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Vierter Verhandlungstag im Gil-Ofarim-Prozess: Davids­tern für Gut­achter in Hotel­lobby nicht sichtbar

von Linda Pfleger

15.11.2023

Das Bild zeigt eine Hotel-Lobby mit Personen, die diskutieren. Die Gutachter sind nicht sichtbar.

Konnte Hotelmitarbeiter W. eine David-Stern-Kette überhaupt sehen? Ofarim behauptet wegen dieser von W. beleidigt worden zu sein. 

Am vierten Prozesstag werden Videos von zweifelhafter Qualität betrachtet, Ofarims Verteidiger wittern einen Manipulationsverdacht und geraten mit dem Vorsitzenden aneinander. Und ein Gutachter spricht über eine zentrale Prozessfrage.  

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Die große Leinwand wird von der Decke des Sitzungssaals gelassen, der Beamer angeworfen. Die mittlerweile vertraute Grundrissskizze der Hotellobby soll nun mit bewegtem Leben gefüllt werden. Denn am vierten Tag im Prozess gegen Gil Ofarim am Landgericht (LG) Leipzig (Az.: 6 KLS 607 Js 56884/21) u.a. wegen falscher Verdächtigung dreht sich alles um die Aufnahmen der Überwachungskameras. Diese zeigen im Wesentlichen den äußeren Eingangsbereich, die Lobby und den Rezeptionstresen. Allesamt aus relativ großer Entfernung aufgezeichnet, ohne Ton, teils schwarz-weiß. Details sind darauf mit bloßem Auge aus dem Zuschauerraum kaum bis gar nicht erkennbar. 

Umso mehr richtet sich die Erwartung auf die heutige Hauptperson, der mit der digitalforensischen Auswertung der Videoaufnahmen beauftragte Sachverständige Prof. Dr. Dirk Labudde. Doch wer dessen Auftritt entgegengefieberte, musste sich lange gedulden. Erst nach fünf Stunden Verhandlung um 15 Uhr kommt er zu Wort. Zu diesem Zeitpunkt sogar eine positive Überraschung, stand seine Vernehmung für diesen Tag zwischenzeitlich nach langen Rechtsgesprächen und zwei Zeugenvernehmungen sogar ganz auf der Kippe. 

Erst Crashkurs, dann zentrale Aussage

Nach einem ausführlichen Crashkurs in die Methoden der digitalen Forensik widmet sich Labudde schließlich am Nachmittag mittels einer vorbereiteten Präsentation der ersten Frage seines Auftrags: Kann dokumentiert werden, dass Gil Ofarim die Kette mit dem Davidstern-Anhänger sichtbar getragen hat? Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt und war sie durchweg sichtbar? Die Frage könnte für den Prozess entscheidend sein. Ofarim hatte in einem Instagram-Video behauptet, der Hotelmitarbeiter W. habe von ihm verlangt, den Davidstern-Anhänger wegzupacken. War die Kette gar nicht sichtbar, könnte dies für eine von Ofarim erfundene antisemitische Beleidigung sprechen. 

Gutachter Labudde stellt zunächst genaustens dar, wie er vorgegangen ist und wie er zu seiner Antwort kam. Er habe das Video in einzelne Bilder geschnitten, diese in Kontrast, Helligkeit, Sättigung und Bildrauschen angepasst und analysiert. Zugleich habe ihm als Vergleichsbild ein Screenshot aus Ofarims Instagram-Video vorgelegen.

"Sehr wahrscheinlich keine Davidstern-Kette in der Lobby"

Zum Ende des Tages fallen dann die entscheidenden Worte von Labudde: "Es ist sehr wahrscheinlich, dass Ofarim die Davidstern-Kette vor dem Verlassen der Lobby nicht sichtbar getragen hat." Im Gegensatz dazu steht die Aussage eines Hotelgastes von Tag zwei, der die Kette an Ofarim in der Lobby gesehen haben will.

Labudde hingegen sagt aus, er habe bei Ofarim erst nach dessen Verlassen der Lobby, im äußeren Eingangsbereich des Hotels ab 19.46 Uhr, gelegentlich ein leuchtendes, reflektierendes Objekt feststellen können. Am Tresen sei ein solches aber nicht sichtbar gewesen. Dort sei lediglich ein Objekt sichtbar, das aufgrund seiner Position und Morphologie eine Kette mit einem Anhänger in Form einer Quaste oder ähnliches darstellen könne. 

Ofarims Verteidigung hat sich auf diese Aussage wohl vorbereitet. Die Anwälte hatten bereits am zweiten Verhandlungstag argumentiert, dass es auf die Sichtbarkeit der Kette gar nicht ankomme, wenn Hotelmitarbeiter W., dem Ofarim eine antisemitische Beleidigung vorwirft, ihn vorher gegoogelt habe und somit von seiner Kette und der Zugehörigkeit zum Judentum wusste. 

Heißt "googeln" von Ofarim auch Wissen um dessen Kette?

Diesem Argument wurde heute durch die Antwort einer Zeugin etwas der Wind aus den Segeln genommen. Die Zeugin habe als Shuttlefahrerin Ofarim von einem Event abgeholt und zum Hotel gefahren. Sie habe Ofarim vorher nicht gekannt, ihn dann aber gegoogelt, da ihr sein Gesicht bekannt vorgekommen sei. An dieser Stelle hakte der Anwalt des Hotelmitarbeiters W., der Nebenkläger im Verfahren ist, mit einer Seitenhieb-Frage in Richtung Verteidigung nach. Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner fragte die Zeugin, ob ihr beim Googeln der Stern oder die Zugehörigkeit zum Judentum aufgefallen sei. Dies verneinte sie klar und deutlich. Damit versuchte Baumgärtner darzulegen, dass eine Google-Suche von Ofarim nicht zwangsläufig zur Kenntnisnahme seiner Davidstern-Kette führt.

Die Shuttlefahrerin konnte sich auch nicht daran erinnern, dass Ofarim eine silberne Davidstern-Kette getragen hätte. Dagegen will sie mit hundertprozentiger Sicherheit eine braune lange Perlenkette an Ofarim gesehen haben. Möglicherweise die im Gutachten angesprochene "Quasten"-Kette.

Videos decken laut Verteidigung Unstimmigkeiten auf

Nach Sichtung der Videos am Vormittag kommen die vier Verteidiger Betz, Hokema, Müller und Stevens erneut in Fahrt. Rechtsanwalt Philip Müller hebt hervor, dass vom ersten Wortwechsel zwischen Ofarim und Hotelmitarbeiter W. und dem Wegziehen des Meldescheins durch W. nur etwa 20 Sekunden vergangen seien. In diesen ersten Sekunden des Kontakts habe sich W. mehrmals mit der Schulter bzw. Brust nach vorn geneigt. In diesen 20 Sekunden sei es also wohl nur darum gegangen, wie W. heiße. W. hatte dagegen ausgesagt, erst den Meldeschein weggezogen zu haben, nachdem er von Ofarim bedroht worden sei. Für eine solche "Bedrohung" sei laut Müller Argumentation also gar keine Zeit gewesen.  

Auf dem Video war zu sehen, dass W. den Meldeschein bereits nach kurzer Zeit wegzog und Ofarim und er danach noch länger als zuvor am Schalter miteinander redeten. Insgesamt stand er etwa zwei Minuten am Schalter.

Verteidiger Dr. Alexander Stevens hebt zusätzlich hervor, dass die Mitarbeiterin an der Rezeption entgegen ihrer eigenen Aussage nicht die überwiegende Zeit dem Gesprächsverlauf zwischen Ofarim und W. gefolgt habe, sondern mit anderen Dingen beschäftigt gewesen sei. 

Außerdem weist Müller darauf hin, dass bei einer Aufnahme zwei Sekunden fehlen würden. Davon können sich alle Anwesenden auch direkt selbst überzeugen, indem die besagte Stelle abgespielt wird. Bei dem Video handelt es sich allerdings um Aufnahmen des Bartresens, auf denen Ofarim nicht zu sehen ist. Für die Verteidigung allerdings ein hinreichendes Indiz, dass das Video von der Hotellobby manipuliert worden sein könnte.

Verteidiger: Polizei lasse sich vorführen

Zudem wird ein weiterer Zeuge, der vom Hotel mit der IT-Sicherheitstechnik beauftragt ist und war, in gewohnter Manier sehr ausführlich, vor allem zur Auslagerung der Videodaten befragt. Dabei waren seine Aussagen teilweise etwas uneindeutig. Im Kern drehte sich die Befragung – insbesondere durch die Verteidigu­­­­­ng – darum, mögliche Manipulationen der Videoaufnahmen aufzudecken. Laut Verteidiger Müller hätten die internen Ermittler den Zeugen die Aufnahmen schon längst gezeigt, während es Tage gedauert habe, bis sie der Polizei vorgelegen hätten. Das sei bedauerlich. Verteidiger Dr. Tido Hokema findet es erstaunlich, dass die Polizei sich so vorführen lasse. 

Herauszufinden bleibe, wer zu welchem Zeitpunkt wie auch immer aus dem Serverraum die Daten gezogen habe. Dazu beantragt Müller die Vernehmung des technischen Leiters des Hotels. "Der Zeuge hier scheint keine Ahnung zu haben", gibt er nach fast anderthalb Stunden Zeugenbefragung leicht frustriert von sich.

Vorsitzender erneut unbeeindruckt von Rückenschmerzen

Frustration scheint sich generell im Saal auszubreiten. Die Frage des Verteidigers Dr. Alexander Betz nach einer Pause wegen seiner bereits gestern thematisierten Rückenprobleme trifft auf Widerstand beim Vorsitzenden Richter Dr. Andreas Stadler und Empörung bei den Zuschauenden. Er verlässt schließlich mit Einverständnis des Vorsitzenden allein den Saal.

Nicht die einzige kleine Reiberei zwischen Betz und dem Vorsitzenden. Als die Uhr bereits nach 17 Uhr anzeigt, bittet der Vorsitzende darum, bis 18 Uhr weiter zu verhandeln. Er schätze, es sei wohl gerade erst ein Drittel der Präsentation des Sachverständigen geschafft und der Zeitplan ja schon stark in Verzug. Betz ist nicht einverstanden. 

Auf einmal wird der Vorsitzende ungewöhnlich laut. "Herr Dr. Betz, bitte!", entfährt es ihm in flehendem Ton. Dies hat zumindest zur Folge, dass sich die Verteidiger beraten. Schließlich verzichten sie zur Zeitersparnis auf die geplante Vernehmung dreier Mitarbeiter des Steigenberger-Hotels, in dem Ofarim letztendlich nach dem missglückten Check-In im "The Westin" Hotel die Nacht verbrachte. Stattdessen sollen ihre polizeilichen Aussagen verlesen werden. Damit sind alle Prozessbeteiligten einverstanden. Der Vorsitzende will erfreut mit der Verhandlung fortfahren, als Betz dazwischen grätscht. Es sei schon so gedacht gewesen, dass dann nun Schluss sei. Entnervt gibt der Vorsitzende daraufhin auf: "Wenn das Ihr O-Ton ist, dass Sie jetzt Feierabend machen möchten, dann sei es in Gottes Namen so!"

Deutsche Bahn könnte Vorsitzendem weiteren Strich durch die Rechnung machen

Zum nächsten ProzesstagIm Namen der Deutschen Bahn steht dagegen die Gestaltung des morgigen Verhandlungstags. Wie der Vorsitzende anmerkte, könnte die Anreise der geladenen drei Zeugen angesichts des angekündigten Bahnstreiks schwierig werden. Der Sachverständige jedenfalls hat sein Kommen zur weiteren Erläuterung und Befragung zugesichert. Je nach Erscheinen der Zeugen darf er dann am Nachmittag oder bereits am Vormittag mit seinen Ausführungen fortfahren. 

Es ist zu erwarten, dass Labudde dann weiter intensiv befragt wird. Etwa zur Frage, mit welcher genauen Wahrscheinlichkeit die fehlende Sichtbarkeit der Kette auf dem Video auch tatsächlich bedeutet, dass Ofarim diese nicht für W. sichtbar getragen hat.

Prozess-Chronologie im Überblick:

Tag 1 – Prozessauftakt: Hat Gil Ofarim einen antisemitischen Vorfall in einem Hotel nur erfunden? Sein Verteidiger philosophiert am ersten Prozesstag über die Wahrheit an sich, ein Hotelmitarbeiter spricht von Morddrohungen. 

Tag 2 – Davidstern sichtbar oder nicht? Eine Aussage lässt Gil Ofarim mit den Tränen kämpfen, das Gericht lehnt Vereidigung des Hotelmanagers mangels "Zünglein an der Waage ab" und hat Ofarim "gepöbelt"?

Tag 3 – Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen erschüttert? Hitzige Stimmung kommt auf, ein Zeuge verharmloste den Holocaust und der Vorsitzende Richter gibt zur Vermeidung von Verhandlungspausen Ratschläge gegen Rückenschmerzen.

Tag 4 – Davidstern für Gutachter in Lobby nicht sichtbar: Videos von zweifelhafter Qualität werden betrachtet, Ofarims Verteidiger wittern einen Manipulationsverdacht und geraten mit dem Vorsitzenden aneinander. Ein Gutachter spricht über eine zentrale Prozessfrage.

Tag 5 – Holte Ofarim die Davids­tern-Kette erst für sein Insta-Video raus? Wohlfühlprogramm für Ofarim als Mann "alter Schule", hat der Richter wirklich Ofarims Autobiographie gelesen und warum sein Verteidiger nicht? Auch zu einer entscheidenden Prozessfrage wird verhandelt und zwar heftig. 

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Vierter Verhandlungstag im Gil-Ofarim-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 15.11.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53183 (abgerufen am: 10.04.2026 )

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