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Nach Beschwerden über Geschäftspraktiken: Miss­brauchs­ver­fahren gegen Amazon

29.11.2018

E-Commerce

© Thomas Vogt - stock.adobe.com

Das Bundeskartellamt nimmt den US-Online-Riesen Amazon ins Visier. Händler hätten sich massiv über die Geschäftspraktiken auf dem deutschen Marktplatz beschwert. Daher wurde am Donnerstag ein Missbrauchsverfahren eingeleitet.

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Nach Beschwerden von Händlern über die Geschäftspraktiken von Amazon hat das Bundeskartellamt (BKartA) ein Missbrauchsverfahren gegen den US-Internet-Händler eingeleitet. Dabei gehe es unter anderem um mögliche missbräuchliche Geschäftsbedingungen auf dem deutschen Marktplatz "amazon.de", teilte die Behörde am Donnerstag in Bonn mit. Auslöser für das Verfahren seien zahlreiche Beschwerden von Händlern über die Geschäftspraxis von Amazon, die das BKartA in der jüngeren Vergangenheit erreicht hätten.

Konkret geht es laut einer Mitteilung der Wettbewerbsbehörde unter anderem um Haftungsregeln zu Lasten der Händler im Zusammenhang mit Gerichtsstand- und Rechtswahlklauseln, Regeln zu Produktrezensionen, intransparente Kündigungen und Sperrungen von Händlerkonten. Zudem stehen der Einbehalt von Zahlungen und verzögerte Auszahlungen, Klauseln zur Einräumung von Rechten an dem vom Händler bereit zu stellenden Produktmaterial sowie Geschäftsbedingungen zum pan-europäischen Versand im Fokus der Untersuchung.

Die Voraussetzungen für eine kartellrechtliche Relevanz des Verhaltens liegen laut BKartA unter anderem darin, dass Amazon über eine marktbeherrschende Position verfügt bzw. dass die Händler von Amazon abhängig sind. Für beides würden Anhaltspunkte vorliegen, insbesondere auf einem möglichen Markt für Marktplatzdienstleistungen für den Online-Vertrieb an Verbraucher, so die Wettbewerbshüter. Dies werde man nun näher überprüfen und ermitteln.

Doppelrolle als Händler und Marktplatzbetreiber

"Amazon ist selbst der größte Online-Händler und das Unternehmen betreibt den mit Abstand größten Online-Marktplatz in Deutschland", sagt BKartA-Präsident Andreas Mundt. Viele Händler und Hersteller seien beim Online-Vertrieb auf die Reichweite des Amazon-Marktplatzes angewiesen. Amazon fungiere so als eine Art "gatekeeper" (Türhüter) gegenüber den Kunden.

"Die Doppelrolle als größter Händler und größter Marktplatz birgt das Potential für Behinderungen von anderen Händlern auf der Plattform. Aufgrund der vielen uns vorliegenden Beschwerden werden wir prüfen, ob Amazon seine Marktposition zu Lasten der auf dem Marktplatz tätigen Händler ausnutzt", so Mundt weiter. Die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber den Händlern sollen umfassend auf den Prüfstand gestellt werden.

Die Europäische Kommission hat bereits Untersuchungen zu Amazons europäischen Marktplätzen begonnen, die vor allem die Erhebung und die Nutzung von Transaktionsdaten durch Amazon betreffen. Dafür wurden Sommer 2018 unter anderem umfangreiche Fragebögen an mehrere Hundert deutsche Händler verschickt. Das Verfahren des Bundeskartellamts und das Verfahren der Kommission würden sich ergänzen, betont das BKartA: Während die Kommission vor allem den Datengebrauch durch Amazon zu Lasten der Marktplatzhändler untersuche, konzentrieren sich die deutschen Wettbewerbshüter auf die Geschäftsbedingungen und Verhaltenspraktiken auf dem deutschen Amazon-Marktplatz gegenüber den Händlern. 

Amazon mit Deutschlandsitz in München war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

ah/LTO-Redaktion

mit Material von dpa

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Nach Beschwerden über Geschäftspraktiken: . In: Legal Tribune Online, 29.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32411 (abgerufen am: 13.04.2026 )

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