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Kapellmann / Prof. Versteyl / Avocado /GGSC: EuGH zur Ver­ga­be­rechts­f­rei­heit inter­kom­mu­naler Zweck­ver­bände

30.12.2016

Robin van der Hout

Robin van der Hout

Der EuGH hat entscheiden, dass Kommunen öffentlich-rechtliche Zweckverbände gründen und Ausschreibungen nach dem Vergaberecht entgehen können. Die Kanzleien Kapellmann, Avocado, GGSC und Prof. Versteyl waren an dem Verfahren beteiligt.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Vorabentscheidungsverfahren (Urt. v. 21.12.2016, Az.: C-51/15) die Rechte von Kommunen im Bereich interkommunaler Zusammenarbeit gestärkt. Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits war ein durch Remondis eingeleitetes Nachprüfungsverfahren gegen die Region Hannover.

Die in der Region Hannover zusammengeschlossenen Kommunen hatten ihre Aktivitäten im Bereich der Abfallentsorgung ohne öffentliche Ausschreibung und ohne finanzielle Gegenleistung auf den interkommunalen Zweckverband Abfallwirtschaft Hannover (Aha) übertragen. Dieses Vorgehen wurde von Remondis als Verstoß gegen das europäische Vergaberecht gesehen. Die Übertragung der Kompetenzen und der Einrichtungen an den Zweckverband könnte als öffentlicher Auftrag im Sinne des Vergaberechts definiert werden, der nicht unentgeltlich erteilt werden dürfte.

Im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens hatte der zuständige Vergabesenat des Oberlandesgerichts Celle den EuGH um die grundsätzliche Prüfung dieser Fragestellung gebeten. Der EuGH hat im Dezember entschieden, dass die interkommunale Aufgabenübertragung an einen öffentlich-rechtlichen Zweckverband keinen öffentlichen Auftrag darstellt und somit nicht dem europäischen Vergaberecht unterliegt, solange dem Zweckverband eine gewisse Autonomie verbleibt.

Allerdings muss das OLG Celle diese Entscheidung noch auf den Fall des Zweckverbands aha übertragen und klären, ob die Kriterien des EuGH zur Freistellung vom Vergaberecht erfüllt sind.

Die Region Hannover ließ sich von dem Brüsseler Kapellmann-Anwalt Prof. Dr. Robin van der Hout und der Kanzlei Prof. Versteyl beraten. Remondis hatte avocado mandatiert, und der Zweckverband setzte auf Gaßner Groth Siederer & Coll. (GGSC).

Beteiligte Personen

Kapellmann und Partner für die Region Hannover:

Prof. Dr. Robin van der Hout, EU-Recht, Brüssel

 

Prof. Versteyl für die Region Hannover:

Michael Fastabend, Burgwedel

Thea Mühe, Burgwedel

 

Avocado für Remondis

Markus Figgen, Köln

Dr. Rebecca Schäffer, Köln

 

Gaßner Groth Siederer & Coll. für den Zweckverband Abfallwirtschaft Hannover (aha):

Wolfgang Siederer, Berlin

Linus Viezens, Berlin

Beteiligte Kanzleien

Quelle: ah/LTO-Redaktion mit Material von Kapellmann

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Zitiervorschlag

Kapellmann / Prof. Versteyl / Avocado /GGSC: EuGH zur Vergaberechtsfreiheit interkommunaler Zweckverbände . In: Legal Tribune Online, 30.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21621/ (abgerufen am: 27.01.2023 )

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