Die Verhaftung von Augusto Pinochet vor 20 Jahren führte zur teilweisen Aufarbeitung der Verbrechen der chilenischen Militärs. Geahndet werden müssen auch die Verbrechen in der Colonia Dignidad, fordern Wolfgang Kaleck und Andreas Schüller.
Als der chilenische Ex-Diktator Augusto Pinochet vor zwanzig Jahren am 16. Oktober 1998 in London verhaftet wurde, hatte dies Auswirkungen weit über Großbritannien hinaus - vor allem natürlich für die von den Verbrechen betroffene Gesellschaft in Chile, aber auch für die Verfolgung von Völkerstraftaten weltweit. Während in Chile die Justiz während der Diktatur und aufgrund der Auto-Amnestie der Militärs auch später untätig blieb, führten Ermittlungen und Haftbefehle in Europa letztlich dazu, dass diese Blockaden in Chile überwunden und es wichtige Strafverfahren gab.
Und die Geschichte geht weiter: tschadische Menschenrechtler zeigten - explizit inspiriert durch die Pinochet-Verhaftung, "ihren" Ex-Diktator nach denselben Rechtsgrundsätzen in Belgien an und erreichten, dass er 2016 durch ein Tribunal der Afrikanischen Union im Senegal verurteilt wurde. Zuletzt war es die deutsche Bundesanwaltschaft, die einen Haftbefehl gegen den syrischen Luftwaffengeheimdienstchef Jamil Hassan nach dem 2002 in Kraft getretenen Völkerstrafgesetzbuch einen Haftbefehl erwirkte.
Diese proaktive Haltung der Karlsruher Ankläger und die Unterstützung deutscher Politik für den Internationalen Strafgerichtshof darf jedoch den Blick auf ein unrühmliches Kapitel deutscher Justizgeschichte nicht verstellen: Es geht um die Colonia Dignidad, die deutsche Sektensiedlung im Süden Chiles, auf deren Komplizenschaft bei der Folterung und Ermordung von Regimegegnern sich Pinochet und sein Geheimdienst DINA immer verlassen konnten. Ein Teil der Führungsriege der Colonia Dignidad lebt bis heute unbehelligt von der deutschen Justiz in Nordrhein-Westfalen.
Der Sündenfall Colonia Dignidad
Die deutsche Justiz unterlässt es seit Jahrzehnten, die Straftaten gegen Leib und Leben sowie die sexuelle Selbstbestimmung in der Colonia Dignidad ab den 1960er Jahren aufzuklären und zu ahnden. Spätestens ab 1977 erwuchs aus der passiven Duldung ein Justizskandal, als Amnesty International unter anderem auf Grundlage von Zeugenaussagen geflüchteter Ex-Bewohner der Siedlung die dort begangenen Verbrechen öffentlich machte.
Doch anstatt dass die Staatsanwaltschaft Bonn auf der Grundlage der dort bezeichneten Tatsachen ernsthafte strafrechtliche Ermittlungen gegen deutsche Tatverdächtige einleitet, sah sich Amnesty International selbst einem zivilrechtlichen Verfahren ausgesetzt. Die Organisation musste auf Anordnung des Landgerichts (LG) Bonn bestimmte Behauptungen unterlassen, der Prozess endete erst 1997 aus formalen Gründen.
Als die Staatsanwalt Bonn nach einer Anhörung im Bundestag zur Colonia Dignidad 1988 – also mehr als 20 Jahre nach Gründung der Siedlung und den ersten Vergewaltigungen und sexuellen Missbrauchsfällen – strafrechtliche Ermittlungen aufnahm, schöpften die Betroffenen Hoffnung, dass sie endlich Gerechtigkeit erfahren würden. Dem war jedoch nicht so: Die Staatsanwaltschaft Bonn stellte die - immer nur halbherzig geführten- Ermittlungen 2011 ergebnislos ein, wenige Wochen bevor Hartmut Hopp, ehemaliger Arzt der Sekte, aus Chile nach Deutschland flüchtete.
Strafrechtliche Ermittlungen im Dornröschenschlaf
Als bekannt wurde, dass mit Hartmut Hopp, der Stellvertreter des Gründers und Haupttäters Paul Schäfer, sich in Deutschland aufhielt, stellte das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) Strafanzeige gegen diesen führenden Kader der Colonia Dignidad. Kurz darauf eröffnete die Staatsanwaltschaft Krefeld ein Ermittlungsverfahren.
Seitdem, also seit sieben Jahren, ermittelt die Staatsanwaltschaft Krefeld zu Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs, der schweren Körperverletzung durch Verabreichung von Psychopharmaka sowie zur Beihilfe zum Mord durch "Verschwindenlassen" von Oppositionellen der Pinochet-Diktatur auf dem Gelände der Colonia Dignidad. Die Staatsanwälte haben einige wenige Zeugen in Deutschland vernommen und Dokumente aus Chile erhalten, machten sich aber erst im April 2018 selbst ein Bild vor Ort in Chile.
Gegen einen weiteren Tatverdächtigen erstattete das ECCHR im April 2018 Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Münster. Auch dort läuft nun ein Ermittlungsverfahren zum Komplex Colonia Dignidad. Parallel wandte sich der chilenische Staat an die Bundesrepublik Deutschland, um die Vollstreckung eines Urteils des Bezirksgericht Parral in Deutschland zu erreichen, dort wurde Hartmut Hopp zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Denn nach der Pinochet-Verhaftung 1998 wurden die Verbrechen der Militärdiktatur zunehmend vor chilenischen Gerichten aufgearbeitet.
In diesem Zusammenhang wurden auch umfangreiche Ermittlungen gegen die Colonia Dignidad Leitung geführt. Chilenische Gerichte haben seit 2005 Paul Schäfer, Hartmut Hopp sowie weitere hohe Verantwortliche zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt, ebenso die chilenische Ex-Geheimdienstoffiziere, die das "Verschwindenlassen" von Oppositionellen in der Colonia Dignidad zu verantworten hatten.
Nordrhein-Westfalen muss Ermittlungen priorisieren
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf lehnte entgegen des positiven Beschlusses des LG Krefeld im September 2018 die Vollstreckbarkeit des chilenischen Urteils in Deutschland ab (Az. III-3 AR 158/17). Hopps Verhalten sei in Deutschland nicht wie von § 49 Abs. 1 Nr. 3a des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) gefordert strafbar, sondern "neutral" und sozial-adäquat gewesen. Die Colonia Dignidad selbst bewertete das OLG Düsseldorf nicht per se als verbrecherisch, sondern jedenfalls auch - entsprechend ihrer Satzung, jedoch entgegen aller bekannter Tatsachen- als eine Wohltätigkeits- und Erziehungsgesellschaft. Trotz der erdrückenden Beweislage hielt es das Gericht nicht für nötig, eine ergänzende Beweisaufnahme durchzuführen und etwa weitere Unterlagen aus Chile anzufordern, um die Zulässigkeitsvoraussetzungen des IRG überprüfen zu können.
Die Reaktion der Betroffenen ebenso wie vieler, die sich seit Jahren mit der Colonia Dignidad befassen, reichen von offener Kritik bis hin zu Fassungslosigkeit und Resignation. Damit ist der Komplex Colonia Dignidad vor deutschen Gerichten mitnichten zu Ende. Es obliegt nun der Justiz in Nordrhein-Westfalen, die laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaften in Krefeld und Münster zu bündeln, eine Generalstaatsanwaltschaft einzubeziehen, die Verfahren zu priorisieren und die endlich nötigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Nur so gibt es noch eine Chance, dass die deutsche Justiz nach all den Jahren der Untätigkeit die in Deutschland lebenden Tatverdächtigen zur Verantwortung zieht. Denn mittlerweile leben auch viele Betroffene aus der Colonia Dignidad, zumeist unter sehr prekären Lebensumständen, wieder in Deutschland. Sie kommen alle als Augenzeugen und Betroffenen in Betracht.
Es ist die wohl letzte Möglichkeit, aktiv zu werden, damit dieses dunkle Kapitel deutscher Justizgeschichte nicht auf ewig bestehen bleibt. Die Pinochet-Verhaftung hat viel verändert, die Justiz in Nordrhein-Westfalen hat hingegen bis heute nichts erreicht.
Der Autor Wolfgang Kaleck ist Mitbegründer und Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und ist in Berlin als Rechtsanwalt zugelassen.
Der Autor Andreas Schüller arbeitet seit 2009 beim ECCHR und leitet den Programmbereich Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung und ist in Berlin als Rechtsanwalt zugelassen.
20 Jahre Pinochet-Verhaftung: . In: Legal Tribune Online, 17.10.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31547 (abgerufen am: 11.12.2024 )
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