Druckversion
Samstag, 11.07.2026, 23:25 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/prozess-um-obazda-alles-kaese-ein-sueddeutscher-streit-zur-wiesnzeit
Fenster schließen
Artikel drucken
4379

Prozess um "Obazda": Alles Käse? - Ein süd­deut­scher Streit zur Wiesn­zeit

von Christian Schmitt

23.09.2011

Obazda

© HLPhoto - Fotolia.com

In Bayern gehört er zum Biergartenbesuch genauso dazu wie  Maß und Brezn: Die "zermatschte" Käsecreme. Das BPatG sollte entscheiden, ob der "Obazda" nur in Bayern hergestellt werden darf und was für Zutaten hinein gehören. Endgültig geklärt wurde aber nichts - vorerst! Christian Schmitt über den Streit um den Obazda.

Anzeige

Das Bundespatentgericht (BPatG) hat mit Beschluss vom 22. September 2011 eine Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) aufgehoben, nach der die Bezeichnungen "Obazda" und "Bayerischer Obazda" als geografische Herkunftsangabe geschützt waren (Az. 30 W(pat) 9/10). Auch wenn das Münchener Gericht keine abschließende Entscheidung gefällt hat, wurde doch erkennbar, dass die Richter beide Bezeichnungen als geografische Herkunftsangaben grundsätzlich für schutzfähig halten. Der süddeutsche Streit um den Käse wurde an das DPMA zurückverwiesen.

Das Amt hatte im Jahre 2009 die Bezeichnungen "Obazda" und "Bayerischer Obazda" auf Grundlage einer so genannten Spezifikation, die unter anderem die notwendigen und die frei wählbaren Bestandteile der Rezeptur sowie das Herstellungsverfahren bestimmt, als geografische Herkunftsangabe geschützt. Die Landesvereinigung der Bayerischen Milchwirtschaft hatte einen entsprechenden Antrag gestellt.

Allgäuer Käsefabrikant gegen Bayerische Milchwirtschaft

Gegen den Beschluss des DPMA hatte ein Käsefabrikant aus Leutkirch im Allgäu – knapp jenseits der Grenze zum Freistaat – Beschwerde eingelegt, über die das BPatG nun entscheiden musste. Der Leutkircher hatte argumentiert, dass es sich bei den Bezeichnungen "Obazda" und "Bayerischer Obadza" um frei verwendbare Gattungsbegriffe handele. Außerdem kritisierte er, dass die Thermisierung zur Haltbarmachung der traditionellen Herstellungsweise widerspreche. Die von der Landesvereinigung der Bayerischen Milchwirtschaft eingereichte Spezifikation sah das Thermierungsverfahren als einzige Methode vor, die Käsecreme haltbar zu machen.

Die Richter aus München beurteilten den Fall anders als das DPMA. Aber damit ist das letzte Wort im Streit um das klassische Biergartengericht noch nicht gesprochen. Denn das BPatG hält die Bezeichnungen "Obazda" und "Bayerischer Obazda" grundsätzlich für schutzfähig als europaweite geografische Angabe. Dies gelte vor allem für die verschiedenen Varianten der traditionellen handwerklichen Herstellung. Auch die von der Landesvereinigung eingereichte Spezifikation scheine praktikabel und lasse den Herstellern bei der Produktion genügend Freiräume.

Nicht einsehen wollte der 30. Senat allerdings, dass gemäß der Spezifikation zur Haltbarmachung des Obazdas ausschließlich die Thermisierung zugelassen werden solle. Eine einseitige Festlegung auf das Thermisierungsverfahren erscheine nicht angemessen, so das Gericht. Hierdurch könne es zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung von Produzenten kommen, die sich anderer Methoden zur Haltbarmachung bedienen wollen.

Das DPMA ist erneut am Zug

Das BPatG hat den Fall an das DMPA zurück verwiesen. Die Behörde muss jetzt prüfen, ob zur Haltbarmachung von industriell gefertigtem Obazda überhaupt Vorgaben gemacht werden können und wenn ja, welche sachgerechten Alternativen es zum Thermisierungsverfahren gibt.

Das Verfahren über die Schutzgewährung für so genannte "geschützte geografische Angaben" nach EU-Recht muss also neu aufgerollt werden. Ziel eines solchen europaweiten Verfahrens ist es, ein ausschließliches Recht zur Benutzung einer geographischen Bezeichnung zu erlangen. Im Erfolgsfall darf die geschützte Bezeichnung nur von demjenigen geführt werden, der sein Produkt entsprechend einer bestimmten Spezifikation herstellt.

In Deutschland beginnt das Verfahren mit einem Antrag auf Schutzgewäh-rung beim DPMA. Stellt das DPMA nach umfassender Prüfung, die Schutzfähigkeit fest, kann hiergegen Beschwerde eingelegt werden. Über das Rechtsmittel entscheidet das BPatG, dessen Urteil dann vor dem BGH angegriffen werden kann.

Anzeige

Europaweiter Produktschutz als oberstes Ziel

Steht nach dem nationalen Verfahren die Schutzfähigkeit der Bezeichnung fest, ist die nächste Instanz zur Prüfung die EU-Kommission. Hält auch diese die Bezeichnung für schutzfähig, bewilligt sie den Schutz in Form einer EU-Verordnung, die als echtes Gesetz in jedem Mitgliedstaat unmittelbar gilt.

Den Mitgliedstaaten bleibt dann nur noch die Nichtigkeitsklage zum EuGH. Einer der bekanntesten Fälle betraf Klagen der Bundesrepublik gegen die Schutz-Verordnung für Feta, die allerdings erfolglos geblieben sind.

Materielle Voraussetzung für den Schutz ist, dass ein Zusammenhang zwischen der Herkunft des Produkts aus der benannten Region und der Qualität des Produkts besteht. Der Antragsteller muss diesen Zusammenhang auf Grundlage der so genannten Spezifikation nachweisen. Diese legt auch das geographische Gebiet der Produktion fest und definiert das Produktionsverfahren.

Nicht geschützt werden die Produkte, wenn es sich bei der Bezeichnung bloß um einen Gattungsbegriff handelt, sie also nur noch Produktname ohne geographischen Bezug ist. Ein solches Schicksal ereilte in der Vergangenheit etwa die "Münchener Weißwurst". Sie ist zwar eine regionale, hauptsächlich südbayerische Spezialität. Das BPatG entschied jedoch, dass sich die Herstellung der Weißwurst nicht ausschließlich auf den Herstellungsort München und seinen Landkreis beschränkt (Beschl. v. 17.02.2009, Az.: 30 W (pat) 22/06). Verglichen damit hat der Obazda schon mal Glück gehabt.

Der Autor Christian Schmitt ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bei CBH Rechtsanwälte in Köln und Dozent für Medienwirtschaftsrecht an der Fachhochschule Köln.

 

Mehr auf LTO.de:

BGH: Streit um Bayerisches Bier

EuGH: Niederländer haben älteres Recht an "Bavaria" als Bayern

LG Frankfurt: Namensstreit um Eintracht Frankfurt

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Prozess um "Obazda": . In: Legal Tribune Online, 23.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4379 (abgerufen am: 11.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Gewerblicher Rechtsschutz
    • Lebensmittelrecht
    • Lebensmittel
    • Markenrecht
  • Gerichte
    • Bundespatentgericht (BPatG)
Eine Karaffe mit Wasser auf einem gedeckten Tisch 27.05.2026
Lebensmittel

Italienischer Kassationsgerichtshof:

Kein Lei­tungs­wasser im Restau­rant bei Luxus­reise für 5.700 Euro

Ein Südtiroler Luxushotel wollte einer Gästin nur teures Mineralwasser ausschenken. Nun hat Italiens höchstes Gericht entschieden, wer am Ende auch juristisch auf dem Trockenen sitzt. In Deutschland sähe die Rechtslage nicht anders aus.

Artikel lesen
Der Mann hält große Figuren von Asterix und Obelix, die zentrale Charaktere einer bekannten Comicreihe sind. 13.05.2026
Markenrecht

EU-Markenamt muss umfassender prüfen:

Waffen namens Obelix?

Ein Rüstungsunternehmen will Waffen und Munition mit dem Namen “Obelix” bewerben. Doch der französische Asterix-Verlag wehrt sich und bekam vor dem EuG in einem ersten Schritt Recht. Nun muss das Markenamt erneut prüfen. 

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine Person, die online Produkte auf Amazon durchstöbert, was Brand Abuse und Domain-Grabbing thematisiert. 06.05.2026
Markenrecht

Was tun gegen Markenmissbrauch mit KI-Tools?:

Mar­kenblo­ckieren ist das neue Domain­gr­ab­bing

Mit KI-Tools lassen sich schnell ungeschützte Marken im Netz finden und im Markenregister eintragen – nicht, um sie zu nutzen, sondern um andere Marken zu blockieren. Was hilft?

Artikel lesen
Lebensmittel, unter anderem Nudeln und Konserven 20.04.2026
Strafvollzug

OLG Bremen zu Verlegung in andere JVA:

Häft­ling darf 900 Kilo Kon­serven, Nudeln und Oliven nicht mit­nehmen

45 Kartons mit insgesamt 900 Kilogramm Lebensmitteln durfte ein Häftling in der Untersuchungshaftanstalt Hamburg in seiner Zelle aufbewahren. Beim Umzug in eine andere JVA wollte er alles mitnehmen. Daraus wird aber nichts.

Artikel lesen
Werbung für die Penny-App in Stuttgart 16.04.2026
Apps

OLG Hamm weist Verbraucherschützer ab:

Die Penny-App-Rabatte sind nicht dis­kri­mi­nie­rend

Der Discounter Penny lockt in seiner App mit zusätzlichen Rabatten, aber nur für angemeldete Kunden. Verbraucherschützer sehen darin eine Diskriminierung, das OLG Hamm aber nicht. Es hat jedoch Revision zugelassen.

Artikel lesen
Fließbandarbeiter in einem Schlachthof 15.04.2026
Lebensmittel

Verfassungsbeschwerde erfolglos:

Kein Fremd­per­sonal in der Flei­sch­in­du­s­trie

Nach Corona-Ausbrüchen in deutschen Schlachthöfen wurden 2021 die Vorschriften zu Arbeitnehmerrechten in der Fleischindustrie verschärft, Beschäftigung per Leiharbeit und Werkvertrag verboten. Eine Verfassungsbeschwerde dagegen scheiterte nun.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) In­ter­na­tio­nal Fi­nan­ce in...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg und 1 wei­te­re

Logo von Taylor Wessing
Voll­ju­rist Em­p­loy­ment & Com­p­li­an­ce (w/m/d)

Taylor Wessing, Ber­lin und 1 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Pa­tent­recht

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Mün­chen

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Real Es­ta­te

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) Pro­dukt­haf­tung, Pro­dukt­si­cher­heit und...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) In­ter­na­tio­nal Ar­bi­t­ra­ti­on

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg und 4 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Se­nior Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Real Es­ta­te Schwer­punkt pri­va­tes...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Mün­chen

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Real Es­ta­te

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Fortbildung Versicherungsrecht im Selbststudium/ online

24.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

Logo von Hengeler Mueller
Chancen@Hengeler Stipendium 2026

01.10.2026

Online Info Session Jurastudium (Staatsexamen)

05.08.2026

Logo von RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
Mitarbeiter-Webinar Vertiefung der Bearbeitung der Insolvenztabelle [GOI]

05.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH