Was verpasst, diese Woche? Unsere Top 10 bieten erleichternde Neuigkeiten, pünktlich zum entspannten Wochenende. Giovanni di Lorenzo wird trotz Doppelwahl nicht bestraft, die Jura-Bücher an der HU Berlin wurden trotz Schimmel nicht verbrannt, die Stiftung Warentest muss trotz falscher Bewertung nicht an Ritter Sport zahlen und die Referendare aus NRW bekommen bald mehr Geld.
10. BAG vermeidet Grundsatzentscheidung: Darf der Arbeitgeber nach Gewerkschaftszugehörigkeit fragen?
Es war wieder einmal die GDL, die einer Arbeitgeberin untersagen wollte, ihre Mitarbeiter nach deren Gewerkschaftszugehörigkeit zu fragen, obgleich es im Betrieb mehrere Tarifverträge gab. Am Dienstag verlor die Gewerkschaft vor dem BAG in vollem Umfang. Die Rechtsfrage aber haben die Bundesrichter nicht beantwortet – dabei kann es ohne Tarifeinheit nur eine Antwort geben, meint Martin Nebeling.
9. Nach Streit mit Stiftung Warentest: Ritter Sport verzichtet auf Schadensersatzforderungen
Der Schokoladenhersteller will nicht gegen die Stiftung Warentest klagen. Im September stellte das OLG München klar, dass die Produkte von Ritter Sport bzgl. eines Vanillearomas nicht irreführend gekennzeichnet seien. Trotz Imageschadens wolle man aber keine Schadensersatzforderungen geltend machen, sagte nun ein Unternehmenssprecher.
8. Rechts- und Medizingeschichte: Elektrifizierung des Strafvollzugs
Die Einführung des "elektrischen Stuhls" im Strafvollzug von New York war vor 125 Jahren eine verwickelte Veranstaltung, in der Mediziner und Politiker ideologisch zusammenwirkten und sich Juristen moralisch zurückhielten. Martin Rath bespricht eine neue Dissertation, die auch weniger bekannte, an einen Horrorfilm erinnernde Facetten aufdeckt.
7. Doppelt ausgeübtes Wahlrecht: Verfahren gegen di Lorenzo eingestellt
Freimütig hatte der Chefredakteur der Zeit in der Talkshow von Günther Jauch eingeräumt, bei der Europawahl zweimal gewählt zu haben. Nun hat die Staatsanwaltschaft Hamburg die Ermittlungen wegen des Verdachts der Wahlfälschung eingestellt – wegen geringer Schuld und gegen eine "namhafte" Auflage.
6. Lippenleser im Fußballstadion: Das geht Dich gar nichts an!
Bei Liveübertragungen von Sportveranstaltungen setzen Fernsehsender vermehrt Lippenleser ein. Sie sollen dem Zuschauer "übersetzen", was Spieler und Trainer auf und neben dem Platz sagen. Haben die Kicker denn gar keine Privatsphäre? Nicht in diesem Fall, meint Tim Bagger. Eine andere Frage ist aber, ob ein TV-Sender sich mit dem Einsatz der Lippenleser einen Gefallen tut.
5. Law Clinics: Biete Rechtsrat, suche Praxiserfahrung
Die Einführung des Rechtsdienstleistungsgesetzes im Jahr 2008 hat in Deutschland einem Modell zum Durchbruch verholfen, das es weltweit schon lange gibt: Jurastudenten erteilen ehrenamtlich Menschen Rechtsrat, die sich einen Anwalt nicht leisten können. Mittlerweile gibt es gut 20 solcher Law Clinics, bei denen angehende Juristen Praxis lernen und gleichzeitig Gutes tun können.
4. ARD-Film "Das Ende der Geduld": Ob Kirsten Heisig das gereicht hätte?
Vier Jahre nach dem Tod der Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig vermischt ein fiktionaler Film ihr Leben mit ihrem eigenen Buch. Ihr Neuköllner Modell, junge Straftäter nach der Tat schneller zu verurteilen, kommt darin zu kurz. Der Streifen macht "Richterin Gnadenlos" zur Heldin in einer Welt voller Klischees, statt ihr Werk zu zeigen, meint Pia Lorenz. Zumal das längst nicht vollendet ist.
3. BGH verbietet anwaltliche Schockwerbung: Belehrender Hinweis von Anwaltskammer anfechtbar
Rechtsanwälte können einen belehrenden Hinweis einer Anwaltskammer mit der Anfechtungsklage angreifen, wenn dieser ihnen eine beabsichtigte Handlung verbietet. Mit dieser Entscheidung von Ende Oktober gab der BGH einem Anwalt Recht, der gegen einen Hinweis der Kölner Anwaltskammer vorgegangen war. In der Sache half ihm das nicht: Er darf nicht mit sexualisierten Gewaltdarstellungen auf Tassen werben.
2. OVG Münster zur Unterhaltsbeihilfe: Nachzahlung für Referendare in NRW
Die klagenden Rechtsreferendare haben sich auch in zweiten Instanz gegen das Land NRW durchgesetzt. Wie am Dienstag bekannt wurde, entschied auch das OVG Münster zugunsten der Nachwuchsjuristen. Nun muss das Land wohl nachzahlen.
1. Unter dem undichten Dach verschimmelt: HU Berlin will tausende Jura-Bücher verbrennen
Tausende Fachbücher sind in der Bibliothek der Jura-Fakultät der HU Berlin von Schimmel befallen, darunter auch rechtshistorische Werke. Sie waren seit fast 20 Jahren unter dem Dach der Universität gelagert worden und sind nun dort verschimmelt. Ihre für Montag geplante Verbrennung hat die Universität noch einmal aufgeschoben. Wie viele Bücher das retten kann, ist unklar.
Die 10 meistgelesenen Artikel der Woche: Netter Schokoladenhersteller, erleichterter Chefredakteur und glückliche Referendare . In: Legal Tribune Online, 22.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13890/ (abgerufen am: 17.05.2024 )
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