Druckversion
Samstag, 8.08.2026, 06:14 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/polizist-muslim-handschlag-verweigert-kollegin-disziplinarverfahren-grundgesetz-respekt-beamte
Fenster schließen
Artikel drucken
23845

Disziplinarverfahren nach verweigertem Handschlag: Eine Frage des Respekts

von Sarah Nußbaum

08.08.2017

Handschlag zwischen Mann und Frau (Symbol)

© DDRockstar - stock.adobe.com

Ein muslimischer Polizist gab seiner Kollegin aus religiösen Gründen nicht die Hand, das rheinland-pfälzische Innenministerium hat ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Er könnte sogar aus dem Dienst entfernt werden, meint Sarah Nußbaum. 

Anzeige



In dem beamtenrechtlichen Verfahren wird es vor allem um die Frage gehen, wie ein verweigerter Handschlag zu bewerten ist. Soll harte Kante gezeigt und ein Exempel statuiert werden? Oder handelt es sich um einen seltenen Einzelfall, der eine dezente Disziplinarmaßnahme ausreichen lässt?

Bereits jetzt werden Konsequenzen aus dem Fall für die Einstellung neuer Polizisten gefordert. Bevor Beamte offiziell ernannt werden, wird – schon immer - auch ihre charakterliche Eignung geprüft. Der Fall in Rheinlad-Pfalz könnte also den Anstoß geben, die bisher angesetzten Maßstäbe zu ändern.

Der mittlerweile in den Innendienst versetzte Beamte wurde zunächst für den Polizeidienst als charakterlich geeignet eingeschätzt, er gilt als unauffällig. Erst bei seiner Beförderung ist aufgefallen, dass er Frauen aus religiösen Gründen nicht berühren will. Es fragt sich also, ob er in den Jahren seiner Ausbildung bisher noch keiner einzigen Frau, keiner Kollegin oder weiblichen Vorgesetzten die Hand geben musste.

Der Handschlag als grundgesetzliche Pflicht?

Im Einsatz auf der Straße sind Polizisten nicht verpflichtet, einen angebotenen Handschlag zu ergreifen - weder den von Bürgerinnen noch den von Bürgern. Zu rechtfertigen ist dies leicht mit der Gefahreneinschätzung. Bei der Kollegin, die dem muslimischen Polizisten auf einer internen Feier zu seiner Beförderung gratulieren wollte, greift dieser Gedanke hingegen nicht.

Gerade für Beamte der Polizei gilt es, Neutralität zu wahren und das Grundgesetz zu achten. Jeder Beamte gelobt bei seiner Ernennung zum Beamten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Für Polizisten gilt dies im besonderen Maße. Sie verteidigen die Rechtsordnung nach Außen und müssen sich auf ihre Kameradinnen und Kameraden verlassen können.

Zu dieser umfassenden Treuepflicht des Beamten gehört als Kern jedenfalls die Verfassungstreuepflicht. Das Verhalten des muslimischen Polizisten weckt Zweifel daran, ob er die Gleichstellung von Mann und Frau sowie die staatliche Neutralität in Fragen der Religion beachtet. Schüttelt der Beamte seinen männlichen Kollegen die Hand und tut er dies bei seinen weiblichen Kolleginnen nicht, stellt dies eine Ungleichbehandlung dar. Er verstößt dann gegen Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz. Der Achtung und dem Vertrauen, die sein Beruf erfordert, würde der Polizist damit nicht gerecht.

Disziplinarrechtliche Konsequenzen

In der Öffentlichkeit werden bereits jetzt Konsequenzen gefordert. Das Landesdisziplinargesetz Rheinland-Pfalz eröffnet der entscheidenden Behörde viele Möglichkeiten: von einer bloß mündlichen Missbilligung, einem schriftlichen Verweis über eine Geldbuße bis hin zur Zurückstufung. Dem Beamten droht sogar die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, über die aber ein Gericht entscheiden müsste.

Bisher ist offen, welche Milderungsgründe der Beamte anführen wird. Eine Frage des Respekts wäre sicherlich eine Entschuldigung für sein Verhalten, das seine Kollegin herabgewürdigt hat. Bei der Entscheidung über die angemessene Disziplinarmaßnahme wird in der Waagschale aber auch die Religionsfreiheit des Beamten liegen. Dieses Grundrecht erlaubt unter Umständen auch religiös motivierte Verhaltensweisen während der Dienstausübung.

Schon die Einleitung eines Disziplinarverfahrens, also die Tatsache, dass die Behörde diesen Respekt offen einfordert, ist jedenfalls ein deutliches Signal.

Anzeige
Seite 1/2
  • Seite 1:

    Müssen Polizisten Hände schütteln?

  • Seite 2:

    Ein ähnlicher, aber doch grundverschiedener Fall aus NRW

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Disziplinarverfahren nach verweigertem Handschlag: . In: Legal Tribune Online, 08.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23845 (abgerufen am: 08.08.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Beamtenrecht
    • Öffentliches Recht
    • Beamte
    • Grundgesetz
    • Islam
    • Polizei
    • Religion
Außenaufnahme des Verwaltungsgericht Karlsruhe 07.08.2026
Beamte

Wegen Nähe zur Muslimbruderschaft:

VG Karls­ruhe lehnt Ver­beam­tung ab

Eine Mitarbeiterin der Karlsruher Ausländerbehörde wird nach einem Urteil des VG Karlsruhe nicht verbeamtet – wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue. Der Verfassungsschutz sah bei ihr eine ideologische Nähe zur Muslimbruderschaft.

Artikel lesen
Einsatzkräfte der Polizei durchsuchen das Gelände abseits der Landebahn Nord auf dem Gelände des Flughafens Leipzig/Halle, 06.08.2026
Völkerrecht

Bewaffneter Angriff am Leipziger Flughafen?:

Wie Deut­sch­land auf den Droh­nen­vor­fall rea­gieren kann

Am Flughafen Leipzig wird eine sprengstoffgeladene Drohne gefunden. Ein bewaffneter Angriff ist das nicht. Dennoch geben Völkerrecht und Grundgesetz der Bundesregierung Reaktionsmöglichkeiten an die Hand, analysiert Patrick Heinemann.

Artikel lesen
Der Angeklagte Farhad N. (3.v.l.) steht zu Prozessbeginn mit seinen Anwälten Ömer Sahinci (l) und Johann Bund (2.v.l.) im Prozesssaal. 06.08.2026
Extremismus

OLG München:

Lebens­lange Haft nach Auto-Anschlag auf Verdi-Demo

Farhad N., der 2025 mit seinem Auto in eine Demonstration in München raste und zwei Menschen tötete, muss lebenslang ins Gefängnis. Das Gericht sieht ein islamistisches Motiv und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.

Artikel lesen
Blick auf die Promenade an der Spree mit dem Jakob-Kaiser-Haus links und dem Kunstwerk "Grundgesetz 49" 05.08.2026
Kunst

OVG gibt Sicherheitsbehörde Recht:

Kunst­werk weg, Anspruch weg

Entsprechend dem Polizeirecht haben Behörden die Holzstele aus einem Kreativprojekt vernichtet. Die Künstler wollten danach wenigstens die Überreste des ihrer Arbeit haben, doch dafür sah das OVG Berlin-Brandenburg keine Rechtsgrundlage.

Artikel lesen
Ein Strafgesetzbuch liegt auf einer Ausgabe des Jugendgerichtsgesetzes 05.08.2026
Jugendkriminalität

Debatte ums Jugendstrafrecht:

Kommt die Reform früher als geplant?

Eine vom BMJV in Auftrag gegebene Studie soll bis 2028 herausfinden, ob bei Heranwachsenden nur noch im Ausnahmefall das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen soll. Nach dem CSD-Anschlag wächst der Druck. Kommt die Reform deshalb früher?

Artikel lesen
Ein Polizist steht am Eingang zur Kleingartenkolonie Burgwallschanze in Berlin-Spandau 05.08.2026
Polizei

Tödlicher Polizeieinsatz nach dem Berliner CSD-Anschlag:

Warum musste Abdul Bal­lout sterben?

Die Erschießung von Abdul Ballout erschwert die Ermittlungen zum CSD-Anschlag. Die vier abgegebenen Schüsse werfen Fragen auf, doch Polizei und Staatsanwaltschaft verweigern LTO Antworten. Was sagt ein Polizeiexperte zu derartigen Einsätzen?

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt (w/m/d) Ge­werb­li­cher Rechts­schutz (IP)

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ber­lin

Logo von Rocky Mountain German Law Ltd.
Rechts­an­walt (m/w/d) – Deut­sches Er­b­recht in Cal­ga­ry, Ka­na­da

Rocky Mountain German Law Ltd., Cal­ga­ry (High­field / Burns In­du­s­trial)

Logo von HESSENMETALL Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen e. V.
Voll­ju­rist/Syn­di­kus­rechts­an­walt für Ar­beits­recht (m/w/d)

HESSENMETALL Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen e. V., Frank­furt am Main

Logo von Wolters Kluwer
Le­gal Coun­sel - di­gi­ta­le Pro­duk­te (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von FEK-MED Krankenhaus-Service GmbH
In­hou­se-Ju­rist/Le­gal Coun­sel (m/w/d)

FEK-MED Krankenhaus-Service GmbH, Ne­u­müns­ter

Logo von RPE Roglmeier Pranzo PartGmbB
RECHTS­AN­WALT (M/W/D) ER­B­RECHT

RPE Roglmeier Pranzo PartGmbB, Stutt­gart

Logo von Hengeler Mueller
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) Steu­er­recht in Frank­furt am Main

Hengeler Mueller, Frank­furt am Main

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Werk­stu­dent / Stu­den­ti­sche Hilfs­kraft (m/w/d) As­sis­tenz­be­reich Wirt­schafts-...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von White & Case
Women’s Retreat @White & Case LLP

20.08.2026, Frankfurt am Main

Logo von Latham & Watkins LLP
Days of Giving Back

10.09.2026, Frankfurt am Main

RVG: Kostenfestsetzung 1 - Grundlagen

17.08.2026

Karriere-Powerworkshops: Souverän sichtbar statt zurückhaltend!

18.08.2026

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Schnittstellen Miet- und WEG-Recht: Erprobte Konzepte bei Problemen mit der vermieteten ETW

18.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH