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54004

Vorstoß in Thüringen: Geflüch­tete sollen arbeiten

von Tanja Podolski

29.02.2024

Geflüchteter kehrt Laub auf Wiese vor Aufnahmeeinrichtung zusammen

Das AsylbLG regelt, dass Menschen in Aufnahmeeinrichtungen beim alltäglichen Betrieb mitarbeiten sollen. Foto: picture alliance/dpa | Harald Tittel

In Thüringen sollen Geflüchtete in ihren Unterkünften Arbeiten verrichten. Der Bundesarbeitsminister hält das im Einzelfall für sinnvoll. Rechtlich ist dies möglich, ein Arbeitsverhältnis eingehen dürfen Asylbewerber allerdings nicht.

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Menschen in Asylunterkünften sollen arbeiten. Den ersten praktischen Vorstoß dazu hat die CDU in Thüringen gemacht: Es geht um vier Stunden Arbeit pro Tag für 80 Cent die Stunde. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hält eine solche Arbeitspflicht für Asylbewerber im Einzelfall für sinnvoll. "Dass die Kommunen Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten können, ist geltendes Recht. Im Einzelfall mag es auch sinnvoll sein, Menschen während der mitunter langen Wartezeit in Sammelunterkünften zu beschäftigten", sagte der SPD-Politiker der Bild-Zeitung. Eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration werde so allerdings nicht gelingen. 

Das von Heil genannte geltende Recht ist § 5 Abs. 1 S. 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die Norm regelt, dass Menschen beim alltäglichen Betrieb der Aufnahmeeinrichtungen und vergleichbaren Unterkünften und auch bei ihren eigenen Angelegenheiten mitarbeiten sollen. Neu ist seit dem 27. Februar 2024 der zweite Satz der Norm: Danach sollen die Menschen Arbeitsmöglichkeiten bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern bekommen, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient. Nach der alten Fassung galt dies nur, sofern die zu leistende Arbeit sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde.

Generell gilt ein Arbeitsverbot für Geflüchtete 

Diese Regelung gilt für Menschen, die in zentralen oder dezentralen Aufnahmeeinrichtungen leben, sie befinden sich also noch im Asylverfahren. Während des laufenden Verfahrens sind die Menschen verpflichtet, in einer solchen Unterkunft zu leben, § 47 Asylgesetz (AsylG). Diese Hilfstätigkeiten sind in dieser Phase erlaubt, doch ein Arbeitsverhältnis dürfen die Geflüchteten in dieser Zeit grundsätzlich nicht eingehen, § 61 Abs. 1 AsylG.  

Dieses Verbot endet mit der Anerkennung als Schutzberechtigte oder nach spätestens neun Monaten, es sei denn, die Menschen stammen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten, dann bleibt das Arbeitsverbot bestehen. 

Für Pro Asyl ist der Vorstoß aus Thüringen daher eine Farce: "Zu suggerieren, dass wir es mit arbeitsunwilligen Menschen zu tun haben, die man jetzt zur Arbeit unter ausbeuterischen Verhältnissen zu 80 Cent pro Stunde verpflichten müsse, während viele von ihnen schlichtweg nicht arbeiten dürfen, ist rassistisch und menschenverachtend", sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von Pro Asyl. "Statt politischer Stimmungsmache gegen Geflüchtete sollten endlich alle Arbeitsverbote für Geflüchtete und die Duldung-Light-Regelung aufgehoben werden, ein bisher nicht erfülltes Versprechen des Koalitionsvertrags der Ampel-Regierung", so Alaows weiter.  

Auch alle Landesflüchtlingsräte lehnen die Arbeitspflicht für Geflüchtete ab und fordern stattdessen die Aufhebung aller Arbeitsverbote für geflüchtete Menschen. 

Thüringer Landrat: Akzeptanz für "Alimentierung vom deutschen Steuerzahler" 

Thüringen nutzt als erstes Bundesland die Möglichkeiten, die das Gesetz bietet. Die ersten Arbeitsstunden seien von Geflüchteten bereits geleistet worden, sagte CDU-Landrat Christian Herrgott gegenüber der dpa. Man stehe aber noch am Anfang der Umsetzung des Konzepts. "Es geht natürlich darum, den Flüchtlingen eine Tagesstruktur zu geben und diejenigen, die arbeiten können, auf den ersten Arbeitsmarkt perspektivisch vorzubereiten", sagte der 39-Jährige. Es gehe aber auch darum, "Akzeptanz in der Bevölkerung zu schaffen, dass diejenigen, die hier sind und vom deutschen Steuerzahler alimentiert werden, auch mit gemeinnütziger Tätigkeit etwas zurückgeben".

Auch dafür gibt es Kritik: "Wenn Geflüchtete mit Sanktionen belegt werden können, wenn sie prekäre Arbeitsgelegenheiten ablehnen, hat das nichts mit fairen Beschäftigungsverhältnissen zu tun, sondern grenzt an Zwangsarbeit. Statt eine sinnvolle und nachhaltige Migrationspolitik voranzubringen, wird hier erneut deutlich, dass die Politik lieber weiterhin den menschenfeindlichen Diskurs der letzten Monate befeuert und damit dem Rechtsruck in der Gesellschaft und der Stigmatisierung von Geflüchteten Vorschub leistet", sagt Dajana Strunz vom Sächsischen Flüchtlingsrat.

Mit einer Arbeitspflicht werde das rassistische Narrativ über Schutzsuchende, denen zu Unrecht unterstellt wird, nicht arbeiten zu wollen, reproduziert. Dabei seien die hausgemachten gesetzlichen Restriktionen und komplizierten Verbote, die den Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende und Geduldete versperren, der Grund dafür, dass viele Geflüchtete nicht arbeiten – nicht eine fehlende Arbeitsbereitschaft bei den Menschen.  

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Grüne: Falsches Narrativ bedient 

Kritik an der Umsetzung der Arbeitspflicht kommt auch aus der rot-rot-grünen Landesregierung in Thüringen. Integrationsministerin Doreen Denstädt (Grüne) sagte der dpa: "Herr Herrgott macht genau das, was rechte Gruppierungen zurzeit versuchen: Er bedient das falsche Narrativ von den arbeitsscheuen Geflüchteten." Dabei sei bekannt, dass die meisten Flüchtlinge arbeiten wollten, aber noch immer an Arbeitsverboten und zu großer Bürokratie scheiterten. "Das ist nicht nur schäbig. Herr Herrgott gießt so auch Öl in ein Feuer, das die demokratischen Kräfte gerade auszutreten versuchen."

Pro Asyl und die Landesflüchtlingsräte wünschen sich lösungsorientierte Vorschläge. So würden beispielsweise schon mehr und bessere Deutschkurse und einige gesetzliche Änderungen dazu beitragen, viel mehr Geflüchteten die Aufnahme einer Arbeit zu ermöglichen.  

Dies zeigen nicht zuletzt die Analysen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit. Sie geht demnach davon aus, dass mit dem Erlernen der deutschen Sprache und mit der Streichung des Beschäftigungsverbots die Zahl der erwerbstätigen Geflüchteten signifikant steigen würde. Die Streichung aller Arbeitsverbote entlastete zudem die Ausländerbehörden massiv und Geflüchtete könnten sich direkt auf Arbeitsstellen bewerben, ohne durch monatelange Erlaubnisverfahren bei den Behörden von der Arbeitsaufnahme abgehalten zu werden. 

Dass diese Vorschläge für solche Gesetzesänderungen gehört werden, ist jedoch unwahrscheinlich: In Thüringen sind im Mai die nächsten Kommunalwahlen, im September wird ein neuer Landtag gewählt. 

Mit Material von dpa

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Vorstoß in Thüringen: . In: Legal Tribune Online, 29.02.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54004 (abgerufen am: 17.07.2026 )

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