Der Medienkonzern Axel Springer will sich nach rund 35 Jahren von der Börse zurückziehen. Hengeler Mueller berät das Unternehmen bei dem sogenannten Delisting rechtlich. Freshfields ist Rechtsberater des Großaktionäres KKR.
Axel Springer vereinbarte im vergangenen Jahr eine strategische Partnerschaft mit dem US-Finanzinvestor Kohlberg Kravis Roberts (KKR). Ziel ist es, noch schneller und stärker in den digitalen Geschäften zu wachsen. Denn neben den journalistischen Inhalten unter anderem mit den Marken Bild und Welt betreibt der Konzern mit mehr als 16.000 Mitarbeitenden schon länger digitale Rubrikengeschäfte. Die Mehrheit der Umsätze wird im Digitalen erwirtschaftet. 2018 stammten rund 70 Prozent des konzernweiten Umsatzes von 3,2 Milliarden Euro aus digitalen Aktivitäten.
Die Aktionäre haben vor dem geplanten Rückzug von der Börse die Möglichkeit, ihre Anteile an KKR zu verkaufen. Konkret geht es um einen Aktien-Streubesitz von 3,6 Prozent. Die Aktionärsstruktur sieht so aus: Die Witwe des Verlagsgründers, Friede Springer, und Vorstandschef Mathias Döpfner halten zusammen rund 45,4 Prozent des Grundkapitals von Axel Springer. Der Mitteilung zufolge wollen sie beim Delisting-Angebot keine von ihnen direkt oder indirekt gehaltenen Aktien verkaufen.
KKR hält derzeit 44,9 Prozent
KKR hatte im vergangenen Jahr mit einem Übernahmeangebot an Aktionäre einen großen Teil erworben. Zusammen mit begleitenden Erwerbern hält KKR nun rund 44,9 Prozent der Aktien.
An den US-Finanzinvestor hatten auch die Enkel des Verlagsgründers, Ariane Melanie Springer und Axel Sven Springer, einen Teil ihrer Beteiligungen verkauft. Zusammengerechnet liegen ihre verbliebenen Anteile nun bei sechs Prozent. Dabei soll es auch bleiben. Eine Sprecherin von KKR sagte am Freitag der Deutschen Presse-Agentur (dpa): "Die Enkel werden ihre Aktien nicht in das Delisting-Angebot einliefern. Sie wollen den Wandel des Unternehmens weiter begleiten." Das bestätigte auch der Springer-Konzern.
KKR bietet den Aktionären 63 Euro je Aktie in bar. Das entspricht dem Preis, den KKR beim Übernahmeangebot im vergangenen Jahr gemacht hatte.
"Befreiungsschlag" für Springer
Der Geschäftsführer der Frankfurter Wertpapierbörse, Cord Gebhardt, erläuterte der dpa, dass pro Jahr rund 20 Unternehmen die Börse in Frankfurt verlassen. Dass sich ein Unternehmen auf Eigenwunsch von dem Handelsplatz zurückzieht - so wie es Springer nun vorhat -, "kommt hingegen nicht so häufig" vor, sagte er. Die Springer-Aktie ist seit 1985 börsennotiert; insgesamt gibt es rund 107,9 Millionen Stückaktien.
Springer-Vorstandschef Mathias Döpfner hatte im Herbst 2019 in einem Interview der Süddeutschen Zeitung über die damals noch geplante Kooperation mit KKR gesagt, dass es eine "neue Ära im Sinne eines Befreiungsschlags" sei. Der Medienkonzern könne seine Wachstumsstrategie umsetzen mit einem Partner, der nicht an das nächste Quartalsergebnis denke, sondern heute das unterstütze, was in fünf Jahren den Wert des Unternehmens maximiere.
Bei dem geplanten Delisting lässt sich Axel Springer rechtlich von Hengeler Mueller beraten; tätig sind die Partner Dr. Andreas Austmann und Dr. Carsten Schapmann. Die Kanzlei hat Springer auch 2019 bei der Investorenvereinbarung mit KKR betreut. Damals stand Freshfields Bruckhaus Deringer auf der Seite von KKR, und auch nun betreut die Kanzlei den Investor beim geplanten Börsenrückzug.
dpa/ah/LTO-Redaktion
Hengeler Mueller für Axel Springer SE:
Dr. Andreas Austmann, Gesellschaftsrecht/M&A, Partner, Düsseldorf
Dr. Carsten Schapmann, Gesellschaftsrecht/M&A, Partner, Düsseldorf
Dr. Adrian Cavin, Gesellschaftsrecht/M&A, Associate, Düsseldorf
Dr. Jesco Lindner, Gesellschaftsrecht/M&A, Associate, Düsseldorf
Freshfields für KKR:
Dr. Andreas Fabritius, Federführung, Global Transactions, Frankfurt
Dr. Nicholas Günther, Global Transactions
Dr. Heiner Braun, Global Transactions
Julia Sellmann, Global Transactions
Dr. Philipp Pütz, Global Transactions
Dr. Mesut Korkmaz, Global Transactions
Henri Conze, Global Transactions
Thomas Schnülle-Weingart, Global Transactions
Hengeler Mueller / Freshfields: . In: Legal Tribune Online, 24.01.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39879 (abgerufen am: 10.11.2024 )
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