Online-Gerichtsverfahren, Videoverhandlung und Frauenförderung – darüber diskutierten die Präsidenten der Oberlandesgerichte in Dresden. Sie kündigten einen umfassenden Bericht zur Digitalisierung des Zivilprozesses an.
Eigentlich steht die Woche ganz im Zeichen des Bundesgerichtshofs (BGH) – er feiert an diesem Donnerstag sein 70-jähriges Bestehen. Es war aber auch die Woche der Oberlandesgerichte (OLG): Anfang der Woche fand die 72. Jahrestagung der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts, des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des BGH statt.
Die Teilnehmer beschäftigten sich vor allem mit der Modernisierung des Zivilprozesses sowie der Digitalisierung der Justiz. Und sie diskutierten auch Wege zur Frauenförderung und Nachwuchsgewinnung.
Bericht zur "Modernisierung des Zivilprozesses" fast fertig gestellt
Zivilverfahren in Deutschland sollten aus Sicht der OLG-Präsidenten grundlegend modernisiert werden, um sie effizienter und bürgerfreundlicher zu machen. Dazu sollen die Möglichkeiten der Digitalisierung genutzt und die Prozessordnung angepasst werden, sagte der Dresdner Amtschef Gilbert Häfner als Gastgeber nach Abschluss der Jahrestagung am Mittwoch in Dresden. Ein Thesenpapier aus einer Arbeitsgruppe der OLG-Präsidenten zur "Modernisierung des Zivilprozesses", das bereits im Juli bekannt geworden war, listet Reformvorschläge auf, die nun auch mit der Fachöffentlichkeit diskutiert werden sollen. Die Arbeitsgruppe hat neben dem Thesenpapier auch einen ausführlichen, über 100 Seiten starken Bericht verfasst, der in den nächsten Wochen veröffentlicht werden soll.
Kernstück ist die Einführung eines Online-Verfahrens, mit dem Bürger ihre Anliegen per Eingabemaske einfach und auch ohne Anwalt geltend machen können. Damit sollten Verbraucher Ansprüche einfacher und jenseits privater Anbieter durchsetzen können. "Wir müssen die Möglichkeiten der Digitalisierung stärker nutzen, um den Zugang zum Recht und in staatliche Gerichte zu verbessern und die Hürden abzusenken", sagte der Nürnberger OLG-Präsident Thomas Dickert, der die Arbeitsgruppe leitete. Ein bundesweit einheitliches Justizportal wie etwa in Frankreich wird es laut Häfner aber erst in fünf bis zehn Jahren geben.
Vor allem zwei Verfahren sollen nach den Vorschlägen der Arbeitsgruppe künftig über das Online-Portal abgewickelt werden. Zum einen ein "echtes Online-Mahnverfahren", in dem ein Antrag online gestellt werden kann, auf den der Antragsgegner dann auch online reagieren kann. Zum anderen soll ein neues sogenanntes beschleunigtes Online-Verfahren für Verbraucherverfahren eingeführt werden. Dabei handelt es sich ausweislich des Zwischenberichts um ein "formularbasiertes Verfahren, das in der Regel vollständig im Wege elektronischer Kommunikation geführt wird." Damit sollen die beschleunigten Verfahren bei bestimmten Gerichten konzentriert werden, sodass "zentrale Online-Gerichte" entstehen.
Diese Online-Gerichte sollen für Streitwerte bis 5.000 Euro zuständig sein und zunächst nur massenhaft auftretende Streitigkeiten bearbeiten, in denen Verbraucher Unternehmen verklagen. Während die Verbraucher frei auswählen können, ob sie online oder analog klagen wollen, sieht der Zwischenbericht für die beklagten Unternehmen hingegen einen Nutzungszwang vor. Die OLG-Präsidenten planen im Februar 2021 einen Zivilrichtertag durchzuführen, bei dem die Vorschläge mit den Vertretern der zivilgerichtlichen Praxis diskutiert werden sollen.
Sachverständige per Videoübertragung ins Gericht schalten?
Die Gerichte sind in der Corona-Pandemie darauf angewiesen, auch Videoübertragungen zu nutzen, wie die Präsidentin des OLG Celle, Stefanie Otte, berichtete. Nur so könne die Taktung der Termine gehalten werden. Sie sieht in ihrem OLG-Bezirk vor allem positive Erfahrungen mit dem Format. "Das ist für alle ein neues Verfahren, eine neue Erfahrung", sagte Otte am Mittwoch. Es gehe deshalb darum, die Richter zur Nutzung zu ermutigen und für die nötige technische Unterstützung zu sorgen. Auch auf der Seite der Kläger und Anwälte müsse um eine "gewisse Entdeckerlust" geworben werden. Auch wenn eine Zeugenvernehmung in einem Strafprozess wohl kaum so schnell durch ein Videoformat ersetzt werden wird, kann sich Otte gut einen Einsatz bei der Zuschaltung von Sachverständigen vorstellen.
Stets mitzudenken bei allen Schritten der Digitalisierung sei aber die IT-Sicherheit, da waren sich die OLG-Präsidenten einig. Auch der Cyberangriff auf das Kammergericht im Herbst 2019 hat die Präsidentenrunde noch einmal beschäftigt. Man sei aber zuversichtlich, dass durch gute technische Ausstattung an den Gerichten solche Zwischenfälle in Zukunft vermieden werden können. Wie Otte berichtete, arbeitet ihr OLG bei seinen Videoübertragungen mit der Software Skype for Business, allerding mit einer eigenen Softwarelösung, die nicht über US-amerikanische Server, sondern über eigene läuft. In Bayern arbeite man mit Webex, wie Nürnbergs OLG-Chef Dickert mitteilte.
Karriere machen in der Justiz vor allem die Männer
Auch das Thema Frauen und Karriere in der Justiz hat die OLG-Präsidenten auf ihrer Tagung beschäftigt. Unter den amtierenden Präsidenten der 25 obersten Gerichte in der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind derzeit acht Präsidentinnen. OLG-Präsidentin Otte beobachtete auf dem Karriereweg von Juristinnen in der Justiz eine auffällige Umkehrung: Während rund 60 Prozent Frauen das Jurastudium begännen und auch noch im Referendariat derzeit rund 65 Prozent der Neueinstellungen Frauen seien, kehre sich das Verhältnis um, sobald es an die ersten Beförderungsschritte gehe.
So stiegen ins R-2-Richteramt 65 Prozent Männer auf. In die R-2-Gruppe fallen zum Beispiel Vorsitzende Richter an einem Landgericht oder ein Richter am OLG, so Otte. Die OLG-Präsidentin aus Niedersachsen schlägt deshalb vor, mehr Führungspositionen auch in Teilzeit anzubieten. Auch nach einer Familiengründung müsse die Karriere von Frauen in der Justiz weiter gefördert werden. "Und es braucht Vorbilder, die Frauen zu Karriereschritten ermutigen", sagte Otte am Mittwoch. Ein Thema, das mit Sicherheit auch die nächste Tagung wieder beschäftigen wird. Sie soll im Juni 2021 stattfinden, dann beim OLG Koblenz.
Markus Sehl, Jahrestagung der OLG-Präsidenten: . In: Legal Tribune Online, 08.10.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43049 (abgerufen am: 09.12.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag