Druckversion
Donnerstag, 11.06.2026, 09:34 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/lebensmittelspenden-finanzaemter-verzichten-auf-steuern
Fenster schließen
Artikel drucken
14207

Der Geist der Weihnacht - bei Essensspenden: Wie deutsche Finanzämter auf Steuern verzichten

von Anne-Christine Herr

23.12.2014

Obdachloser

© Photographee.eu - Fotolia.com

Im Juli 2012 gab es einen medialen Skandal: Ein Bäcker, der seine Brötchen an die Tafeln für Obdachlose verschenkte, statt sie in den Müll zu werfen, sollte dafür über 5.000 Euro Steuern nachzahlen. Eine rechtlich völlig korrekte Forderung - die Deutschlands Finanzbehörden dennoch seitdem nicht mehr stellen. Sie tun Gutes und sprechen nicht darüber.

Anzeige

Spiegel.de titelte "Fiskus greift sich Lebensmittel-Spender" und fürchtete, den Obdachlosen-Tafeln würden bald die Brötchen ausgehen, nachdem ein mildtätiger Bäcker über 5.000 Euro für die gespendeten Backwaren nachzahlen sollte.

Das Finanzamt berief sich auf den Gesetzeswortlaut des Umsatzsteuergesetzes (UStG) und auf das europäische Recht. Der Kleinunternehmer habe schwarz gespendet, so die zuständige Behörde. Sachspenden an gemeinnützige Organisationen unterlägen der Umsatzsteuer. Bemessungsgrundlage seien die Herstellungskosten der Brötchen, die das Finanzamt mit der Hälfte des Verkaufspreises angesetzt habe.

Der Bäcker, die Öffentlichkeit und nicht zuletzt die Medien verstanden die Welt nicht mehr. Kann das Gesetz einem Kleinunternehmer faktisch verbieten, seine Brötchen zu verschenken? Die Antwort ist: es kann. Aber die Menschen - und dazu zählen, daran sei zu Weihnachten ebenfalls erinnert, auch Juristen in Finanzministerien– können es besser. Ganz im Sinne der weihnachtlichen Botschaft von Liebe, Frieden und Mitmenschlichkeit.

Ob verkauft oder verschenkt: Umsatzsteuer muss man zahlen

Der Bäcker musste damals gemäß § 3 I b S. 1 Nr. 3 UStG die Umsatzsteuer für die verschenkten Brötchen nachzahlen. Das Gesetz regelt, dass der Unternehmer die Mehrwertsteuer, die er durch den Verkauf seiner Waren von den Kunden erhält, an das Finanzamt abgeben muss.

Das Gesetz stellt aber "jede andere unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands" einer Lieferung gegen Entgelt gleich – solange "der Gegenstand oder seine Bestandteile zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben". "Egal, ob man Ware verschenkt oder mit Mehrwertsteuer verkauft, man muss zahlen", bringt es Dennis Klein, Professor für Steuerrecht an der Leibniz-Fachhochschule Hannover, auf den Punkt.

Er erklärt das am Beispiel des Bäckers so: "Wenn dieser Mehl kauft, bekommt er von der Mühle die Bruttorechnung inklusive der Umsatzsteuer, die er an den Händler erst einmal zahlen muss. Diese Vorsteuer kann er sich direkt vom Finanzamt wieder holen." Am Ende sollen die sieben Prozent Mehrwertsteuer für das fertige Brötchen nämlich die Verbraucher zahlen.

Steuern fürs Schenken: Und der deutsche Gesetzgeber kann nichts tun

Wenn der Bäcker nun aber gar nichts einnimmt, weil er die Brötchen verschenkt oder sie selber isst, kann er eigentlich auch nichts an den Staat weitergeben. Der würde aber, weil der Bäcker schon den Vorsteuerabzug genossen hat, nun am Ende auf der Umsatzsteuer für das Mehl sitzen bleiben. Deswegen lässt sich das Finanzamt in solchen Fällen die Steuer vom Bäcker bezahlen. "Das ergibt Sinn, wenn der Bäcker die Brötchen selbst gegessen hat", erklärt Klein. "Dann war er ja der Verbraucher und muss denklogisch auch die entsprechende Steuer abführen."

Das System verliert seinen Sinn, wenn der Bäcker noch dafür zahlen muss, dass er seine alten Brötchen an die Tafeln spendet, also wohltätig im Sinne der Gemeinschaft handelt. Schon im Jahr 2012 erklärte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums das Gesetz für unsinnig und meinte, es müsste geändert werden. Das Problem seien aber die europäischen Vorgaben.

Tatsächlich gibt die Europäische Union (EU) mittlerweile in der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie fast das gesamte Umsatzsteuerrecht vor, obgleich Steuern eigentlich eine nationale Angelegenheit sind.  Ein konsistentes System mit detaillierten Vorgaben solle den Handel zwischen den Mitgliedstaaten vereinfachen, begründet Steuerrechtler Klein die weitgehende Harmonisierung. "Dem deutschen Gesetzgeber bleiben daher tatsächlich keine Spielräume, um das Gesetz zu ändern."

Anzeige
Seite 1/2
  • Seite 1:

    Steuern fürs Schenken

  • Seite 2:

    Wie der Staat ganz freiwillig auf Geld verzichtet

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Anne-Christine Herr, Der Geist der Weihnacht - bei Essensspenden: . In: Legal Tribune Online, 23.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14207 (abgerufen am: 11.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Steuerrecht
    • Behörden
    • Weihnachten
Wal "Timmy" ist seit über zwölf Tagen gestrandet 13.04.2026
Tierschutz

Recht auf Rettung?:

Warum die Tier­f­reunde von Wal "Timmy" vor Gericht schei­tern

Mehrere Privatpersonen und ein Verein wollen den in der Ostsee gestrandeten Buckelwal doch noch retten lassen, obwohl die Landesregierung die Rettungsmaßnahmen eingestellt hat. Acht entsprechende Anträge lehnte das VG Schwerin nun aber ab.

Artikel lesen
Ein bulgarischer Reisepass auf einem gepackten Reiserucksack 12.03.2026
trans

EuGH zur EU-Freizügigkeit:

Mit­g­lied­staaten müssen Aus­weise von trans Per­sonen anpassen

Eine als Mann geborene Bulgarin, die nun als Frau in Italien lebt, hat Anspruch darauf, dass Bulgarien das Geschlecht in ihren Ausweisen und Dokumenten ändert. Alles andere verstoße gegen das EU-Freizügigkeitsrecht, so der EuGH.

Artikel lesen
Ein Mann trägt Akten unter dem Arm. 20.02.2026
Rechtsschutz

VwGO-Reform – Downgrade des Rechtsstaats?:

Sch­lei­chender Abbau effek­tiven Rechts­schutzes

Die geplante VwGO-Reform ist ein Downgrade des Schutzes gegen übergriffiges hoheitliches Handeln. Anstelle der Beschneidung effektiven Rechtsschutzes ist eine grundlegende Veränderung verkrusteter Strukturen nötig, meint Arne-Patrik Heinze.

Artikel lesen
Der Weihnachtsmann mit Schlitten am dunklen Firmament 23.12.2025
Weihnachten

Himmlische Ruh?:

Der Weih­nachts­mann im Faden­k­reuz der Droh­nen­ab­wehr

Seit eh und je hat der Weihnachtsmann mit seinem Rentiergespann freies Geleit im deutschen Luftraum. Steht der fliegende Schlitten nun auf der Abschussliste? Das untersuchen Andreas Zöllner und Hendrik Schwager.

Artikel lesen
Menschen freuen sich über Geschenke 06.12.2025
Weihnachten

Bücher, Spiele, Schönes:

Neun viel­fäl­tige Geschenk­i­deen für Juristen

Weihnachten steht wie immer plötzlich vor der Tür. Wir haben Geschenkideen, die die Herzen von Juristen und Juristinnen erfreuen dürften. Und falls sie doch nicht gefallen: einfach uns die Schuld in die Schuhe schieben. Viel Freude!

Artikel lesen
Feiernde Kollegen mit Weihnachtsmützen tanzen und stoßen mit Gläsern an, um die Weihnachtszeit zu feiern. 05.12.2025
Weihnachten

Weihnachtsfeier, Geschenke, Sex:

Arbeits­recht­liche Tipps für die Weih­nachts­zeit

Last Christmas, ausgelassene Stimmung und Glühwein: Alle Jahre wieder finden Weihnachtsfeiern statt, es wird fröhlich gefeiert und manchmal hat das Ganze ein arbeitsrechtliches Nachspiel. Dazu die wichtigsten arbeitsrechtlichen Tipps.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von STERR-KÖLLN & PARTNER
Rechts­an­wält:in im En­er­gie­recht

STERR-KÖLLN & PARTNER, Ber­lin und 1 wei­te­re

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von BG Verkehr - Berufsgenossenschaft Verkehrs- wirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
Trainee Voll­ju­rist*in (m/w/d)

BG Verkehr - Berufsgenossenschaft Verkehrs- wirtschaft Post-Logistik Telekommunikation, Ham­burg

Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Er­neu­er­ba­re En­er­gi­en und...

Becker Büttner Held, Ber­lin

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) im Be­reich Im­mo­bi­li­en­recht

A&O Shearman, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) im Be­reich Cor­po­ra­te/M&A

A&O Shearman, Mün­chen und 3 wei­te­re

Logo von HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB
Stu­die­ren­de m/w/d (1. – 3. Fach­se­mes­ter)

HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB, Ber­lin

Logo von MEDIA CENTRAL
Le­gal Coun­sel (m/w/d)

MEDIA CENTRAL, Mön­chen­g­lad­bach

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
„Das DUO: Best of 2026“ Aktuelle Rechtsprobleme im Bau- und Architektenrecht – Teil III

18.06.2026

Verteidigungsstrategien bei Untersuchungshaft

18.06.2026

Einführung im Berufsrecht als Voraussetzungen der Zulassung zur Anwaltschaft, Teil II

18.06.2026

„Best of 2025/2026“: Rechtsprobleme & Rechtsprechung im Bau- und Architektenrecht – Teil I

18.06.2026

Rechnungslegung in der Non-Profit-Organisation (1)

18.06.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH