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Wahl von zwei neuen Verfassungsrichtern: Warten auf die SPD

von Dr. Christian Rath

04.05.2020

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit Europaflagge und Deutschlandflagge

(c) ifeelstock/stock.adobe.com

Am 15. Mai sollen zwei neue Richter für das BVerfG gewählt werden. Die Grünen haben Astrid Wallrabenstein nominiert, doch die SPD kann sich nicht zwischen drei Kandidaten entscheiden.

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Eigentlich war schon im März mit der Wahl der beiden neuen Verfassungsrichter gerechnet worden. Doch dann okkupierte das Coronavirus den politischen Betrieb. Für die SPD war das ganz bequem, denn sie konnte sich ohnehin noch nicht auf ihren Kandidaten einigen.

Konkret geht es zum einen um den Nachfolger von Andreas Voßkuhle als Richter am Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts (nicht als Präsident des Gerichts). Das Vorschlagsrecht haben die Grünen. Mit der zweiten Wahl soll ein Nachfolger für Richter Johannes Masing am Ersten Senat bestimmt werden. Hier hat die SPD das Vorschlagsrecht. Beide Wahlen finden im Bundesrat statt.

Masings Amtszeit endete am 1. April

Die Wahlen sind überfällig. Denn die Amtszeit von Richter Masing endete bereits am 1. April. Und Voßkuhles Amtszeit läuft in dieser Woche aus, am 6. Mai. Die Grünen haben zwar schon einen Vorschlag für die Nachfolge Voßkuhle. Dieser wird aber noch nicht zur Abstimmung gestellt, weil die SPD noch nicht bereit ist. Sowohl bei der Bundesratssitzung am 13. März als auch bei den Sondersitzungen am 25. und 27. März habe die SPD-Seite signalisiert, dass sie eine Verschiebung der beiden Wahlen wünscht, heißt es aus Verhandlungskreisen. Die beiden Posten sind zwar nicht logisch miteinander verknüpft, aber die SPD will sich wohl nicht von den Grünen überholen lassen, weil das ihre Entscheidungsprobleme noch deutlicher werden ließe. Nächste Bundesrats-Sitzung ist am 15. Mai. Es wird allseits angestrebt, dann die neuen Verfassungsrichter zu wählen.

Für die Nachfolge von Richter Voßkuhle schlagen die Grünen Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein vor. Sie ist Rechtsprofessorin in Frankfurt/Main. Ihre Spezialgebiete sind das Sozialversicherungs- und das Staatsangehörigkeitsrecht. Ihre Nominierung kommt nicht überraschend, sie war schon lange als potenzielle Verfassungsrichterin im Gespräch. Für welche Themen sie am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zuständig sein wird, ist noch offen. Am Zweiten Senat wird die Zuständigkeit immer wieder neu verteilt, wobei die dienstälteren Richter ersten Zugriff auf frei werdende Themen haben.

Dagegen bleiben die Dezernatszuständigkeiten am Ersten Senat nach einem Richterwechsel stabil. Das heißt, auch der Nachfolger von Johannes Masing wird im Kern für die Meinungsfreiheit und den Datenschutz zuständig sein. In der Wahrnehmung der Öffentlichkeit sind das zwei zentrale Schutzbereiche des Verfassungsrechts. Man könnte auch sagen, in diesem Dezernat schlägt das Herz des Bundesverfassungsgerichts. Allerdings ist immer noch nicht klar, wen die SPD auf diesen Posten nominieren will. Im Rennen sind noch drei Kandidaten.

Drei Namen für den Ersten Senat

Ein Kandidat ist Prof. Dr. Martin Eifert, Rechtsprofessor an der Humboldt-Universität in Berlin. Er vertrat schon die Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht. Seine Schwerpunkte Medien- und Internetrecht passen auffällig gut zum Karlsruher Posten. Er soll auch bei den Grünen im Gespräch gewesen sein.

Jes Möller war bis 2019 Präsident des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg und hat eine interessante Biographie. Zu DDR-Zeiten war er Teil der kirchlichen Opposition. Er machte eine Gärtner-Lehre und studierte Theologie. Erst nach der Wende studierte er auch Rechtswissenschaft und wurde Richter. Derzeit ist er Vorsitzender Richter* am Landessozialgericht in Brandenburg. Er wäre der erste ostdeutsche Richter am Bundesverfassungsgericht, was 30 Jahre nach der Wiedervereinigung überfällig wirkt. Allerdings wurde er zweimal vom Präsidium des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) nur mäßig bewertet und dann nicht als BVerwG-Richter gewählt. Das spricht wohl nicht dafür, ihn an eine so neuralgische Stelle am Bundesverfassungsgericht zu wählen.

Dritter Kandidat ist Lars Brocker, der Präsident des Verfassungsgerichtshofs von Rheinland-Pfalz. Er begann seine Karriere im wissenschaftlichen Dienst des Mainzer Landtags, wurde dann Justiziar der SPD-Landtagsfraktion und anschließend Direktor des Landtags. Seine Justiz-Laufbahn war fulminant. 2012 wurde der SPD-Mann aus dem Stand zugleich zum Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts und des Verfassungsgerichtshofs berufen. Auch wissenschaftlich hat er einiges vorzuweisen, allerdings vor allem zum Parlamentsrecht, das in Karlsruhe aber beim Zweiten Senat angesiedelt ist.

Welche Prioritäten hat die SPD?

Wer also soll Nachfolger von Johannes Masing werden? Wenn man bedenkt, dass in diesem Dezernat immer herausragende Rechtsprofessoren wirkten - vor Masing waren es Konrad Hesse, Dieter Grimm und Wolfgang Hoffmann-Riem -, liegt die Antwort nahe. Auch die kommende Aufgabe einer Neuprofilierung von Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten unter den Bedingungen einer stark EU-rechtlich geprägten Internet-Kommunikationsordnung ist dogmatisch ziemlich anspruchsvoll.

Da aber die Wahl im Bundesrat stattfindet, entscheiden die SPD-Ministerpräsidenten. Und dann spielen auch Argumente eine Rolle, wie "es gab schon lange keinen Verfassungsrichter mehr aus Rheinland-Pfalz". Noch ist unklar, ob sich die SPD bis zum 15. Mai über ihre Prioritäten verständigen kann.

Koordinator der SPD-Länder bei der Verfassungsrichterwahl im Bundesrat ist erstmals der Bremer Bürgermeister Andreas Bovenschulte. Er übernahm die Aufgabe im August 2019 von Carsten Sieling, dem er auch als Bürgermeister nachfolgte. Immerhin ist Bovenschulte promovierter Jurist und verfolgt in der Sache keine eigene Agenda.

Was aus Karlsruher Sicht zur Eile drängt

Am Ersten Senat des BVerfG wäre man froh, wenn die Wahl eines Nachfolgers für Johannes Masing am 15. Mai gelänge. Zwar war es zunächst günstig, dass Masing als Berichterstatter noch das Urteil zur BND-Auslandsaufklärung fertig stellen konnte. Es wird am 19. Mai verkündet. Nun aber ist der Senat gehemmt, weil er keine neuen Großverfahren starten will, bis sein neues Mitglied bestimmt und eingetroffen ist. Gemäß § 15 Abs. 3 Bundesverfassungsgerichtsgesetz kann nach Beginn der Beratungen kein Richter mehr hinzutreten. Und der Erste Senat möchte den Eindruck vermeiden, er entscheide mit einer illegitimen Mehrheit.

Die Lage am Zweiten Senat könnte je nach Standpunkt ebenfalls zur Eile drängen. Dort ist die Lage komplex, weil sich nach dem Ausscheiden von Richter Voßkuhle die Mehrheitsverhältnisse in EU-Fragen verändern dürften.

Bisher hatte der Zweite Senat aus einer EU-skeptischen Grundhaltung heraus immer wieder rote Linien für die EU und die deutsche Europapolitik definiert. Auch die eigenen Kontrollmöglichkeiten hat der Zweite Senat immer wieder weit interpretiert. Jüngst wurde aber beim Beschluss zum Einheitlichen Europäischen Patentgericht deutlich, dass es im Zweiten Senat eine wachsende Opposition gegen diese Linie gibt. Die drei zuletzt ernannten Richter Doris König, Ulrich Maidowski und Christine Langenfeld verfassten ein Sondervotum, in dem sie der Mehrheit vorwarfen, sie verenge den Gestaltungsspielraum des Bundestags und konterkariere damit das selbst proklamierte Ziel, die Rechte des Bundestags und der Wähler zu schützen.

Voßkuhle gehört zur alten Mehrheit, seine designierte Nachfolgerin Wallrabenstein gilt dagegen als eher EU-freundlich. Aus der jüngst sichtbar gewordenen 5:3-Mehrheit könnte also bald ein 4:4-Patt werden, was zu Lasten EU-kritischer Kläger ginge. Angesichts des drohenden Verlusts an Gestaltungsoptionen könnte die alte Mehrheit versucht sein, bei möglichst vielen EU-relevanten Verfahren noch die Beratung zu beginnen, um gemäß § 15 Abs. 3 BVerfGG das Hinzutreten der neuen Richterin Wallrabenstein zu blockieren und diese Verfahren (nach dem Ausscheiden Voßkuhles) mit 4:3-Mehrheit zu beenden.

Bisher sind das allerdings nur Befürchtungen misstrauischer externer Beobachter.

* Anm. d. Red.: Sachliche Änderung am Tag der Veröffentlichung, 18:05h: Jes Möller ist nicht, wie zunächst angegeben, Präsident des LSG Berlin-Brandenburg, sondern dort Vorsitzender Richter. (pl)

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Wahl von zwei neuen Verfassungsrichtern: . In: Legal Tribune Online, 04.05.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41489 (abgerufen am: 10.12.2025 )

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