Druckversion
Samstag, 18.07.2026, 01:07 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/kaspersky-software-virenschutz-warnung-bsi-it-sicherheit-rechtswidrig-neue-erkenntnisse-recherche
Fenster schließen
Artikel drucken
49240

BSI und russische Software: War die War­nung vor Kas­persky poli­tisch moti­viert?

Gastkommentar von Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker

05.08.2022

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik in Bonn

Handelte das BSI auf politische Weisung des Bundesinnenministeriums, als es vor dem Hersteller Kaspersky warnte? Foto: Tobias Arhelger – stock.adobe.com

Wegen des Ukraine-Krieges warnte das BSI vor der Software des russischen Herstellers Kaspersky. Eine Investigativrecherche legt nahe: Diese Warnung war rechtswidrig. Dennis-Kenji Kipker ordnet die Ergebnisse rechtlich ein.

Anzeige

Im Zuge des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine sah das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ein "erhebliches Risiko eines erfolgreichen IT-Angriffs" – und warnte vor der Verwendung von Virenschutz-Software des russischen Unternehmens Kaspersky. Ein russischer IT-Hersteller könne in einer solchen Situation entweder selbst Cyberattacken durchführen oder gegen seinen Willen zum Angriff auf bestimmte Systeme gezwungen werden, so die Behörde.

Kaspersky hingegen sieht das gänzlich anders – und hält die Warnung für reine Symbolpolitik, bei der unzulässigerweise technische und politische mit rechtlichen Sachverhalten vermengt werden. Neue und belastende Erkenntnisse einer Investigativrecherche des BR und des Spiegel legen nahe, dass die Warnung des BSI rechtswidrig ist. Auch die Tagesschau berichtete.

Diese jüngst veröffentlichten Erkenntnisse weisen nach, dass das BSI für den Fall Kaspersky nicht – wie es gemäß § 1 des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) eigentlich seine Aufgabe gewesen wäre – objektiv auf der Grundlage "wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse" gehandelt hat, sondern sich vielmehr von extrem subjektiven – weil politischen – Erwägungen hat leiten lassen. Das an sich überrascht nicht, denn das BSI ist der Fachaufsicht des Bundesinnenministeriums (BMI) und damit dessen Aufsicht über die Recht- und Zweckmäßigkeit von Verwaltungshandeln unterstellt.

Nach § 7 BSIG setzt eine konkrete Warnung hinreichende Anhaltspunkte für Gefahren für die IT-Sicherheit voraus. Diese konnte das BSI seinerzeit nicht vorlegen. Es existierten zwar Mutmaßungen, aber keine Sachlage, die mit hinreichender Sicherheit zu einer Verletzung der IT-Sicherheit führt, wenn man das objektiv zu erwartende Geschehen einfach ungehindert ablaufen lassen würde.

BVerfG: Kaspersky kann das Hauptsacheverfahren abwarten

Kaspersky zog gegen die BSI-Warnung vor das Verwaltungsgericht (VG) Köln, das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) und letztlich gar bis vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), das die Verfassungsbeschwerde jedoch wegen Unzulässigkeit nicht annahm (Beschl. v. 02.06.2022, Az. 1 BvR 1071/22). Grund dafür: Es könne Kaspersky zugemutet werden, das Hauptsacheverfahren mit einer eingehenden Prüfung der technischen Sach- und Rechtslage abzuwarten.

Somit hat das BVerfG in der Sache keine Entscheidung getroffen, sondern nur festgestellt, dass die verwaltungsgerichtlichen Instanzen durch die Art und Weise der Bearbeitung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das BSI keine Grundrechte des Herstellers verletzt haben.

Hieraus schloss Kaspersky, dass es juristisch durchaus Sinn ergeben könnte, die Warnung des BSI auch im Hauptsacheverfahren anzufechten.

Handelte das BSI auf politische Weisung des BMI?

In der Hauptsache könnte das Unternehmen mehr Erfolg haben – wenn sich die Erkenntnisse der Investigativrecherche bewahrheiten. Das BSI konnte sich insbesondere für den Fall Kaspersky kaum eine eigene fachliche Meinung zum technischen Sachverhalt bilden – genau das wurde jedoch gegenüber der Öffentlichkeit, den betroffenen Kreisen und auch der Presse kommuniziert. Vielmehr handelte das BSI auf politische Weisung des BMI, als es vor dem Hersteller Kaspersky warnte.

Die Investigativrecherche und die ihr zugrundeliegenden Dokumente aus BMI und BSI verdeutlichen die politischen Abhängigkeiten und Verstrickungen, die ansonsten nie nach außen kommuniziert worden wären. Dabei geht es vor allem um geopolitische, nicht jedoch um fachliche Erwägungen. Dies könnte man seitens der Behörde auch als ein sachfremdes Bewerten und Vorgehen bezeichnen.

Aus den durch eine IFG-Anfrage erlangten internen, teilweise geschwärzten Dokumenten geht außerdem hervor, dass vom Ergebnis her gearbeitet wurde. Dies entspricht einem Vorgehen auf der Basis "wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse" nicht im Geringsten. So wird deutlich, dass in jedem Falle eine Warnung ergehen musste und die dafür zur juristischen Begründung notwendigen Nachweise erst im Nachgang an diese Entscheidung mühsam zusammengetragen wurden. Mithin ging es offensichtlich nicht darum, in fachlich-sachlicher Hinsicht eine berechtigte Warnung vor den Produkten eines ausländischen Herstellers auszustellen.

Vielmehr sollte der Öffentlichkeit gegenüber innenpolitische Aktivität gezeigt werden, obwohl sowohl das BMI als auch das BSI gewusst haben müssen, dass die Ausführungen zur Begründung der Warnung – gemessen an den Maßstäben des § 7 BSIG – rechtlich nicht wasserdicht sein würden.

Kaspersky war als prominentester russischer IT-Hersteller greifbar

Die internen Dokumente belegen überdies, dass auf Leitungsebene der Behörden krampfhaft nach jedem Strohhalm gesucht wurde, der die Warnung untermauern könnte. Trotz dieser Bemühungen hat es aber letztlich für nicht mehr als einige vage Allgemeinplätze gereicht. 

Eine vernünftige Analyse möglicherweise auch anderer (russischer) Unternehmen konnte und wollte man vermutlich auch nicht durchführen. Kaspersky war als größter und im öffentlichen Bild prominentester Hersteller greifbar. Das Unternehmen stellte das Opfer dar, um sich innenpolitisch wegen Untätigkeit im Zuge des rechtswidrigen russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine nicht selbst angreifbar zu machen.

Schließlich zeigen die Dokumente auch, dass Kaspersky sich von Anfang an – und noch vor der offiziellen Warnung des BSI – darum bemühte, Klarheit und Transparenz zu schaffen. Dies belegen Nachrichten, die das Unternehmen an das BSI schickte. Diese Anfragen ignorierte die BSI-Behördenleitung ohne erkennbaren Grund – wohl um möglichst zügig und ohne Kontroversen im Vorfeld die Warnung veröffentlichen zu können. 

Weder BSI noch BMI versuchten im Vorfeld der Warnung, mit dem eigentlich Betroffenen den Kontakt herzustellen, um dadurch mögliche Verdachtsgrade gemeinsam auszuräumen. Dies wäre verwaltungsrechtlich jedoch eine Pflicht gewesen. Auch wurde dem Unternehmen keine angemessene Frist zu einer Stellungnahme mit Blick auf die erheblich belastenden Vorwürfe eingeräumt.

Anzeige

Ist das BSI objektiv genug?

Im Ergebnis müssen all diese Erkenntnisse aus dem internen behördlichen Ablauf zur Erarbeitung der Warnung vor Kaspersky dazu führen, dass die Sachlage in juristischer Hinsicht gänzlich neu bewertet wird. Und: Wenn sich die aus den internen Dokumenten hervorgehenden Tatsachen bewahrheiten sollten, muss die Objektivität des BSI als zentrale deutsche Cybersicherheitsbehörde in Frage gestellt werden: Offensichtlich wird intensive politische Kollaboration mit dem BMI betrieben.

In den vergangenen Jahren diskutierte die Fachcommunity regelmäßig die fehlende Unabhängigkeit und damit nur eingeschränkte Vertrauenswürdigkeit des BSI. Diese Diskussionen wurden als belanglos abgewimmelt, sind jetzt aber wieder aktuell. Es geht folglich nicht nur um abstrakte Rechtmäßigkeitserwägungen für behördliche Verwaltungsakte. Vielmehr müssen politisch definierte Zuständigkeiten des BMI auch für weitere Sicherheitsbehörden des Bundes und den behördlichen Umgang mit Sicherheitslücken in den Fokus rücken. Letztlich zeigt sich: Wirkliche Cybersicherheit im technisch, und nicht in einem politisch verstandenen Sinne gibt es nur mit einem politisch weitestgehend unabhängigen BSI.

Auch Haftungsfragen stellen sich: Sollte sich das Vorgehen des BSI nun auch gerichtlich in einem Hauptsacheverfahren als rechtswidrig herausstellen, haben viele Unternehmen und Verbraucher ihre IT (rechts)grundlos umgestellt, um den Stand der Technik in der IT-Sicherheit einhalten zu können und sich keinen rechtlichen Risiken auszusetzen. Auch die nachhaltige wirtschaftliche Schädigung von Kaspersky selbst hat bislang noch keine Berücksichtigung gefunden.

Diese Erkenntnisse stellen die IT-Sicherheitsarchitektur in Deutschland, wie wir sie jetzt kennen und wie sie politisch stets verteidigt wurde, in Frage.

Der Autor Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker lehrt IT-Sicherheitsrecht an der Universität Bremen. Er ist u.a. Mitglied des Vorstands der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID). Zu seinen Schwerpunktgebieten zählen Cybersecurity, Polizei- und Nachrichtendienstrecht, internationales IT-Recht sowie digitale Souveränität.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BSI und russische Software: . In: Legal Tribune Online, 05.08.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49240 (abgerufen am: 18.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • IT-Sicherheit
    • Russland
    • Ukraine-Krieg
    • Unternehmen
    • Wirtschaft
Ein ukrainischer Soldat am 13.06-2026 mit einer Interceptor-Drohne nahe der Frontlinie am Stadtrand von Sumy im Nordosten der Ukraine. 15.07.2026
Ukraine-Krieg

EU-Einigung:

Keine ver­ein­fachte Auf­nahme mehr für wehrpf­lich­tige Ukrainer

Ausreisestempel oder Schreiben: Ukrainische Männer, die in der EU von vereinfachten Aufnahmeregeln profitieren wollen, sollen künftig Belege liefern müssen. Was sieht die Einigung genau vor?

Artikel lesen
Justiz Berlin 14.07.2026
Justiz

IT-Ausfall an Berliner Gerichten:

"Wer Sit­zung hat, lieber mit Word arbeiten und aus­dru­cken"

Handgeschriebene Haftbefehle, abgesagte Gerichtstermine. Anfang der Woche sind IT-Probleme in der Hauptstadt massiv geworden. Richterinnen und Richter äußern sich frustriert. Die Probleme sollen seit Monaten immer wieder die Arbeit lahm legen.

Artikel lesen
"RT Deutsch"-Schild vor der damaligen Redaktion 01.07.2026
Medien

Verwaltungsgericht Berlin:

Sen­de­verbot für Russia Today Deut­sch­land war recht­mäßig

Im Februar 2022 hatte die Medienanstalt Berlin-Brandenburg ein Sendeverbot gegen Russia Today Deutschland erlassen. Das durfte sie auch, entschied nun das VG Berlin. Im Kern stand die Frage, wer genau für das Rundfunkprogramm zuständig war.

Artikel lesen
Eingangsschild der ehemaligen Gazprom-Tochter 24.06.2026
Energie

Generalbundesanwalt hat Sabotageverdacht:

Sollte die Liqui­die­rung der Gaz­prom Ger­mania Deut­sch­land schaden?

Groß angelegte Razzia: Sollte nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine die Gasversorgung in Deutschland gezielt beeinträchtigt werden? Im Zusammenhang mit dem früheren Energiekonzern Gazprom Germania gibt es Durchsuchungen.

Artikel lesen
Boris Pistorius bei der IMK 2026 in Hamburg 19.06.2026
Innere Sicherheit

225. Innenministerkonferenz (IMK):

Innen­mi­nister wollen bes­sere zivile Ver­tei­di­gung bis 2029

Spionage, Drohnen, Cyberangriffe: Die Innenminister planen einen besseren Schutz für Krisenzeiten. Sorgen bereiten ihnen vor allem hybride Bedrohungen aus Russland. Und: An der IMK sollen künftig BMVG sowie Bundeswehr teilnehmen.

Artikel lesen
Google AI-Overview 11.06.2026
Google

LG München I zu KI-Antworten von Google:

Google muss für KI-Gerüchte gera­de­stehen

Googles KI warnte Nutzer vor einem Münchener Verlag, listete angebliche Merkmale einer Betrugsmasche auf und empfahl rechtliche Hilfe. Das LG München I sieht darin eigene Aussagen von Google – und untersagte deren weitere Verbreitung.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Frankfurter Sparkasse
Be­ra­ter (w/m/d) für Te­s­ta­ments­voll­st­re­ckung, Nach­lass­ab­wick­lung und...

Frankfurter Sparkasse, Frank­furt am Main

Logo von White & Case
Mid-Le­vel As­so­cia­te (m/w/d), An­ti­trust / For­eign Di­rect In­vest­ment

White & Case, Düs­sel­dorf

Logo von CMS
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Cor­po­ra­te / Cor­po­ra­te...

CMS, Düs­sel­dorf

Logo von Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Voll­ju­rist/in (m/w/d)

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Müns­ter

Logo von Klinikum Ingolstadt GmbH
LEI­TUNG STABS­S­TEL­LE RECHT (m/w/d)

Klinikum Ingolstadt GmbH, In­gol­stadt

Logo von Taylor Wessing
As­so­cia­te (w/m/d) mit Schwer­punkt im Re­gu­la­to­ri­schen En­er­gie­recht

Taylor Wessing, Düs­sel­dorf

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter / Wirt­schafts­wis­sen­schaft­ler (m/w/d) Ver­rech­nung­s­p­rei­se /...

Flick Gocke Schaumburg, Mün­chen

Logo von White & Case
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) - Pri­va­te Equi­ty

White & Case, Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

28.07.2026

Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

30.07.2026

Logo von Hengeler Mueller
Chancen@Hengeler Stipendium 2026

01.10.2026

Spezielle Testamentsklauseln und ihre Verwendung in der Praxis

03.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH