Druckversion
Montag, 14.09.2026, 08:16 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/kirche-arbeitsrecht-diskriminierung-austritt
Fenster schließen
Artikel drucken
33601

Vergleich statt Urteil im kirchlichen Arbeitsrecht: Dis­kri­mi­nie­rung bei Nicht­ein­stel­lung wegen Kir­chen­au­s­tritts?

von Tanja Podolski

01.02.2019

Mann hebt seinen Hut und verlässt eine Kirche

© lettas-stock.adobe.com

Kirchen tun sich schon schwer damit, konfessionslose Arbeitnehmer einzustellen. Bei Austritten aus der Kirche aber hört der Frieden ganz auf. Nur wenige Verfahren schaffen es allerdings wegen möglicher Diskriminierung vor die Gerichte.

Anzeige

Nicht nur, aber auch arbeitsrechtlich betrachtet haben es die Kirchen zunehmend schwer. Bei der Einstellung von Bewerbern dürfen sie sich nicht mehr pauschal auf ihr kirchliches Selbstbestimmungsrecht berufen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall Egenberger (Urt. v. 17.04.2018, Az. C-414/16). Beim Verfahren des Chefarztes in einem katholischen Krankenhaus stellte sich die Frage, ob diesem gekündigt werden darf, weil er nach einer Scheidung erneut geheiratet hatte. Auch hier entschied der EuGH, dass die Kirchen der gerichtlichen Kontrolle unterliegen und prüfen dürfen, ob die Religion im Hinblick auf die Art der betreffenden Tätigkeit eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt (EuGH, Urt. v. 11.09.2018, Az. C-68/17).

Eine andere Frage hat es noch nicht bis zum EuGH geschafft: die der Folgen eines Kirchenaustritts auf eine mögliche Anstellung. Der Chefarzt ist weiterhin katholisch, Vera Egenberger war konfessionslos. Und das wird in Kirchen gemeinhin als nicht so schlimm angesehen, wie ein Austritt. Denn dies ist für beide Glaubensgemeinschaften eine bewusste Entscheidung gegen die Religion, eine derartig klare Abkehr gibt es nicht, wenn man in den Augen der Kirchen nur illoyal ist wie der Chefarzt oder eben nie mitgemacht hat wie Vera Egenberger.

Die evangelische Kirche ist hier – wie etwa auch in Bezug auf die Teilnahme am Abendmahl - noch etwas offener als die katholische. Und auch, wer aus der evangelischen Kirche aus- und in eine andere christliche Kirche eingetreten ist, ist grundsätzlich als Beschäftigter noch willkommen – das ist dann nur ein Übertritt, kein Austritt. Für diejenigen, die aus der katholischen Kirche ausgetreten sind egal mit welchem Ziel, gilt das nicht. Die kommen als Arbeitnehmer nicht mehr in Betracht.

"Ja" bei der Frage nach dem Kirchenaustritt

Liegt darin eine rechtswidrige Diskriminierung? Rechtsanwalt Dr. Klaus Bertelsmann, der gemeinsam mit Peter Stein auch den Egenberger-Fall vertreten hat, würde das gerne klären lassen. Seine Mandantin hatte sich auf eine Stelle beim Sekretariat des katholischen Hochschulverbandes in Pforzheim beworben. Die Einstellungsgespräche liefen gut, ihr wurde nach Angaben des Anwalts die Teilzeitstelle zugesagt.

Beim später auszufüllenden Personalfragebogen gab sie jedoch an, dass sie aus der katholischen Kirche ausgetreten sei. Daraufhin sei ihr von der zuständigen Erzdiözese Freiburg mitgeteilt worden, dass unter diesen Umständen ein Arbeitsverhältnis nicht abgeschlossen würde.
Dabei ist die Bewerberin nicht mal konfessionslos, sondern ist tatsächlich nach einem Umzug in eine rein evangelische Gemeinde dorthin übergetreten. Die Frau reichte Klage beim Arbeitsgericht Pforzheim ein mit der Begründung, sie sei bei der Einstellung wegen fehlender bzw. anderweitiger Religionszugehörigkeit diskriminiert worden.

"Die Erzdiözese sah die Nichteinstellung der Klägerin als gerechtfertigt an und verwies auf Art. 3 IV der Grundordnung der katholischen Kirche aus dem Jahr 2015", teilt Rechtsanwalt Bertelsmann mit. Die Norm untersage eine Einstellung von Bewerbern, die sich kirchenfeindlich betätigten oder die aus der katholischen Kirche ausgetreten waren. Die Rechtswidrigkeit dieser Norm wollte der Hamburger Anwalt feststellen lassen – und klagte.

Für Dr. Jörg Vogel, Partner bei Bender Harrer Krevet in Freiburg, der die Erzdiözese in dem Verfahren beraten hat, ist die Norm nicht rechtswidrig: "Durch den Austritt wird in aller Regel das Band, das ein Dienstverhältnis mit einem katholischen Arbeitgeber prägen sollte, gelöst und der Kernbereich der Loyalitätspflicht gegenüber der Identifizierung mit den Werten und Zielen der katholischen Einrichtung berührt", sagt der Arbeitsrechtler. "Das ist eine ganz bewusste Entscheidung gegen die Kirche. Ist das dann eine Diskriminierung, wenn kirchliche Einrichtungen solche Mitarbeitenden nicht beschäftigten wollen? Ich meine nicht."

Anzeige

Viel Einmütigkeit, kein Urteil

Nun liegt trotzdem ein Vergleich vor – zu einem Urteil ist es nicht gekommen. Sein Inhalt: "Zwischen den Parteien ist ein Arbeitsfeld nicht zustande gekommen. Die Beklagte bedauert die Umstände, unter denen dies geschehen ist. Die Erzdiözese zahlt 9.000 Euro netto als Schadensersatz/Entschädigung an die Frau, das sind knapp sieben Bruttomonatsentgelte." Das ist gut für die Mandantin – und schlecht für die Rechtsfortbildung.

"Im Ergebnis ist das eigentliche Ziel des Verfahrens nicht erreicht worden, nämlich die Klärung der Rechtswidrigkeit des Verhaltens, bei Einstellungen Personen abzulehnen, die aus der Kirche ausgetreten sind", erklärt Bertelsmann. Und weiter: "Für die Klägerin selbst ist das Ergebnis – rund sieben Bruttomonatsgehälter - finanziell positiv, besonders wichtig auch für künftige Fälle ist aber auch die Erfahrung, dass die katholische Kirche mit allen Mitteln versucht, eine Klärung solcher Angelegenheiten zu vermeiden."

Ein Kirchenaustritt hatte es mal bis zum Bundesarbeitsgericht geschafft – allerdings hatte in diesem Fall das Arbeitsverhältnis bereits bestanden (Urt. v. 25.04.2013, Az. 2 AZR 579/12).

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Vergleich statt Urteil im kirchlichen Arbeitsrecht: . In: Legal Tribune Online, 01.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33601 (abgerufen am: 14.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Arbeitsrecht
    • Bewerbung
    • Diskriminierung
    • Individual-Arbeitsrecht
    • Kirche
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt von außen 10.09.2026
Diskriminierung

BAG zur Benachteiligung vor 17 Jahren:

Anwalt erhält keine 236.000 Euro als ent­gan­genen Gewinn

Wer nach jahrelanger Anstellung wieder arbeitslos wird, ist im allgemeinen Lebensrisiko. Ein Anwalt bekommt daher keinen Schadensersatz mehr für eine Benachteiligung vor 17 Jahren. Er unterliegt damit vor dem BAG gegen die R+V.

Artikel lesen
Hände unterschreiben Dokumente an einem Schreibtisch 09.09.2026
Diskriminierung

R+V im Streit mit Anwalt wieder vor dem BAG:

Scha­dens­er­satz nach Dis­kri­mi­nie­rung bis zur Rente?

Eine Diskriminierungsklage gewinnen und dann für viele Jahre entgangenen Gewinn fordern? Das macht ein Anwalt aus München. Nun entscheidet das BAG über die zeitliche Grenze von Schadensersatz.

Artikel lesen
Ein Mann mit blauem Anzug im Hintergrund tippt auf eine virtuelles Bewerberprofil im Vordergrund. 07.09.2026
Bewerbung

Kandidatenauswahl durch automatisierte Systeme:

Darf die KI über Bewer­bungen ent­scheiden?

Längst nutzen Personalabteilungen KI-Systeme für ihre Entscheidungen bei der Bewerberauswahl. Doch allein der KI überlassen dürfen die HR-ler der Maschine die Auswahl nicht. Die rechtlichen Aspekte erklärt Karin Kristina Reiber.

Artikel lesen
Jürgen Linnemann (l-r) bespricht sich vor Verhandlungsbeginn in einem Café mit seiner Anwältin Anna Gilsbach, Soraia Da Costa Batista von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, und Anwältin Paula Sauerwein. 03.09.2026
Behinderung

ArbG Münster zu Mindestlohn in Werkstätten:

Wel­chen Wert hat die Arbeit von Men­schen mit Behin­de­rung?

Jürgen Linnemann arbeitet in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Für 24 Wochenstunden bekommt er 200 Euro monatlich, er möchte aber den Mindestlohn haben. Vor dem Arbeitsgericht Münster klagt er auf Nachzahlung der Differenz.

Artikel lesen
Eine Frau und ein Mann in Anzügen schütteln sich die Hände 31.08.2026
Individual-Arbeitsrecht

Antrag auf Zwischenzeugnis:

Haben wollen reicht nicht

Der Antrag auf ein Zwischenzeugnis kommt selten ohne Anlass. Wann Mitarbeiter ein solches verlangen können, welche Voraussetzungen gelten und worüber am häufigsten gestritten wird, hat Ruben Plambeck aufgeschrieben.

Artikel lesen
AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund (l) und Wahlprogramm-Architekt Hans-Thomas Tillschneider auf einer Wahlkampfveranstaltung, 21.08.2026. 29.08.2026
AfD

AfD winkt Sieg bei Landtagswahl:

So gefähr­lich wäre eine AfD-Regie­rung in Sachsen-Anhalt

Bürgerwehren, Sonderklassen für Flüchtlingskinder, Öffentlich-Rechtliche abschaffen: Mit diesen Forderungen tritt die AfD in Sachsen-Anhalt an. Welcher Schaden droht der freiheitlich-demokratischen Grundordnung?

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Dentons
Rechts­an­walt (m/w/d) Ar­beits­recht

Dentons, Mün­chen

Logo von Technische Universität München
Voll­ju­rist/in (m/w/d) im Per­so­nal­ma­na­ge­ment der Tech­ni­schen Uni­ver­si­tät...

Technische Universität München, Mün­chen

Logo von Morrison & Foerster LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/x/m) Ar­beits­recht

Morrison & Foerster LLP, Ber­lin

Logo von Taylor Wessing
(Se­nior) As­so­cia­te Ar­beits­recht - Ar­beits­recht­li­che Be­ra­tung & Li­ti­ga­ti­on...

Taylor Wessing, Mün­chen

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Ar­beits­recht

Gleiss Lutz, Ber­lin

Logo von HUK-COBURG
Ju­rist Pro­dukt­ent­wick­lung / Kfz-Ver­si­che­rung (w/m/d)

HUK-COBURG, Co­burg

Logo von Redeker Sellner Dahs
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt im Ar­beits­recht (m/w/d) – Stand­ort...

Redeker Sellner Dahs, Bonn

Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter / Re­fe­ren­dar / Dok­to­rand (m/w/d)

Becker Büttner Held, Er­furt

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Arbeitsrechtliche Fragen bei Masseunzulänglichkeit in der Arbeitgeberinsolvenz

21.09.2026

Mobbing im Arbeitsrecht

22.09.2026

§ 15 FAO - Aktuelle Rechtsprechung im kollektiven Arbeitsrecht

24.09.2026, Hamburg

Ruhens- und Sperrzeiten in der Arbeitslosenversicherung bei Beendigung und Ausscheiden

24.09.2026

Remote-Tätigkeit im In- und Ausland

24.09.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH