Druckversion
Samstag, 15.11.2025, 13:32 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/squeeze-out-niedrigere-barabfindungen-fuer-aktionaere
Fenster schließen
Artikel drucken
1881

Squeeze-Out: Niedrigere Barabfindungen für Aktionäre

Dr. Lars Maritzen, LL.B MLE

08.11.2010

Kampf_um_Barabfindung

© Nikolai Sorokin - Fotolia.com

Minderheitsaktionäre müssen sich beim Squeeze-Out künftig auf niedrigere Barabfindungen einstellen. Der BGH hat entschieden, dass die Barabfindung sich nach dem dreimonatigen Zeitraum vor der Bekanntmachung des Strukturmaßnahme richtet. Was sich damit für die Aktionäre bei einem Squeeze-Out ändert, erläutern Dr. Nikolaos Paschos und Lars Maritzen.

Anzeige

Der Squeeze-Out ermöglicht es dem Hauptaktionär gemäß § 327a Abs. 1 HGB, ab einer Beteiligung von 95 Prozent am Grundkapital die Minderheitsaktionäre gegen eine "angemessene Barabfindung" auszuschließen. Man muss kein Prophet sein, um sich vorzustellen, dass die Frage, ob eine Barabfindung für den Minderheitsaktionär angemessen ist oder nicht, gewissen juristischen Zündstoff bietet.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Beschluss DAT/Altana (Beschl. v. 12.03.2001, Az. II ZB 15/00) festgelegt, dass Untergrenze der Barabfindung der durchschnittliche Börsenkurs der letzten drei Monate (so genannter Referenzzeitraum) ist. Die Untergrenze ist über Art. 14 Grundgesetz (GG) determiniert.

Daran halten die Bundesrichter auch im Beschluss "Stollwerck" vom 19. Juli 2010 (Az. II ZB 18/09) fest.

Unklarheit bestand jedoch fortan, ab welchem Zeitpunkt die Drei-Monats-Frist zu berechnen ist. Der BGH gibt mit dem Beschluss Stollwerk seine Auffassung auf, dass es auf die drei Monate vor dem Tag der Hauptversammlung ankommt. Es sollen nun die 3 Monate vor der Bekanntmachung der Strukturmaßnahme maßgeblich sein.

Stichtag Hauptversammlung oder Bekanntmachung

Hintergrund der Rechtsprechungsänderung sind vor allem zwei Probleme der Praxis. Zunächst wird, stellt man auf den Tag der Hauptversammlung ab, der Börsenwert durch die Bekanntgabe der Strukturmaßnahme verfälscht. An die Stelle der Markterwartung bezüglich des Unternehmenswertes tritt die Markterwartung hinsichtlich der Abfindung. Das hängt damit zusammen, dass das Angebot zur Barabfindung in aller Regel weit über dem Börsenkurs im Zeitpunkt der Bekanntgabe liegt und sich diese Erwartung auch wiederum im Börsenkurs niederschlägt. Der Zeitraum der drei Monate vor der Hauptversammlung ist daher für diese Zwecke ungeeignet.

Das zweites Problem ist die Vorlage des Berichtes vor der Hauptversammlung i.S.d. § 327c Abs. 2 S. 1 HGB. Demnach soll mit der Einberufung der Hauptversammlung, also regelmäßig sechs Monate, bevor sie stattfindet, ein Bericht vorgelegt werden, in dem die Angemessenheit der Barabfindung erläutert wird. Diese Verpflichtung scheint unerfüllbar, will man doch den Zeitraum nicht unberücksichtigt lassen, der danach bis zur Hauptversammlung noch folgt. Man müsste demnach sechs Wochen vor der Hauptversammlung prognostizieren, wie sich der Kurs in den sechs Wochen danach bis zur Hauptversammlung entwickelt.

Diese beiden Probleme wurden nun gelöst. Das ist zu begrüßen, wenn auch der Börsenkurs vor der Bekanntgabe regelmäßig niedriger ist und sich der Aktionär auf eine niedrigere Abfindung wird einstellen müssen. Dies erscheint jedoch nur konsequent.

Hochrechnung

Nun kann es manchmal sein, dass zwischen der Bekanntgabe der Strukturmaßnahme und dem Tag der Hauptversammlung einige Zeit vergeht. § 327 Abs. 1 S. 1 HGB verlangt aber, dass die Barabfindung die Verhältnisse der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung berücksichtigt. Wie will man das in Einklang bringen?

Für diese Situation, im Fall Stollwerck reden wir immerhin von einem Zeitraum von rund acht Monaten, hat der BGH beschlossen, dass eine Anpassung des Börsenwertes entsprechend der allgemeinen und branchenspezifischen Wertentwicklung notwendig sei und eine Hochrechnung zu erfolgen habe.

Wie genau diese Hochrechnung aussehen soll, dazu verhält sich der Beschluss jedoch nicht. Man darf also gespannt sein, wie das OLG Düsseldorf, an das der BGH die Sache zur weiteren Aufklärung zurückgegeben hat, diese Hochrechnung vornimmt.

Die geänderte Rechtsprechung dürfte neben dem Squeeze-out auch für sonstige Strukturmaßnahmen maßgeblich sein, in denen eine Barabfindung zu zahlen oder eine Verschmelzungswertrelation zu bilden ist. Die Entscheidung der Karlsruher Richter ist also von weit reichender Bedeutung - für alle Fälle, in denen die grundsätzlich fortgeltende DAT/Altana-Rechtsprechung des BGH Anwendung findet.

Der Autor Dr. Nikolaos Paschos ist Partner bei Linklaters LLP am Standort Düsseldorf. Der Autor Lars Maritzen ist Rechtsreferendar am Landgericht Duisburg und ehemaliger Mitarbeiter von Linklaters LLP in Düsseldorf.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Lars Maritzen, LL.B MLE, Squeeze-Out: . In: Legal Tribune Online, 08.11.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1881 (abgerufen am: 17.11.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Aktien
    • Vermögen
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) geht zu einer Pressekonferenz nach dem EU-Gipfel 24.10.2025
Ukraine-Krieg

Minimalkompromiss bei EU-Gipfel:

Einen Schritt weiter bei rus­si­schen Gel­dern für die Ukraine?

Bundeskanzler Merz und viele Kollegen wollen das in der EU eingefrorene Vermögen Russlands für die Ukraine nutzen. Beim EU-Gipfel wird lange gerungen – am Ende gibt es nur einen kleinen Etappenerfolg.

Artikel lesen
Pile of gold coins money stack in finance treasury deposit bank account saving 17.02.2025
Strafverteidiger, StV

Bestehende Regeln könnten verschärft werden:

Straf­recht­liche Ver­mö­gen­s­ein­zie­hung ohne Grenzen?

Verbrechen dürfen sich nicht lohnen, Straftäter sollen die finanziellen Vorteile aus ihren Taten nicht behalten dürfen. Nach einem Regierungswechsel droht nun eine Ausweitung der Regeln der Vermögensabschöpfung, analysiert Frank Saliger.

Artikel lesen
IMR 10.02.2025
Anwaltsberuf

Jura-Karriere-Podcast:

Als Anwalt im Akti­en­recht

In der 285. Episode von Irgendwas mit Recht ist Timm Gaßner aus München zu Gast. Obwohl er sein Jurastudium mit dem Wunsch begann, Strafverteidiger zu werden, zog es ihn doch als Anwalt in die Großkanzlei.

Artikel lesen
Das Bild zeigt einen Podcast über Erbrecht mit Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb und Themen wie Pflichtteilsanspruch und Verfügungsbeschränkungen. 28.10.2024
Irgendwas mit Recht

Jura-Karriere-Podcast:

Erb­recht im Staats­examen

In Folge 18 der zivilrechtlichen Examensreihe Irgendwas mit Examen widmet sich Professorin und Prüferin Barbara Dauner-Lieb diesmal der Materie Erbrecht und verrät, welche Normen Examenskandidat:innen unbedingt kennen sollten.

Artikel lesen
Postbank 23.10.2024
Deutsche Bank

OLG Köln:

Post­bank-Aktio­näre klagen erfolg­reich gegen Deut­sche Bank

Die Postbankübernahme beschäftigt seit Jahren die Gerichte. Das OLG Köln hat in der Sache nun abermals entschieden - zugunsten der ehemaligen Aktionäre.

Artikel lesen
Herbert Diess 16.01.2024
Abgasaffäre

KapMuG-Prozess in Braunschweig:

Ex-VW-Chef Diess weist Ver­ant­wor­tung für Abgas­af­färe von sich

Der frühere VW-Manager Herbert Diess sagt im Prozess um Schadensersatzforderungen von VW-Aktionären am OLG Braunschweig aus. Die Verantwortung für Abgasmanipulationen siedelt er bei Martin Winterkorn an.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent - Ar­beits­recht (m/w/d)

Wolters Kluwer , Hürth

Logo von Hogan Lovells International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) Steu­er­recht

Hogan Lovells International LLP , Düs­sel­dorf

Logo von Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland(KMK)
Re­fe­rats­lei­tung Voll­ju­rist / Voll­ju­ris­tin (m/w/d)

Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland(KMK) , Bonn

Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) Steu­er­recht

Hogan Lovells International LLP , Düs­sel­dorf

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Re­fe­ren­da­re | Düs­sel­dorf

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Düs­sel­dorf

Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) In­fra­struc­tu­re, En­er­gy, Re­sour­ces &...

Hogan Lovells International LLP , Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von HEUKING
Rechts­an­wäl­te w/m/d im Be­reich Pro­zess­füh­rung | Im­mo­bi­li­en­recht

HEUKING , Ber­lin

Logo von Brinkmann & Partner Rechtsanwälte | Steuerberater | Insolvenzverwalter PartG
Rechts­an­walt (w/m/d) im Be­reich Re­struk­tu­rie­rung

Brinkmann & Partner Rechtsanwälte | Steuerberater | Insolvenzverwalter PartG , Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Sundowner @ Osborne Clarke - Köln - Die Winteredition

25.11.2025, Köln

15. Europas größte IP-Konferenz und Fachmesse

24.11.2025, München

NomosWebinar: Praktisch cybersicher – NIS-2 im Unternehmen

01.12.2025

4. Digital Justice Summit

24.11.2025, Berlin

Online-Seminar! § 15 FAO - Fahrzeugrennen und der technische Nachweis dieser sowie die juristischen

24.11.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH