Den Ehrverletzungsdelikten sind im StGB gleich mehrere Vorschriften gewidmet. Testen Sie dazu Ihr Wissen im LTO-Quiz über die Beleidigung & Co. Und ja, § 103 StGB sind natürlich auch ein paar Fragen gewidmet. Viel Spaß!
LTO-Quiz zu Ehrverletzungsdelikten: Beleidigung & Co.: Es muss nicht gleich ein Böhmermann sein . In: Legal Tribune Online, 25.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19183/ (abgerufen am: 02.05.2024 )
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