Druckversion
Dienstag, 19.05.2026, 09:38 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/g20-urteil-amtsgericht-hamburg-kommentar-strafzumessung-keine-verlaesslichen-kriterien
Fenster schließen
Artikel drucken
24279

Strafzumessung: In der Dun­kel­kammer

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller

01.09.2017

Ausschreitungen beim G20-Gipfel in Hamburg

© picture alliance

Das harte Urteil gegen einen Niederländer nach den G20-Krawallen sorgt für Unruhe. Zu Recht, findet Henning-Ernst Müller. Weder Gesetz noch höchstrichterliche Rechtsprechung geben zuverlässig vor, wie hoch die Strafe für eine Tat ausfällt.

Anzeige

Über die Strafbarkeit einer Person, die Erfüllung kompliziertester Straftatbestände, die Rechtswidrigkeit der Tat und die Schuld des Täters machen Juristen sich jede Menge Gedanken. Für den Betroffenen, aber auch für die allgemeine Öffentlichkeit ist die wichtigste strafrechtliche Frage diejenige nach der konkret zu erwartenden Strafe (Geldstrafe, längere oder kürzere Freiheitsstrafe, mit oder ohne Bewährung). Es ist die Frage nach der Strafzumessung. Diese Bedeutung zeigt sich immer wieder in der Berichterstattung zu aktuellen und prominenten Fällen. Und sie  zeigt sich auch jetzt wieder in der Diskussion um das erste Urteil gegen einen Teilnehmer an den G20-Protesten in Hamburg.

Wo und wann lernt eigentlich der künftige Strafrichter/die künftige Strafrichterin Strafzumessung? Die nichtjuristische Bevölkerung nimmt selbstverständlich an, dies lernten Juristen im Studium. Aber wie alle, die einmal Jura studiert haben, wissen, ist das ist nicht der Fall. Die im Studium bearbeiteten Strafrechtsfälle enden, wo es für die meisten späteren Mandanten bzw. für die Angeklagten erst spannend wird:  vor der Strafzumessung. In Klausuren und Hausarbeiten werden Erwägungen zur Strafhöhe nicht erwartet und sind, weil sie regelmäßig überflüssig sind, sogar fehlerhaft.

So wie wohl die meisten Juristen habe ich deshalb die Strafzumessung erst als Referendar erlernt und zwar primär durch "learning by abgucking". Man soll erstmals als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft auftreten und als solcher auch plädieren und es steht ein Diebstahl auf dem Programm. Einer, den ein echter Mensch begangen haben und für den er bestraft werden soll.

Das Gesetz gibt nur einen groben Rahmen vor

Das Gesetz gibt nur einen sehr groben Rahmen vor: "Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe". Innerhalb dieses Rahmens ergibt sich aus § 46 Strafgesetzbuch (StGB), was alles für das Finden der angemessenen Strafe eine Rolle spielen kann und soll. Und für die Frage, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, finden sich in § 56 StGB einige abstrakt formulierte Hinweise.

Aber wie diese gesetzlichen Kriterien zusammenwirken, welchen Einfluss sie insgesamt und untereinander haben, dazu schweigt das Gesetz. Also wird der junge Referendar vergleichbare Urteile lesen und natürlich seinen Ausbilder fragen. Und der wird vermutlich antworten: "Bei dieser Art von Diebstahlsschaden und bei diesen Vorbelastungen des Angeklagten werden bei "uns" (gemeint ist das Gericht) normalerweise XY Tagessätze Geldstrafe gefordert". Abweichungen von diesem "Tarif" hängen dann von Gestaltungen des Einzelfalls ab (z.B. Geständnis, "ehrliche" Reue, Rückgabe der gestohlenen Sache etc.). Der Auszubildende ist froh über diesen Anhaltspunkt, denn er will ja beim ersten Plädoyer seiner Rolle gerecht werden und v.a. nicht zu stark als Anfänger auffallen; schließlich ist die Sitzung öffentlich.

Nach einigen Jahren Erfahrung werden Juristen, die in der Justiz das Strafrecht vertreten, immer sicherer darin, den "Tarif" anzuwenden, genauso, wie Strafverteidiger einzuschätzen lernen, bei welchem Richter bzw. bei welcher Kammer mit welcher Strafe zu rechnen ist. Und die so ermittelten Strafen erscheinen dann den Beteiligten auch als einigermaßen passend und gerecht, und v.a. lassen sie sich auch anhand der gesetzlichen Zumessungskriterien begründen.

Anzeige
Seite 1/2
  • Seite 1:

    Wie Strafrichter strafen lernen

  • Seite 2:

    Das Urteil aus Hamburg, ein ganz anderes aus Dresden und ihre Botschaften

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Strafzumessung: . In: Legal Tribune Online, 01.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24279 (abgerufen am: 19.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Justiz
    • Richter
    • Straftaten
    • Strafverfahren
    • Strafvollzug
Marla Svenja Liebich wird im Landgericht in Pilsen in Handschellen zur Verhandlung geführt 18.05.2026
Auslieferung

Gericht verhandelt über Auslieferung von Marla Svenja Liebich:

"Das kann ich nicht, weil ich im Gefängnis getötet würde"

Vor einem tschechischen Gericht kämpft Neonazi Marla Svenja Liebich gegen die Auslieferung nach Deutschland – angeblich, weil er dort in ein Männergefängnis untergebracht würde, wo er in Gefahr wäre. Das Gericht vertagt die Entscheidung.

Artikel lesen
Die Sängerin Shakira 18.05.2026
Steuerhinterziehung

Freispruch vom Vorwurf des Steuerbetrugs:

Spa­ni­sches Finanzamt muss Sha­kira 55 Mil­lionen Euro zurück­zahlen

Ein Streit mit dem spanischen Fiskus brachte Shakira nach eigenen Angaben nächtelang um den Schlaf. Nun erringt die kolumbianische Sängerin einen Triumph: Ein Gericht hob eine Verurteilung gegen sie auf.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine handschriftliche Notiz, die möglicherweise im Kontext von Steno-Notizen oder modernem Notieren steht. 17.05.2026
Strafverfahren

Der ewige Streit um "moderne Medien":

Wie Straf­ver­fahren die Ste­no­grafie vor­an­brachten

Der Streit um eine ausführliche Protokollierung von Strafverfahren will kein Ende nehmen. Schon die Mediengeschichte der Stenografie war voller Machtfragen – von der Anwaltssekretärin bis zum späteren Bundespräsidenten.

Artikel lesen
YouTuber Marvin Wildhage muss für sein Fake-EM-Maskottchen eine Geldstrafe zahlen, gezeigt auf dem UEFA-Ereignis. 15.05.2026
Journalismus

AG München verurteilt YouTuber Marvin Wildhage:

Fake-EM–Mas­kott­chen muss Geld­strafe zahlen

Investigativjournalismus ist "kein Freibrief" für Straftaten, sagt  das AG München und verurteilt Marvin Wildhage zu einer Geldstrafe. Der YouTube hatte sich als Fake-Maskottchen während der EM spektakluär in ein Stadion eingeschlichen. 

Artikel lesen
Bundeskanzler Friedrich Merz (M,CDU) spricht zu Beginn der Sitzung des Bundeskabinetts im Kanzleramt. 13.05.2026
Auslieferung

Kabinett beschließt Entwurf zur Änderung des IRG:

Mehr Rechte für Betrof­fene bei Aus­lie­fe­rungen

Künftig sollen Betroffene vor Auslieferungen aus Deutschland mehr Möglichkeiten erhalten, sich Gehör zu verschaffen. Daneben will die Bundesregierung die internationale Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung stärken.

Artikel lesen
Drohnenaufnahme JVA Euskirchen 13.05.2026
Strafvollzug

JVA-Bedienstete sollen Häftlingen Vorteile verkauft haben:

War­nungen per Sch­mier­geld-Abo?

Gefängnisbedienstete sollen Meldeadressen, Schein-Jobs und Warnungen vor Kontrollen verkauft haben. Wegen des Korruptionsverdachts im offenen Vollzug soll es in Nordrhein-Westfalen nun zu landesweiten Prüfungen kommen.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) Ban­king & Fi­nan­ce

Hogan Lovells International LLP, Frank­furt am Main

Logo von orka Partnerschaft mbB
Re­fe­ren­da­re (m/w/d/*) im Be­reich En­er­gie­recht am Stand­ort Ber­lin

orka Partnerschaft mbB, Ber­lin

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Köln

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von Hogan Lovells International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) Ban­king & Fi­nan­ce

Hogan Lovells International LLP, Frank­furt am Main

Logo von Flick Gocke Schaumburg
As­sis­tenz / Tea­mas­sis­tenz (m/w/d) Fak­tu­ra

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von RKW Architektur + Rhode Kellermann Wawrowsky GmbH
Le­gal Coun­sel / Ju­rist (m/w/d) – Ar­chi­tek­ten-, Bau-, Ver­trags- und...

RKW Architektur + Rhode Kellermann Wawrowsky GmbH, Düs­sel­dorf

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Krypto: Umsatzsteuer

27.05.2026

Aktuelles zur Erbschaft-/Schenkungsteuer und Bewertung

26.05.2026

Die 3 wichtigsten Vertragsklauseln für Agenturen

27.05.2026

Intensivkurs KI für Anwaltskanzleien Modul 1: Basis-Einführung in KI, Prompting und Anwendungsfälle

27.05.2026

Verteidigung in Cannabis-Strafverfahren

27.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH