anzeigt? Darin liegt ein Organisationsverschulden des Anwalts, so der BGH. Der Anwalt hätte in diesem Fall Software nutzen müssen, in der geänderte Fristen sichtbar bleiben.

Artikel lesen
Das Bild zeigt den Podcast "Irgendwas mit Recht" und behandelt LinkedIn-Nutzung für Juristen, Networking und Content-Strategien. 13.04.2026
Netzwerk

Jura-Karriere-Podcast:

Wie Juristen Lin­kedIn clever nutzen

Wie finde ich Inhalte für einen Post? Wie vernetze ich mich? Und wie gehe ich mit Gegenwind in der Kommentarspalte um? Darüber und über LinkedIn für Anwälte spricht Karsten Bartels in der aktuellen Folge von Irgendwas mit Recht.

Artikel lesen
ads lto paragraph
ads Transfermarkt people
lto karriere transfermarkt logo

Ihre Transfermeldung – Sichtbar. Relevant. Reichweitenstark.

Jetzt eintragen!
ads lto paragraph
ads lto arrow
lto karriere transfermarkt logo

Den nächsten Karriereschritt feiern – mit einer Meldung im LTO Transfermarkt.

Jetzt eintragen!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von VINCI Energies Europe East GmbH
(Se­nior) Le­gal Coun­sel/Voll­ju­rist (m/w/d) in der zen­tra­len Rechts­ab­tei­lung...

VINCI Energies Europe East GmbH, Frank­furt am Main

Logo von Leibniz Universität Hannover
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (Pro­mo­ti­ons­s­tel­le) auf dem Ge­biet des...

Leibniz Universität Hannover, Han­no­ver

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat, Wies­ba­den

Logo von Wolters Kluwer
Ju­ra­stu­dent für LTO-News­desk / Re­dak­ti­on (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth und 1 wei­te­re

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von Notariat Dr. Hermanns und Dr. Schumacher
Ju­ris­ten/Jus­t­i­tiar (m/w/d)

Notariat Dr. Hermanns und Dr. Schumacher, Köln

Logo von FFW Fella Fricke Wagner Partnerschaft
Rechts­an­wält:in­nen (m/w/d) – Pri­va­tes Bau­recht / Ver­ga­be / Con­tract &...

FFW Fella Fricke Wagner Partnerschaft, Ber­lin

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Infoabend Ruhestand

30.04.2026, Bonn

6. Stuttgarter Compliance Gespräche

06.05.2026, Stuttgart

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Erben und erben lassen – wenn das Verfassungsgericht mit am Tisch sitzt

07.05.2026, Berlin

Karrieremesse Privates Baurecht

29.05.2026, Marburg

Wohnungseigentum Gemeinschaftsordnung – das Herz jeder Eigentümergemeinschaft

30.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH