Druckversion
Samstag, 17.10.2026, 13:24 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/lg-hamburg-urteil-324-o-402-16-boehmermann-erdogan-schmaehgedicht-teilweise-verboten-kommentar
Fenster schließen
Artikel drucken
22069

LG Hamburg verbietet Teile von "Schmähkritik": Der schwie­rige Fall Böh­m­er­mann

von Prof. Dr. Stefan Engels und Verena Haisch

10.02.2017

Jan Böhmermann

Bild: picture alliance/Eventpress

Weite Teile der "Schmähkritik" bleiben verboten. Stefan Engels und Verena Haisch erklären, warum das LG Hamburg anders entscheidet als die Staatsanwaltschaft und warum das Urteil Respekt verdient, auch wenn man es nicht teilen muss.

Anzeige

Das Landgericht (LG) Hamburg hat mit Urteil vom 10. Februar 2017 (Az. 324 O 402/16) weite Teile des in der Sendung "Neo Magazin Royale" verlesenen Gedichts "Schmähkritik" untersagt. Die Hamburger Richter bestätigten damit ihr bereits im Verfügungsverfahren ausgesprochenes Verbot. Obwohl bei der Abwägung sowohl die Meinungs- als auch die Kunstfreiheit zugunsten des Fernsehmoderators Jan Böhmermann berücksichtigt wurden, müsse Recep Tayyip Erdogan Beleidigungen oder Beschimpfungen nicht hinnehmen, mit denen ihm als inakzeptabel geltende sexuelle Verhaltensweisen unterstellt würden (Kinderpornos schauen), er mit österreichischen Sexualstraftätern auf eine Stufe gestellt (Fritzl und Priklopil) oder als unterhalb eines Schweins bzw. eines "Schweinefurzes" stehend beschrieben werde. Der Rest des Gedichts hingegen sei zulässig, so dass die Klage des türkischen Präsidenten Erdogan nur zum Teil erfolgreich war.

Es ging um das als "Schmähkritik“ betitelte Gedicht, das Böhmermann - mit türkischen Untertiteln -  in seiner Sendung Neo Magazin Royale als Reaktion darauf verlesen hatte, dass der Erdogan wegen eines Satirebeitrages im deutschen Fernsehen den deutschen Botschafter einbestellt hatte.

Das Gedicht soll zeigen, wo die Grenze zur Schmähung überschritten ist. Vordergründig will Böhmermann Erdogan nicht schmähen, sondern ein Beispiel dafür geben, was eine Schmähung wäre. Das war auch mehrfach Gegenstand von Einwürfen des Sidekick Ralf Kabelka.

Anders als im Strafrecht: in weiten Teilen rechtswidrig

Erdogan ist dennoch sowohl straf- als auch zivilrechtlich dagegen vorgegangen. Und während die zuständige Staatsanwaltschaft in Mainz ihr Ermittlungsverfahren gegen Böhmermann mit der Begründung eingestellt hat, dass ihm der für eine Verurteilung erforderliche Vorsatz nicht mit der erforderlichen Sicherheit würde nachzuweisen sein, hat das LG Hamburg jedenfalls weite Teile des Gedichts jetzt auch im Hauptsacheverfahren für rechtswidrig erachtet.

Die Zivilrichter haben bei ihrer Entscheidung nicht nur den Wortlaut des Textes und den konkreten Sendungskontext  - in einem Satiremagazin -, sondern auch die Gesamtsituation berücksichtigt. Insbesondere den Umgang von Erdogan mit Kritikern und sein Verständnis als Staatsoberhaupt hat das Gericht bei seiner Entscheidung herangezogen.

Auch wenn das LG im Ergebnis offen lassen konnte, ob der Fernsehbeitrag der Kunstfreiheit unterfällt, hat es in der Abwägung deren Gewicht ebenso berücksichtigt wie das der Meinungsfreiheit. Trotzdem meint die Kammer, dass manche "Beleidigungen und Beschimpfungen" derart schwerwiegend seien, dass diese untersagt werden müssten. Dies gelte selbst, wenn man die Annahme zugrunde legte, dass die Zuschauer durchaus verstünden, dass den bis ins Absurde gesteigerten Zuschreibungen der Bezug zur Realität fehlt.

Es hat dafür das Gedicht trotz der künstlerischen Gesamtkonzeption aufgeteilt und die Passagen als zulässig herausgelöst, denen die erforderliche Schwere des Eingriffs fehlt. Dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt hat, tangiert die Kammer nicht. Im Strafverfahren komme es eben auf den - hier jedenfalls nicht nachzuweisenden – Vorsatz an, der im zivilrechtlichen Unterlassungsstreit ohne Bedeutung sei, da der Anspruch in die Zukunft gerichtet ist.

Anzeige

Eine Frage der Herangehensweise

Dem Hamburger Gericht ist zugute zu halten, dass es dem öffentlichen Druck standgehalten und seine klare Linie beibehalten hat. Mehr noch: Es versucht sehr wohl, bei der Entscheidung sämtliche tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen zu berücksichtigen und zu einem ausgewogenen Urteil zu kommen. Kritiker sollten sich also mit vorschnellen Urteilen zurückhalten.

Hier wurde nämlich Recht gesprochen im eigentlichen Sinne: auf der Grundlage geltenden Rechts in Kenntnis der Sachlage, unabhängig und objektiv. Wenn gleichwohl Fragen bleiben, sind diese einerseits dem Fall selbst geschuldet, der in seiner Zuspitzung besonders ist und das Zeug zum Klassiker hat.

Andererseits kommt zum Tragen, aus welcher Richtung, mit welchem grundsätzlichen Ansatz man den Fall prüft. Das Gericht jedenfalls neigt dazu, vom Persönlichkeitsrecht her kommend zu fragen, ob und inwieweit dessen - hier unstreitige - Beeinträchtigung gerechtfertigt ist.

Freiheitlich denkend müsste man dagegen fragen, ob und inwieweit eine Einschränkung der Meinungs- und Kunstfreiheit erforderlich ist - und im Zweifel für die Freiheit der Rede entscheiden, auch wenn man den Inhalt des Gedichtes nicht gutheißt. Wenn nämlich die Zuschauer den Inhalt des Gedichts nicht ernst nehmen, wenn gleichzeitig höchst relevante gesellschaftliche Fragen einschließlich der Reichweite der Meinungsfreiheit selbst zugespitzt auf den Punkt gebracht werden, wenn es also weiterhin um eine Auseinandersetzung in der Sache und nicht (nur) um die gezielte Herabsetzung der Person geht, dann müsste im Sinne der Meinungs- und Kunstfreiheit entschieden werden. Damit wäre jedoch die neue Frage aufgeworfen, ob die Länge des Gedichtes dafür noch erforderlich war, die das Landgericht mit seiner Grenzziehung nicht beantworten musste.

Ein schwieriger Fall mit ganz viel Potential.

Der Autor Prof. Dr. Stefan Engels ist Partner im Hamburger Büro der internationalen Anwaltskanzlei DLA Piper. Er ist – beratend und insbesondere forensisch – spezialisiert auf Gewerblichen Rechtsschutz (u.a. Urheber-, Werbe- und Wettbewerbsrecht), Presse- und Äußerungsrecht, Rundfunk- und Onlinerecht („Medienrecht”) sowie Datenschutz. Prof. Engels unterrichtet an der Universität Hamburg Presserecht sowie E-Commerce und Werberecht.

Die Autorin Verena Haisch ist Counsel und ebenfalls im Hamburger Büro von DLA Piper tätig. Sie ist auf die Beratung im Bereich des Presse- und Äußerungsrechts spezialisiert. Ihre Mandanten sind nationale und internationale Unternehmen der Medien- und Kommunikationsbranche.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LG Hamburg verbietet Teile von "Schmähkritik": . In: Legal Tribune Online, 10.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22069 (abgerufen am: 17.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Beleidigung
    • Böhmermann
    • Fernsehen
    • Kunstfreiheit
    • Persönlichkeitsrecht
    • Prominente
    • Satire
  • Gerichte
    • Landgericht Hamburg
Der Deutsch-Rapper Capital Bra steht bei der Enthüllung seiner Wachsfigur im Madame Tussauds Berlin. 16.10.2026
Glücksspiel

Werbung für illegales Glücksspiel:

Capital Bra soll 250.000 Euro Zwangs­geld zahlen

Rapper Capital Bra soll illegales Glücksspiel beworben und eine behördliche Untersagungsverfügung missachtet haben. Nun werden 250.000 Euro Zwangsgeld fällig. Ein Antrag von Capital Bra hiergegen scheiterte vor dem Verwaltungsgericht Berlin.  

Artikel lesen
Podcaster Benjamin Ben Berndt 16.10.2026
Medien

LG Berlin II untersagt Rafid Kabir unvollständige Zitierung:

"Ben ungeskriptet" siegt im Streit um Ras­sis­mus­zitat

Hat "Ben ungeskriptet" Rassentheorien vertreten? Das warf ihm der Influencer Rafid Kabir vor. Dabei ließ er den Kontext weg – Ben Berndt hatte AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund mit den Aussagen auch konfrontiert. Nun entschied das LG Berlin II.

Artikel lesen
Richterin Isabel Hildebrandt, Vorsitzende Richterin am Landgericht, im Gerichtssaal 14.10.2026
Christina Block

Block-Prozess: Tag 82:

Durch­su­chungs­be­schluss mit Lücken

Der Zeit-Podcast hat die Kammer aufgeweckt, diese könnte aber mit ihrem Durchsuchungsbeschluss rechtlich zu weit gegangen sein. Podcast-Journalistin Kunze spricht gegenüber LTO von einem "schwarzen Tag". LTO hat sich den Beschluss angeschaut.

Artikel lesen
Christina Block steht im Gerichtssaal. Im Hintergrund sind die Richter:innen zu sehen 07.10.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 81:

Ein Tag, den es nicht gebraucht hätte

Nach über 80 Verhandlungstagen hätte man sich den 81. wohl sparen können: Kaum eine halbe Stunde geht er, Beweisprogramm gibt es keins. Für Unruhe sorgen Entwicklungen bei den IT-Asservaten – und die Verhaftung von Ex-BND-Chef Hanning.

Artikel lesen
Blumen liegen neben einem Stolperstein vor dem Rathaus in Heidenau 07.10.2026
Holocaust

Rechtliche Grundlagen von Kunst im öffentlichen Raum:

Das Ende der Stol­per­steine in Hei­denau

Heidenau will keine weiteren Stolpersteine. Eine Initiative erwägt, zu klagen. Doch die Verlegung braucht eine zivilrechtliche Gestattung der Gemeinde – und zu der kann sie kaum gezwungen werden, meint Patrick Heinemann.

Artikel lesen
Helene Fischer tritt bei einem Konzert auf 06.10.2026
Prominente

BGH betont Pressefreiheit:

Helene Fischer geht auch gegen Papa­razzo leer aus

Der Schlagerstar kann vor dem BGH nicht gewinnen: Nachdem Helene Fischer von diversen Medien, die Fotos von ihr mit Baby veröffentlicht hatten, keine Entschädigung bekam, geht sie nun auch im Streit mit dem Fotografen der Bilder leer aus.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt / Voll­ju­rist Ver­trags­recht und Risk Ma­na­ge­ment (w/m/d)

PwC Legal AG, Kas­sel

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt / Voll­ju­rist Ver­trags­recht und Risk Ma­na­ge­ment (w/m/d)

PwC Legal AG, Er­furt

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt / Voll­ju­rist Ver­trags­recht und Risk Ma­na­ge­ment (w/m/d)

PwC Legal AG, Düs­sel­dorf

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt / Voll­ju­rist Ver­trags­recht und Risk Ma­na­ge­ment (w/m/d)

PwC Legal AG, Kiel

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt / Voll­ju­rist Ver­trags­recht und Risk Ma­na­ge­ment (w/m/d)

PwC Legal AG, Es­sen

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt / Voll­ju­rist Ver­trags­recht und Risk Ma­na­ge­ment (w/m/d)

PwC Legal AG, Ber­lin

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt / Voll­ju­rist Ver­trags­recht und Risk Ma­na­ge­ment (w/m/d)

PwC Legal AG, Duis­burg

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt / Voll­ju­rist Ver­trags­recht und Risk Ma­na­ge­ment (w/m/d)

PwC Legal AG, Leip­zig

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Fristen – Erkennen, organisieren und wahren

02.11.2026

Spezialist/in Zwangsvollstreckung (zertifiziert)

04.11.2026

Gebührenoptimierung im Zivilprozess

11.11.2026

KI-Assistenten in Kanzleialltag und in Rechtsberatung:Was können ChatGPT, Copilot, Beck-Noxtua & Co?

17.11.2026

Vollstreckungsrechtliche Besonderheiten im WEG- oder mietrechtlichen Mandat

18.11.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH