Druckversion
Freitag, 15.05.2026, 03:25 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/bgh-v-zr-206-14-kohl-memoiren-auftrag-eigentuemer
Fenster schließen
Artikel drucken
16211

Kohl Memoiren: Im Auf­trag des Alt­kanzlers

von Martin Gerecke

13.07.2015

Helmut Kohl bei der Präsentation seiner neuen Memoiren auf der Frankfurter Buchmesse 2014

DANIEL ROLAND / AFP

Noch ein Sieg für Helmut Kohl: Der ehemalige Bundeskanzler darf nach einem Urteil des BGH die für seine Memoiren gefertigten Tonbänder mit seinen Lebenserinnerungen behalten. Ganz einfach aus Auftrag, erklärt Martin Gerecke.

Anzeige

Die Protagonisten sind stets die Gleichen und in gewisser Hinsicht auch der Inhalt des Streits: Altkanzler Helmut Kohl und sein früherer Ghostwriter Heribert Schwan fechten diverse gerichtliche Kämpfe rund um die Aufzeichnungen der Lebensgeschichte des Politikers aus.

Ein Verfahren ist inzwischen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) angekommen. Der hatte sich jetzt mit der Frage zu befassen, wem die Tonbandaufnahmen zustehen, auf denen die teils brisanten Erläuterungen des CDU-Mannes aufgezeichnet sind. Das Ergebnis: Kohl darf sie behalten (Urt. v. 10.07.2015, Az: V ZR 206/14).

Die Hintergründe

Die Grundlagen sind schnell erklärt: Nach dem Vertrag zwischen Kohl und einem Verlag über die Veröffentlichung seiner Memoiren wurde Schwan vom Verlag als Ghostwriter beauftragt. Schriftliche Abreden zwischen Kohl und Schwan bestanden nicht. Die Männer trafen sich in den Jahren 2001 und 2002 an mehr als 100 Tagen im Wohnhaus von Helmut Kohl zu rund 630 Stunden Gesprächen – alle aufgezeichnet auf dem von Schwan mitgebrachten Tonbandgerät. Auf der Grundlage dieser Gespräche verfasste Schwan drei Memoirenbände, aber auch die inzwischen zum Bestseller avancierten "Kohl-Protokolle" mit teils drastischen Aussagen über Zeitgenossen Kohls. Viele Zitate aus diesem Buch mussten später nach Klagen Kohls geschwärzt werden (OLG Köln, Urt. v. 05.05.2015, 15 U 193/14).

Kohl selbst war zur Zeit der Erstellung der Aufnahmen nie im Besitz der Tonbänder; diese bewahrte Schwan zu Hause auf. Nachdem Schwan eine Biografie über Hannelore Kohl veröffentlicht hatte, kam es 2009 zum Zerwürfnis. Der Aufforderung zur Herausgabe sämtlicher Tonbänder und Unterlagen kam Schwan nach dem erstinstanzlichen Urteil des LG Köln nach.  Die weitere Berufung Schwans vor dem OLG Köln blieb ohne Erfolg und auch der BGH blieb nun im Ergebnis der Linie der Vorinstanzen treu.

Kohl ist trotzdem kein Eigentümer

Anders als das OLG Köln entschied der V. Zivilsenat jedoch, Kohl sei nicht Eigentümer der Tonbänder nach § 950 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geworden. Danach erwirbt, wer durch Verarbeitung eine neue bewegliche Sache herstellt, das Eigentum an dieser Sache, sofern nicht der Wert der Verarbeitung erheblich geringer ist als der Wert des verarbeiteten Stoffes. Nach Ansicht des BGH wird ein Tonband allein durch das Aufnehmen von Tondokumenten noch nicht zu einer neuen Sache. Dass die Tondokumente historisch wertvoll und einmalig sind, ändere daran nichts.

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hatte in dem Aufzeichnungsvorgang noch die Herstellung einer neuen Sache gesehen, jedenfalls dann, wenn die Aufzeichnungen als historische Dokumente für eine längerfristige Nutzung bestimmt seien. Dem BGH war diese Auslegung offensichtlich zu unbestimmt, zumal auch die bisherige herrschende Literatur das Aufspielen von Ton- und Videoaufzeichnungen auf Datenträger nicht als Herstellung einer neuen Sache ansieht. Das zumindest dann, wenn die Aufzeichnung jederzeit wieder gelöscht werden kann.

Der BGH ist mit dieser Einschätzung die Beantwortung der Frage umgangen, ob Kohl tatsächlich Hersteller der Tonbänder ist, wie es noch das OLG angenommen hatte. Hätte sich der BGH damit befasst, wäre die Abgrenzung zum Verlag als möglichem Hersteller virulent geworden. Immerhin war dieser Vertragspartner beider Protagonisten und hatte auch selbst ein erhebliches wirtschaftliches Interesse an der Herstellung der Aufnahmen.

Herausgabe aus Auftrag

Nach Ansicht des BGH seien die Tonbänder allerdings aufgrund eines zwischen Kohl und Schwan bestehenden Auftragsverhältnisses herauszugeben. Dieser Begründung hatte sich auch schon das Landgericht bedient. Das OLG Köln musste sich mit dem Anspruch nicht beschäftigen, da es den Herausgabeanspruch aus § 985 BGB bejahte. Der BGH wertet die Absprachen der Parteien als konkludent geschlossene, rechtlich verbindliche Vereinbarung über das von Kohl zur Verfügung zu stellende Material, wobei dieser auch als Auftraggeber anzusehen sei.

Insofern habe nach Ansicht des BGH nach den Verlagsverträgen allein Kohl über den Inhalt der Memoiren zu entscheiden. Dies gibt die vertraglichen Vereinbarungen richtig wieder. . Kohl war ausweislich seines mit dem Verlag geschlossenen Vertrages als Autor zu umfassenden Änderungen an dem Werk berechtigt. Der Vertrag sah ferner eine umfassende Übertragung der Rechte von Schwan an Kohl vor, dem auch unter Ausschluss des Nennungsrechts von Schwan das alleinige Recht zur Autorenbezeichnung zustand.

Nach Beendigung der Zusammenarbeit und dem Widerruf des Auftrags sei Schwan nun nach § 667 BGB verpflichtet, alles herauszugeben, was er zur Ausführung des Auftrags erhalten habe. Da Schwan die Lebenserinnerungen von Kohl in körperlich fixierter Form auf Tonbändern im Rahmen des Auftrags erlangt hat, sei er nach Beendigung des Auftrages zur Herausgabe dieser Lebenserinnerungen in eben dieser Form verpflichtet.

Anzeige

Weiter geht’s

Abgeschlossen dürfte das Thema noch immer nicht sein. Der Anwalt Kohls hatte in dem einstweiligen Verfügungsverfahren wegen der Schwärzungen bereits die Klage in der Hauptsache in Aussicht gestellt. Darüber hinaus hat Kohl angekündigt, wegen der Verwendung der Zitate Schadensersatz in Millionenhöhe geltend machen zu wollen.

Ob die Entscheidung des BGH auch Auswirkungen auf die klassische Interviewsituation zwischen Journalisten und Interviewten hat, kann erst nach Kenntnis der vollständigen Urteilsgründe beantwortet werden. Ein konkludentes Auftragsverhältnis wäre zwar auch in dieser Konstellation denkbar. Andererseits unterscheidet sich das Verhältnis zwischen Autor und Ghostwriter – und erst recht jenes zwischen Kohl und Schwan – im Hinblick auf die Zwecke und Interessen, die die Gesprächspartner mit der Aufzeichnung der Inhalte (und deren Veröffentlichung) verbinden, in der Regel erheblich von der üblichen Interviewsituation.

Der Autor Dr. Martin Gerecke, M. Jur. (Oxford) ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bei CMS Hasche Sigle in Hamburg.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Kohl Memoiren: . In: Legal Tribune Online, 13.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16211 (abgerufen am: 15.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Altkanzler
    • Eigentum
    • Literatur
    • Persönlichkeiten
    • Politiker
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Erwin Sellering (SPD), früherer Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern, steht im Schweriner Schloss beim Landtags-Untersuchungsausschuss zur Klimastiftung MV. 13.05.2026
Untersuchungsausschuss

Untersuchungsausschuss in Mecklenburg-Vorpommern:

Razzia bei der "Kli­ma­s­tif­tung"

Politiker lassen ihren politischen Gegner von der Polizei durchsuchen. Was bizarr anmutet ist gesetzlich seit Langem vorgesehen. Weshalb im Jahr 2026 erstmals von dieser Maßnahme erfolgreich Gebrauch gemacht wird, stellt Max Schwerdtfeger dar.

Artikel lesen
Eine Tasche zeigt Taylor Swift und bewirbt ihr "Eras Tour"-Konzert, während ein geplantes Attentat auf dieses Thema aufwirft. 12.05.2026
Terrorismus

Geplanter Anschlag auf Taylor-Swift-Konzert in Wien:

Ange­klagter im Taylor-Swift-Ter­r­or­pro­zess wollte "Held" werden

Eine fast fertiggestellte Bombe, Messer und ein Lkw: In Österreich steht ein 21-Jähriger wegen Anschlagsplänen rund um Taylor-Swift-Konzerte vor Gericht. Nun sprach er über seine Motive. Er wollte nach eigenen Angaben vor dem IS als “Held” gelten.

Artikel lesen
Ekrem Imamoglu vor seiner Verhaftung im März 2025 11.05.2026
Türkei

Anklage wegen Spionage:

Neuer Pro­zess gegen Erdogan-Gegner Ima­moglu beginnt

Der abgesetzte Istanbuler Bürgermeister İmamoğlu ist seit März 2025 inhaftiert. Nun beginnt ein weiterer Prozess gegen den beliebten Oppositionspolitiker und weitere Angeklagte. Der Vorwurf lautet auf Spionage.

Artikel lesen
Bill Kaulitz von der Band Tokio Hotel tritt beim 20 Jahre "Durch den Monsun" Konzert in der Berliner Wuhlheide auf. 08.05.2026
Persönlichkeitsrecht

Widerspruch bereits eingelegt:

Bill Kau­litz gewinnt gegen AfD-Poli­tiker

AfD-Politiker Julian Adrat muss es unterlassen, eine homophobe Äußerung über Bill Kaulitz zu verbreiten. Das hat das LG Hamburg entschieden, doch Adrat hat nun Widerspruch eingelegt.

Artikel lesen
Marc Nickel 08.05.2026
Stipendium

14-Punkte-Jurist schlägt Harvard-Stipendium aus:

"Wenn schon ins Risiko gehen, dann jetzt"

 "Mit Jura kannst du alles machen", heißt es so schön. Das denkt sich auch Marc Nickel, der ein 180.000‑Dollar-Stipendium abgelehnt hat, um nach dem Examen zu promovieren und zu gründen. Ein Interview über die Sonnenseite des Jurastudiums.

Artikel lesen
Jennifer Oellig 08.05.2026
Most Wanted

Köpfe:

LTO Most Wanted mit Jen­nifer Oellig

Menschlichkeit ist ein großer Anteil jeder anwaltlichen Tätigkeit, sagt Jennifer Oellig. Die Rechtsanwältin erzählt von einem missglückten Jobwechsel und teilt ihre Meinung zu Anwaltsrankings.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von DLA Piper UK LLP
Coun­sel / Se­nior As­so­cia­te (m/w/x) im Be­reich Steu­er­recht

DLA Piper UK LLP, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von Becker Büttner Held
Rechts­an­walt (m/w/d) All­ge­mei­nes En­er­gie- und...

Becker Büttner Held, Er­furt

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt (w/m/d) Im­mo­bi­li­en­recht / Real Es­ta­te

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Köln

Logo von hkk Krankenkasse
Voll­ju­rist (m/w/d) Team Kla­gen & Wi­der­sprüche

hkk Krankenkasse, Bre­men

Logo von STERR-KÖLLN & PARTNER
Rechts­an­wält:in im En­er­gie­recht

STERR-KÖLLN & PARTNER, Ber­lin und 1 wei­te­re

Logo von Flick Gocke Schaumburg
As­sis­tenz / Tea­mas­sis­tenz (m/w/d) Fak­tu­ra

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Di­p­lom-Fi­nanz­wirt (m/w/d) Wirt­schafts- und Steu­er­straf­recht

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Fachanwaltslehrgang Verwaltungsrecht im Fernstudium/ online

22.05.2026

Logo von Linklaters
She negotiates - Female Workshop

09.06.2026, Frankfurt am Main

Logo von Hengeler Mueller
Workshop: Beyond Paragraphs - Das Hengeler Mueller KI Bootcamp

11.06.2026, Berlin

Die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Kfz-Sachschaden

22.05.2026

Webinarreihe „Arbeitsrecht mit KI“ – Modul 2: Einsatz von KI im Vergütungsbereich

22.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH