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Freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft gescheitert: Bun­des­re­gie­rung plant Lie­fer­ket­ten­ge­setz noch in dieser Legis­latur

von Hasso Suliak

14.07.2020

Ausbeutung (Symbol)

Prazis Images - stock.adobe.com

Die deutsche Wirtschaft hat nach Ansicht der GroKo in Sachen Menschenrechte versagt. Unternehmen sollen nun noch in dieser Wahlperiode per Gesetz dazu verpflichtet werden, bei ihren Geschäften auf menschenrechtliche Standards zu achten.

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Die Entscheidung ist gefallen: Deutschland soll noch in dieser Legislaturperiode ein sogenanntes Lieferkettengesetz bekommen. Mit diesem sollen Unternehmen fortan dazu verpflichtet werden, Menschenrechte und soziale Mindeststandards in ihren Wertschöpfungsketten sicherzustellen.

Die Entscheidung für eine gesetzliche Regelung, gegen die deutsche Wirtschaftsverbände schon seit Monaten Sturm laufen, kündigten am Dienstag Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesentwicklungsminister Gerd Müller auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin an. Die Entscheidung der beiden Fachminister beruht auf einem Passus im Koalitionsvertrag. Falls eine Überprüfung ergibt, dass eine freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft nicht ausreicht, um die Wahrung menschenrechtlicher Standards zu gewährleisten, wird die Koalition gesetzlich tätig.

Nun ist es so weit. Wie die Minister am Dienstag mitteilten, habe auch eine weitere Fragerunde bei 2.250 Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden enttäuschende Ergebnisse zutage gebracht. Bei der Befragung hätten die Unternehmen mitteilen sollen, wie sie konkret Menschenrechte und soziale Mindeststandards in ihren Wertschöpfungsketten sicherstellen. Von rund 2.250 befragten hätten indes überhaupt nur 455 Unternehmen gültige Antworten zurückgemeldet.

Bereits bei einer staatlichen Erhebung im Herbst 2019, bei der mehr als 3.000 Großunternehmen zu ihrer menschenrechtlichen Sorgfalt befragt worden waren, war das Ergebnis für die zuständigen Fachministerien ernüchternd ausgefallen: Insgesamt gaben lediglich 464 Firmen überhaupt Auskunft.

Nicht im Einklang mit Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte

Auch die wenigen zurückgespielten Antworten der Unternehmen konnten die Bundesregierung offenbar nicht überzeugen, sondern zeigten, dass die überwiegende Mehrheit der Betriebe nicht im Einklang mit den Anforderungen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung aus dem Jahr 2016 steht. Darin wird unter anderem die Verantwortung deutscher Unternehmen für die Achtung der Menschenrechte betont. Der Aktionsplan stützt sich dabei auf die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN). Diese wurden unter Einbeziehung von Staaten, Unternehmen und der Zivilgesellschaft entwickelt und 2011 einstimmig vom UN-Menschenrechtsrat beschlossen. Unternehmen sollen Menschenrechte danach im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit sowie im Zusammenspiel mit ihren Geschäftspartnern in der Wertschöpfungskette achten.

So soll ein deutscher Betrieb etwa darauf hinwirken, dass Tochterfirmen, Lieferanten und Sublieferanten grundlegende Standards einhalten. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, sollen deutsche Unternehmen in der Praxis "menschenrechtliche Sorgfalt" walten lassen. Dahinter verbirgt sich letztlich ein Managementprozess: Unternehmen sollen sich zu ihrer Verantwortung bekennen und regelmäßig prüfen, ob ihr Geschäftsmodell negative Auswirkungen auf Menschenrechte haben kann oder bereits hat. Wenn dies der Fall ist, müssen die Unternehmen geeignete Präventiv- oder Abhilfemaßnahmen treffen.

"Ausbeutung darf nicht zur Grundlage unseres Wohlstands werden"

Bundesentwicklungsminister Müller zeigte sich am Dienstag von der deutschen Wirtschaft schwer enttäuscht. "Zur Verwirklichung von Menschenrechtsstandards, die entlang der Lieferketten Kinderarbeit ausschließen und grundlegende ökologische und soziale Mindeststandards sichern, brauchen wir jetzt einen gesetzlichen Rahmen, so wie im Koalitionsvertrag festgelegt." Fairer Handel in globalen Lieferketten sei der wichtigste Schlüssel für Entwicklung, die Schaffung von Arbeitsplätzen und den Schutz der Umwelt in den Entwicklungsländern. "Die Ausbeutung von Mensch und Natur sowie Kinderarbeit darf nicht zur Grundlage einer globalen Wirtschaft und unseres Wohlstandes werden. Das wäre ein Bumerang, der auf uns zurückschlägt", so Müller.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil kündigte ein Gesetz an, das auch "für fairen Wettbewerb" sorgen werde. Heil zufolge werde das Lieferkettengesetz "Rechts- und Handlungssicherheit für die Unternehmen schaffen". Sein Kollege Müller richtete einen Appell an die Wirtschaft. Diese sei eingeladen, "sich offen und konstruktiv in den Prozess einzubringen".

Wirtschaftsverbände: "Nationale Sonderwege vermeiden"

Ob die deutsche Wirtschaft auf dieses Gesprächsangebot eingehen wird, ist noch offen:  Ihre Spitzenverbände wie der Bundesverband der Industrie, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Handelsverband Deutschland (HDE) lehnten am Montag in einer gemeinsamen Erklärung ein verpflichtendes Lieferkettengesetz erneut ab. "Der Einführung eines nationalen deutschen Sorgfaltspflichtengesetzes erteilen wir eine Absage. Der internationale Handel und die Lieferkettenbeziehungen durch die Maßnahmen gegen das Coronavirus sind bereits größtenteils erschwert, wenn nicht sogar zum Erliegen gekommen. Die exportorientierte deutsche Wirtschaft befindet sich aufgrund neu hinzugekommener Handelsbeschränkungen sowie weiterhin bestehender Grenzschließungen und Reiseeinschränkungen in der größten Krise seit dem Zweiten Weltkrieg. Es müssen nationale Sonderwege mit nationalen Belastungen vermieden werden, um die ohnehin schwierige Wirtschafts-Erholung nicht noch mehr zu verzögern. Unternehmen benötigen jetzt alle Ressourcen im Kampf gegen die Corona-Auswirkungen."

Unterdessen forderte die "Initiative Lieferkettengesetz", die von zahlreichen NGOs wie BUND, Greenpeace oder Misereor, aber auch dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) getragen wird, in einer Erklärung, dass das geplante Lieferkettengesetz "klare Haftungsregeln" enthalten müsse, da es sonst ein Papiertiger bliebe. "Wenn ein Unternehmen keine angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen ergriffen hat und deswegen ein Schaden eintritt, dann muss das Unternehmen dafür gerade stehen - denn dann hat es seine Sorgfaltspflicht verletzt. Verantwortlich wirtschaftende Unternehmen haben durch ein solches Gesetz nichts zu befürchten."

Die Sorge der Wirtschaftsverbände, Deutschland bestreite mit dem beabsichtigten Lieferkettengesetz einen nationalen Sonderwerg, dürfte sich wohl bald erledigen: Die EU-Kommission plant zum selben Thema eine Gesetzesinitiative für 2021. Ein nationales Umsetzungsgesetz wird Deutschland dann in jedem Fall brauchen.

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Freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft gescheitert: . In: Legal Tribune Online, 14.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42195 (abgerufen am: 17.03.2026 )

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