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BVerfG verhandelt über BKA-Gesetz: Karlsruher Konter

von Dietmar Hipp, Jurist, Dipl. Journ.

11.07.2015

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (Archivbild)

Bild: AFP PHOTO / John Macdougall

Die Bundesregierung wird das BKA-Gesetz wohl entschärfen müssen. Neben den großzügigen Befugnissen zur Datenerhebung stößt vor allem die Weiterverwendung der Daten für andere Zwecke auf die Kritik der Verfassungsrichter.

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Den ganzen Tag lang hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière den Disput im holzgetäfelten Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts verfolgt. Viele Kabinettskollegen reisen in solchen Fällen nach der Mittagspause ab, de Maizière aber war geblieben – und hatte, abgesehen von einem kurzen Zwischenruf, den ganzen Nachmittag über geschwiegen.

Dann, um kurz nach 19 Uhr, drängte es den Minister ans Rednerpult. "Ich habe geduldig zugehört", begann er, doch jetzt müsse er "eine Bemerkung machen".

Die neuen Überwachungsbefugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) hätten ¬bisher lediglich "gut 80 Personen" betroffen. Wer den Klägern und ihren Unterstützern zuhöre, könne indes den Eindruck gewinnen, dass "die deutsche Bevölkerung" davon Schaden nehme. Dabei müsse man sich den Grund für diese Gesetzesnovelle vergegenwärtigen: Die Terroranschläge in den USA am 11. September 2001 seien in Deutschland vorbereitet worden, "und niemand hier wusste etwas davon".

Deutliche Worte zum Ende einer langen Verhandlung

Verfassungsgerichts-Vizepräsident Ferdinand Kirchhof konterte knapp und bestimmt: "Sie dürfen sicher sein, dass das Gericht sich dessen bewusst ist, aber man darf dieses Argument auch nicht als Allzweckwaffe verwenden, die quer über die Artikel 3, 2 und 1 des Grundgesetzes hinwegfegt" - also die Gleichheit vor dem Gesetz, die persönlichen Freiheitsrechte und den Schutz der Menschenwürde.

Der Wortwechsel stand in scharfem Kontrast zum vorherigen Verlauf der Verhandlung, die zwar von allen Beteiligten engagiert geführt wurde, sich aber auch immer wieder in den Verästelungen des 2009 novellierten Gesetzes verlor. Dabei fand er fast unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt: die meisten Journalisten hatten ihre Berichte über die Verhandlung zum zu diesem Zeitpunkt längst abgesetzt. Doch erst zu so später Stunde wurde deutlich, dass es, trotz vieler Detailfragen, doch um Grundsätzliches geht: nämlich - wieder einmal - um eine fundamentale Abwägung zwischen Freiheitsrechten und Sicherheit.

Wie FBI darf das BKA sein?

Die umstrittenen Bestimmungen des Gesetzes sollen der "Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus" dienen. Sie sind seit 2009 in Kraft und machen das BKA zu einer Geheimpolizei, einer Art deutschem FBI: Die Bundesbehörde darf Terrorismus präventiv bekämpfen, also weit im Vorfeld möglicher Straftaten tätig werden, und dafür besondere Mittel nutzen. Etwa die sogenannte Onlinedurchsuchung von Computern, den "Großen Lausch-" nebst "Spähangriff" - also das Ausspionieren von Wohnungen mittels Ton- und sogar Videoaufzeichnung - sowie das Abhören von Internet-Telefonaten mittels der sogenannten Quellen-TKÜ.

In den vergangenen Jahren haben die Verfassungsrichter eine Reihe von Sicherheitsgesetzen überprüft – und diese in aller Regel mehr oder weniger stark beanstandet. 2006 erklärten sie etwa die Erlaubnis zum Abschuss entführter Passagierflugzeuge nach dem Luftsicherheitsgesetz für verfassungswidrig; zwei Jahre darauf machten sie strenge Vorgaben für die Onlinedurchsuchung von Computern und entwickelten dabei das sogenannte IT-Grundrecht: die "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme".

"Kühner" Vortrag vom Vertreter der Regierung

Auch diesmal scheuen die Karlsruher die Kontroverse nicht. Als der Prozessvertreter der Bundesregierung, der Berliner Staatsrechtler Christoph Möllers, etwa behauptete, der Gesetzgeber habe sich mit einer Formulierung besonders eng an die Vorgaben des Verfassungsgerichts halten wollen, gab es sofort Widerspruch von der Richterbank.

Eng an den Vorgaben des Gerichts? Von wegen – Richter Johannes Masing, als sogenannter Berichterstatter in dem Verfahren federführend, bewertete Möllers’ Vortrag als "kühn", weil "wir dieselbe Formulierung bereits einmal für nichtig erklärt haben".

Zwar zogen die Verfassungsrichter das Konzept der Abwehr terroristischer Gefahren durch das BKA nicht grundsätzlich in Zweifel – schließlich wurde dieses durch eine Grundgesetzänderung abgesichert.

An mehreren Punkten zeigten sich die Richter aber sehr skeptisch – und nahmen Möllers immer wieder ins Verhör. Etwa in der Frage, welcher konkreter Anhaltspunkte es bedarf, um als potenziell gefährlich eingestufte Personen – oder auch Menschen, die mit ihnen Kontakt haben – auszuspähen. Das Gesetz stellt hierfür kaum Hürden auf. Den Richtern behagte ebenso wenig, dass Gespräche außerhalb von Wohnungen auch dann aufgezeichnet werden dürfen, wenn es darin um den "Kernbereich privater Lebensgestaltung" geht. Einen Schutz davor sieht das Gesetz nicht vor.

Nachdenken über Entschärfung

Sorge bereitet den Richtern auch die weitere Verwendung jener Daten, die zur Terrorabwehr erhoben worden sind. Eine Kriminaldirektorin des BKA räumte im Gerichtssaal ein, dass in einem Fall solche Daten für ein Strafverfahren wegen bandenmäßigen Diebstahls an die Landespolizei weitergeleitet worden seien – und dass man dies auch für zulässig halte. Berichterstatter Masing zeigte sich erstaunt. Daten aus der Terrorabwehr zu verwenden, um "durchaus alltägliche Kriminalität" zu bekämpfen, eröffne "eine neue Dimension".

Das war der Punkt, der de Maizière so nervte und ans Rednerpult trieb. "Es kommt mir so vor", motzte er, "als ob wir hier nur über die Weitergabe von Schulnoten im Unterricht reden."

Doch die Verfassungsrichter ließen sich nicht beirren, auch nicht, als es um die Frage der Übermittlung solcher Daten an ausländische Behörden ging. Deutschland sei zwar "keine Insel", so Kirchhof, aber man müsse schon überlegen, was man dabei "als verfassungsrechtliches Minimum mittransportieren" müsse, also welche Bedingungen man dann an die Verwendung dieser Daten im Ausland stellen könne. Als Kirchhof schließlich nach mehr als acht Stunden Debatte die Verhandlung beendete, sagte er: "Der Senat wird über diese Fragen noch viel nachzudenken haben." Wenn die Richter in einigen Monaten ihre Antworten geben, wird die Regierung vermutlich zentrale Punkte eines wichtigen Sicherheitsgesetzes entschärfen müssen – wieder einmal.

Dietmar Hipp ist seit 1999 Korrespondent des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL in Karlsruhe.

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Dietmar Hipp, BVerfG verhandelt über BKA-Gesetz: . In: Legal Tribune Online, 11.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16197 (abgerufen am: 14.12.2025 )

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