Druckversion
Samstag, 14.03.2026, 10:11 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/trump-einreiseverbot-vorerst-zulaessig-supreme-court-etappensieg-twitter
Fenster schließen
Artikel drucken
23292

US-Supreme Court zum Einreiseverbot: Etap­pen­sieg für Trump

von Robert Peres

27.06.2017

US-Präsident Donald Trump

User Sgt. Alicia Brand via Wikimedia Commons

US-Präsident Donald Trump kann sein Einreiseverbot faktisch durchsetzen. Er feiert die Zulassung der mündlichen Verhandlung durch das oberste US-Gericht mit fehlerhaften Informationen – natürlich bei Twitter, erläutert Robert Peres.

Anzeige

Der Oberste Gerichtshof der USA hat die mündliche Verhandlung über das von Präsident Trump verhängte Einreiseverbot für Bürger aus sechs zumeist muslimischen Ländern zugelassen. Auch die von zwei Berufungsgerichten zunächst blockierten Visasperren können wie geplant durchgeführt werden, die Verfassungsrichter haben zwei entsprechende Urteile der Vorinstanz per Einstweiliger Verfügung aufgehoben.

Ausgenommen von der Visasperre sind nach dem Beschluss des Supreme Courts nur "Ausländer, die glaubhaft eine besondere Beziehung mit einer Person oder Entität in den Vereinigten Staaten" darstellen können.

Der amerikanische Supreme Court hat der Regierung von Donald Trump damit einen Sieg beschert, auch wenn es sich noch nicht um die endgültige Entscheidung handelt. Der Oberste Gerichtshof will sich am Beginn der nächsten Sitzungsperiode im Oktober diesen Jahres näher mit den verfassungsrechtlichen Argumenten der beiden Seiten beschäftigen, hat aber damit zu verstehen gegeben, dass es die Argumentationslinien der US Regierung als valide ansieht.

Keine Sperre bei nachweisbarem Grund für Einreise

Aus der schriftlichen Begründung geht hervor, dass die obersten Richter eine weite Auslegung der Sonderregelungen für Ausnahmen der Visasperren vornehmen. Danach fallen Privatpersonen, die eine familiäre Beziehung in den USA nachweisen können, nicht unter ein generelles Einreiseverbot. Ebenso ausgenommen sind Personen, die eine formal dokumentierte Beziehung zu einer Firma oder Organisation in den USA haben. Dazu gehören beispielsweise Arbeitnehmer, die bereits einen Arbeitsvertrag mit einem US-Unternehmen vorweisen können oder Vorträge halten sollen. Auch Studenten, die bereits von amerikanischen Hochschulen akzeptiert worden sind, dürfen weiter einreisen.

Ausdrücklich nicht erlaubt hat das Gericht, dass sich etwa gemeinnützige Vereine den Einreisewilligen annehmen und solche auf ihre Listen nehmen, um das Einreiseverbot zu umgehen. Man möchte die Visasperre also zunächst nur bei solchen Bürgern anwenden, die zuvor keinen nachweisbaren Grund für ihre USA-Reise vorweisen können.  

Trump feiert über Twitter

Der Einreisestopp kann nun innerhalb von 72 Stunden in Kraft treten. Das Dekret begrenzt seine Dauer allerdings auf lediglich 90 Tage. Daher wird zum Zeitpunkt der eigentlichen Verhandlung im Oktober der ursprüngliche Einreisestopp bereits abgelaufen sein. Das sehen viele Beobachter als Problem an, denn faktisch erlaubt der Supreme Court damit das von Trump gewünschte Einreiseverbot bereits mit der Zulassung der mündlichen Verhandlung.

Präsident Trump feierte die Entscheidung, wie immer, über Twitter: "Ich bin sehr dankbar für die einstimmige Entscheidung des Supreme Court. Amerika muss sicher bleiben."

Allerdings irrt Trump hier, denn es war keineswegs eine einstimmige Entscheidung. Die Entscheidung erfolgte nämlich "per curiam", was bedeutet, dass es keine Unterschriften gab. Dennoch hatten sich drei der Verfassungsrichter per Sondervotum dafür ausgesprochen, das Einreiseverbot in vollem Umfang aufrecht zu erhalten, also ohne die bedeutsamen Einschränkungen. Neben Samuel Alito und Clarence Thomas war dies auch Neil Gorsuch, das von Trump nominierte und vom Senat bestätigte neueste Mitglied des Gerichts. Damit hat Gorsuch klar verdeutlicht, auf wessen Seite er steht.

Seite 1/2
  • Seite 1:

    Visasperren können weitgehend durchgeführt werden

  • Seite 2:

    Erlass eines nachfolgenden Dekrets möglich

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Robert Peres, US-Supreme Court zum Einreiseverbot: . In: Legal Tribune Online, 27.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23292 (abgerufen am: 14.03.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Diskriminierung
    • Religion
    • Supreme Court
    • Terrorismus
    • Trump
Logo der Caritas 13.03.2026
Kirche

EuGH entscheidet zu Grundsatzfrage:

Darf die Kirche wegen Aus­tritts kün­digen?

Die Caritas kündigte einer Mitarbeiterin in der Schwangerschaftsberatung nach deren Kirchenaustritt. Auf die Vorlage des BAG wird am Dienstag der EuGH in der Sache entscheiden. Es geht um Kernfragen des kirchlichen Arbeitsrechts.

Artikel lesen
Eine weibliche Führungskraft am Tisch mit Mitarbeitenden 07.03.2026
Diskriminierung

Zum Weltfrauentag: Automatisierte Diskriminierung von Frauen:

Wenn die KI nur "And­reas" und "Michael" kennt

KI wird mit historischen Daten trainiert und reproduziert so Diskriminierungen – Chefs sind dann meistens männlich und Frauen verdienen schlechter. Besonders in Bewerbungsprozessen und bei Kreditwürdigkeitsprüfungen ist das ein Problem.

Artikel lesen
Das Bild zeigt das Holocaust-Mahnmal in Berlin, beleuchtet und abgesperrt nach der Messerattacke. 05.03.2026
Strafprozess

Nach Messerattacke am Berliner Holocaust-Mahnmal:

Ang­reifer zu 13 Jahren Haft ver­ur­teilt

Gut ein Jahr nach der Messerattacke am Holocaust-Mahnmal verurteilte das Kammergericht nun einen jungen Mann wegen versuchten Mordes. Ein "angeleiteter Anschlag", der dem IS zuzurechnen sei, so die Richterin bei der Verkündung. 

Artikel lesen
Polizeibeamte packen beschlagnahmte Gegenstände in ihren Dienstwagen 02.03.2026
Extremismus

Oberlandesgericht Hamburg:

Pro­zess gegen "Letzte Ver­tei­di­gungs­welle" beginnt

Teenager, die laut Anklage die "Deutsche Nation" durch Straftaten "verteidigen" wollten: Manche Mitglieder der "Letzten Verteidigungswelle" waren bei ihren Taten erst 14 Jahre alt. Nun richtet der Hanseatische Staatsschutzsenat über sie.

Artikel lesen
Eine junge Frau im Portrait, schwarzer Hintergrund 25.02.2026
Jurastudium

Umfrage zur Gleichberechtigung im Rechtsbereich:

Jede dritte Jura­stu­dentin erlebt Sexismus an der Uni

Es studieren mehr Frauen als Männer Jura, aber gleichberechtigt fühlen sich die meisten Frauen nicht. Rund 37 Prozent erlebten zudem Sexismus im universitären Umfeld. Einige Männer aber auch, wie eine aktuelle Umfrage von Jurafuchs zeigt.

Artikel lesen
Außenansicht des Europäischen Parlaments in Brüssel 23.02.2026
USA

Weil Trump nun 15 Prozent Zölle erheben will:

EU-Par­la­ment stoppt Umset­zung von Zoll-Abkommen

Im vergangenen Sommer einigten sich USA und EU auf einen Deal über Zölle und Handel. Nach der Niederlage vor dem US Supreme Court jedoch ordnet Donald Trump seine aggressive Zoll-Politik neu. Nun gerät die Einigung ins Wanken.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Wolters Kluwer
Werk­stu­dent - Re­dak­ti­on öf­f­ent­li­ches Recht (m/w/d) (hy­brid)

Wolters Kluwer , Hürth

Logo von Hengeler Mueller
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) M&A / Pri­va­te Equi­ty in Düs­sel­dorf

Hengeler Mueller , Düs­sel­dorf

Logo von Universität Heidelberg
Re­fe­rent*in Per­so­nal­recht – Voll­ju­rist*in (w/m/d)

Universität Heidelberg , Hei­del­berg

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechts­an­walt (w/m/d) für Cy­ber und Da­ten­ri­si­ken

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Köln

Logo von HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) mit Schwer­punkt IP-Recht

HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB , Ber­lin

Logo von Gleiss Lutz
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) Steu­er­recht

Gleiss Lutz , Ham­burg

Logo von DLA Piper UK LLP
Se­nior As­so­cia­te (m/w/x) im Be­reich In­vest­ment- &...

DLA Piper UK LLP , Frank­furt am Main

Logo von McDermott Will & Schulte
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (m/w/d) im Be­reich In­sol­venz­recht &...

McDermott Will & Schulte , Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Noerr
Workshop "Grüner Wasserstoff im Praxiseinsatz"

15.04.2026, Dresden

KI und KI-Verordnung aus arbeitsrechtlicher Sicht

24.03.2026

§ 15 FAO - Aktuelles kollektives Arbeitsrecht - einschließlich prozessualer Fragestellungen

23.03.2026, Hamburg

Aktuelles zur Erbschaft-/Schenkungsteuer und Bewertung

23.03.2026

Strafverteidigung für „Anfänger*innen“

23.03.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH