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Einigung bei Fachkräftezuwanderung: Spur­wechsel viel­leicht später

von Tanja Podolski

02.10.2018

Bahnschienen bei Sonnenuntergang

© daizuoxin-stock.adobe.com

Der Koalitionsausschuss hat sich auf ein Eckpunktepapier zur Fachkräfteeinwanderung geeinigt. Eine der wichtigsten Fragen in der Debatte – ob auch geduldete Asylbewerber mit Job bleiben dürfen – taucht nur in der Einleitung auf.

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Klar als Ziel benennen konnte oder wollte der Koalitionsausschuss den so genannten Spurwechsel offenbar nicht. Die Koalition hält "am Grundsatz der Trennung von Asyl und Erwerbsmigration fest", heißt es im Eckpunktepapier zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten, auf das man sich in der Nacht geeinigt hat und das LTO vorliegt.

Doch Juristen wissen: Obacht beim Wörtchen Grundsatz, und so heißt es weiter: "Wir werden im Aufenthaltsrecht klare Kriterien für einen verlässlichen Status Geduldeter definieren, die durch ihre Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt sichern und gut integriert sind." Wie das genau aussehen soll, lässt das Papier offen. Das soll später im Aufenthaltsrecht geregelt werden. Der Deutsche Juristentag hatte sich in der vergangenen Woche klar dafür ausgesprochen, gesetzliche Möglichkeiten für einen Spurwechsel zu schaffen.

Die Bundesminister Horst Seehofer (CSU, Innen), Peter Altmeier (CDU, Wirtschaft) und Hubertus Heil (SPD, Arbeit) haben das Papier am Dienstag vorgestellt. Trotz der hervorragenden Wirtschaftslage, einer so niedrigen Arbeitslosenquote wie nie seit der Wiedervereinigung sowie guten Zahlen bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hätten auf der anderen Seite Betriebe und Unternehmen Schwierigkeiten, Fachkräfte zu finden. "Dazu gehört auch, die Potenziale der Personen mit Fluchthintergrund, die eine Beschäftigung infolge ihres Aufenthaltsstatus ausüben dürfen, für unseren Arbeitsmarkt zu nutzen", heißt es in dem Papier. Dafür sei - in Umsetzung des Koalitionsvertrages – auch eine einheitliche Anwendung der Ausbildungsduldung (sog. 3+2-Regelung) notwendig.

Unternehmen wollen Fachkräfte halten

Die Ausbildungsduldung ist seit 2016 gesetzlich in § 60a Abs. 2 Satz 4 ff. Aufenthaltsgesetz geregelt und ermöglicht es bspw. abgelehnten Asylbewerbern, die in Deutschland eine Ausbildung gefunden haben, vorübergehend hier zu bleiben. Abgesehen von der systematischen Kritik, dass der Aufenthalt auf längere Zeit angelegt ist (drei Jahre Ausbildung plus weitere zwei Jahre mögliche Anstellung) und damit bei den Regelungen zur nur vorübergehend angelegten Duldung falsch sei , bereitet die Norm in der Praxis Schwierigkeiten.

Zum einen wird sie mit ihren teils unbestimmten Begriffen unterschiedlich angewendet. Zum anderen ärgern sich Unternehmen, die einen Menschen ausgebildet und integriert haben, diese Person aber nicht langfristig weiter beschäftigen können, weil ihre Duldung erlischt. Gegner des Spurwechsels halten dagegen eine klare Trennung von Asylverfahren und Zuwanderung für erforderlich, um keine Anreize für die Flucht nach Deutschland zu setzen.

Ende der Vorrangprüfung

Hinzukommen soll nach dem Willen der Koalition das zielgerichtete Anwerben von Fachkräften: "Wir wollen keine Zuwanderung unqualifizierter Drittstaatsangehöriger. Wir werden durch klare Kriterien dafür Sorge tragen, dass die Vorschriften nicht missbraucht werden können", heißt es in der Einigung. An der Prüfung der Gleichwertigkeit der Qualifikationen soll festgehalten werden. Liegt diese vor, sollen die Menschen in allen Berufszweigen arbeiten können, für die sie ausgebildet sind. Die Beschränkung auf Engpassberufe falle weg.

Auch auf den Grundsatz der Vorrangprüfung, bei der die Arbeitgeber nachweisen müssen, keinen Einheimischen für diese Arbeit gefunden zu haben, werde verzichtet. Diese könne jedoch in einzelnen Regionen mit überdurchschnittlich hoher Arbeitslosigkeit beibehalten bzw. kurzfristig wieder eingeführt werden. Dieser Vorschlag findet sich bereits im Eckpunktepapier aus dem Bundesinnenministerium, das Seehofer im August vorgestellt hatte. 

Die Fachkräfte sollen zudem einen befristeten Aufenthaltsstatus bekommen, um sich einen Arbeitsplatz suchen zu können, wenn sie nachweisen können, ihren Lebensunterhalt für die Dauer der Arbeitssuche bestreiten zu können. Die Regelung wird auf fünf Jahre befristet. Die Normen zur Fachkräfteeinwanderung sollen zudem neu strukturiert werden, um eine größere Transparenz zu schaffen. Dazu soll das Aufenthaltsrecht strukturell vereinfacht und Anpassungen bei Definitionen, Verfahren und Zuständigkeiten vorgenommen werden.

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Einigung bei Fachkräftezuwanderung: . In: Legal Tribune Online, 02.10.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31277 (abgerufen am: 20.01.2026 )

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