Druckversion
Samstag, 11.04.2026, 06:36 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/baugb-novelle-staedtebau-kommunen-schrottimmobilien-vorkaufsrecht-rueckbaugebot
Fenster schließen
Artikel drucken
8061

BauGB-Novelle: Städtebau mit der Abrissbirne

von Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz

29.01.2013

Bagger auf einer Baustelle

© Alexander Erdbeer - Fotolia.com

Betongold ist mitunter nichts als Schrott, gerade in ländlichen Gebieten, die immer mehr Einwohner verlieren. Auf diesen Missstand versucht der Gesetzgeber nun mit einer Änderung des BauGB zu reagieren, über die der Bauausschuss am Mittwoch berät. Während ein erweitertes Vorkaufsrecht wenig bringen wird, könnten effektive Rückbaupflichten den Gemeinden tatsächlich helfen, meint Herbert Grziwotz.

Anzeige

Das Haus steht noch. Aber in den Schaufenstern des früheren Tante-Emma-Ladens befinden sich nur noch alte Bilder und ein Schild mit der Aufschrift "Zu vermieten". Im Obergeschoss hängen zwar noch vergilbte Vorhänge, aber seit Jahren brennt dort kein Licht mehr.

Die Bewohner sind fortgezogen oder verstorben; der Laden war gegen den großen Discounter chancenlos. Die Eigentümer erzielten statt Rendite nur noch Unkosten. Ein Käufer fand sich auch für einen Bruchteil des früheren Kaufpreises nicht. Eine Renovierung lohnte sich schon lange nicht mehr.

Im Ort wurde das Schwimmbad zugeschüttet, die öffentliche Bücherei geschlossen und das Krankenhaus schon vor Jahren aufgelöst. Junge Menschen finden keine Arbeit mehr. Der Marktplatz verfällt. Insgesamt herrscht Trostlosigkeit und Niedergang.

Leerstand und drastischer Wertverfall

Während Metropolregionen wie München, Stuttgart, Berlin und Hamburg boomen, veröden im Osten, im Ruhrpott, im Saarland und in Nord- und Ostbayern ganze Landstriche. Die Landflucht hat einen Leerstand und drastischen Wertverfall der Immobilien zur Folge. Gleichzeitig erhöhen die Gemeinden die Grundsteuern und die Beiträge für die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung, um beides überhaupt noch finanziell schultern zu können.

Dem Problem will sich der Gesetzgeber nun mit einer Änderung des Baugesetzbuchs (BauGB) annehmen. Am Mittwoch berät der Bauausschuss des Bundestags in einer öffentlichen Anhörung die Vorschläge der Regierungskoalition zur Fortentwicklung des Städtebaurechts.

Erweiterung von Vorkaufsrecht und Rückbaugebot

Nach dem Gesetzentwurf sollen die Möglichkeiten der Gemeinde, ein Vorkaufsrecht zugunsten Dritter auszuüben, erweitert werden. Bisher war das Recht auf Fälle der sozialen Wohnraumförderung begrenzt. Diese Beschränkung soll nun aufgehoben werden, damit Kommunen das Vorkaufsrecht zugunsten eines Investors auch bei verwahrlosten Immobilien ausüben können. Die Stadt Frankfurt am Main möchte künftig so vorgehen. Allerdings hilft dies Gemeinden in schrumpfenden Regionen nicht weiter. Es fehlt bereits an einem Kaufvertrag mit einem Erwerber, bei dem die Kommune zugunsten eines Investors oder einer eigenen Gesellschaft das Vorkaufsrecht ausüben könnte.

Die geplante Änderung des § 179 BauGB könnte dagegen auch Orten in den immer weniger besiedelten Gebieten helfen. Die Vorschrift regelt bereits heute ein Rückbaugebot. Das heißt, die Gemeinden können den Eigentümer dazu verpflichten zu dulden, dass ein Gebäude auf seinem Grundstück beseitigt wird, wenn es Missstände und Mängel aufweist, die nicht mehr zu renovieren sind.

Das Rückbaugebot gilt allerdings nur im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Schrottimmobilien stehen aber häufig im nicht überplanten Ortskern. Das will der Gesetzgeber nun ändern, da das Problem von Schrottimmobilien ohnehin nicht von einem Bebauungsplan abhängt.

Keine Entschädigung für ehemals gewinnbringende Zweckbauten

Das eigentliche Problem in der Praxis liegt jedoch darin, dass die ohnehin finanzschwachen Kommunen dem Eigentümer eine angemessene Entschädigung in Geld leisten müssten. Die Gemeindeverbände wollen die Entschädigungspflicht daher streichen.

Ein Beispiel für Gebäude, die rückgebaut werden müssen, sind leerstehende Einzelhandelsmärkte, die verfallen, weil die großen Ketten ihr Konzept gewechselt haben und nun an einem anderen Ort einen neuen Markt anmieten. Kann das Gebäude nicht sinnvoll weitergenutzt werden, entspricht es dem Gebot nachhaltigen Bauens das verfallende Bauwerk  abzureißen. Die Kosten für die Beseitigung sollte derjenige tragen, der in den vorangegangenen Jahren damit Gewinne erzielt hat. Sie dürfen nicht auf die Allgemeinheit verlagert werden. Ein effektives gesetzliches Rückbaugebot muss deshalb zumindest bei derartigen Zweckbauten die Entschädigungspflicht ausschließen.

Die Situation ist anders beim normalen Häuslebauer, der ein Leben lang geschuftet und gespart hat, um sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen und nun angesichts in den Keller gefallener Immobilienpreise vor dem Nichts steht. Dieser sollte nach wie vor entschädigt werden, wenn die Gemeinde sein Haus tatsächlich abreißen will.

Während es nach dem Krieg und der Wiedervereinigung um Wachstum ging, lautet das Planungsleitziel nun Rückbau. Dass das schwer erarbeitete Eigenheim zur bloßen Belastung werden könnte, hatte sich früher niemand erträumen lassen. Auch das Städtebaurecht muss für die geplatzten Immobilienblasen erst noch Lösungen finden.

Der Autor Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz ist Notar in Regen und Zwiesel und Mitglied des Instituts für Immobilienwirtschaft an der Universität Regensburg.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Herbert Grziwotz, BauGB-Novelle: . In: Legal Tribune Online, 29.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8061 (abgerufen am: 11.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Bau- und Architektenrecht
    • Baumängel
    • Kommunen
    • Städtebau
Demonstration der Allianz gegen Rechtsextremismus am 25.10.2025 in Nürnberg 27.03.2026
Neutralitätsgebot

BVerwG zur Klage der AfD:

Nürn­berg darf vor­erst in Allianz gegen Rechts­ex­t­re­mismus bleiben

Verletzt die Stadt Nürnberg mit ihrem Engagement in der Allianz gegen Rechtsextremismus die Neutralitätspflicht? Vorerst darf die Stadt Mitglied bleiben, die Sache geht aber zurück an den Verwaltungsgerichtshof, berichtet Jakob Becker.

Artikel lesen
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 10.01.2026 24.02.2026
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)

Jahresbericht in Leipzig vorgestellt:

Wor­über das BVerwG im Jahr 2026 ent­scheiden will

Saubere Luft in Deutschland, kommunales Engagement gegen Rechtsextremismus und die Frage, wie weit das Zeugnisverweigerungsrecht des Bundespräsidenten reicht. Das BVerwG steht 2026 vor brisanten Entscheidungen – in verkleinerter Besetzung. 

Artikel lesen
Martin Sellner spricht bei einer Pressekonferenz über "Remigration". 21.02.2026
AfD

VGH Baden-Württemberg zu AfD-Veranstaltung:

Auch Martin Sellner darf ins Ett­linger "Kasino" kommen

Weil es bei einem AfD-Treffen um "Remigration" gehen sollte, kündigte die Stadt Ettlingen den Mietvertrag mit der AfD. Das VG Karlsruhe hob das Verbot auf, schloss jedoch Martin Sellner aus. Der VGH kassierte nun auch diese Auflage.

Artikel lesen
Ein Arbeiter montiert ein neues "50 km/h"-Schild an der Landshuter Allee an. 19.02.2026
Umweltschutz

Schilder-Duell an der Landshuter Allee:

Mün­chen setzt Tempo 30 trotz Gerichts­be­schlusses nicht um

Ein Gericht ordnet Tempo 30 an, der Oberbürgermeister wartet ab und will weiter zum VGH. Weil der Eilbeschluss nicht umgesetzt wird, beantragen Anwohner mit Unterstützung der DUH nun die Vollstreckung samt Zwangsgeld.

Artikel lesen
Höcke bei einer Wahlkampfrede 13.02.2026
AfD

VG Augsburg zu Höcke-Auftritt:

Doch kein Rede­verbot für Höcke im Allgäu

Eine Bemerkung in einem Beschluss des VG Augsburg verstand nicht nur die Stadt Lindenberg so, dass ein Redeverbot für AfD-Politiker Björn Höcke in der Stadthalle rechtlich möglich sei. Ein Irrtum. Das VG kassierte das verhängte Redeverbot. 

Artikel lesen
Foto von Björn Höcke 12.02.2026
AfD

Kommunen in Bayern verbieten Auftritte:

Gericht bestä­tigt Rede­verbot für Björn Höcke

Erst verlor die Stadt Lindenberg einen Rechtsstreit um eine AfD-Veranstaltung, nun will sie dem AfD-Politiker Höcke zumindest den Auftritt untersagen. Auch die Gemeinde Seybothenreuth beschreitet diesen Weg und bekommt Recht vor Gericht. 

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­ris­ti­sche Mit­ar­bei­ter I Ban­king & Fi­nan­ce I Frank­furt

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Frank­furt am Main

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Rechts­an­walt (m/w/d) Re­struk­tu­rie­rung und In­sol­venz­recht

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von Simmons & Simmons
Rechts­an­walt / As­so­cia­te für den Be­reich Fi­nan­cial Ser­vices Re­gu­lato­ry und...

Simmons & Simmons, Frank­furt am Main

Logo von Freshfields
Smart Chal­len­ge – Som­mer­prak­ti­kum­s­pro­gramm 2026

Freshfields, Frank­furt am Main

Logo von White & Case
Tran­sac­ti­on La­wy­er (m/w/d) - Re­struk­tu­rie­rung & In­sol­venz

White & Case, Frank­furt am Main

Logo von Universität Hohenheim
Voll­ju­rist (m/w/d) – Ver­wal­tungs­recht in Stu­di­um & Leh­re

Universität Hohenheim, Stutt­gart

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Se­nior Ma­na­ger (w/m/d) Pri­cing & Ne­go­tia­ti­on

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ham­burg und 3 wei­te­re

Logo von ADVANT Beiten
Re­fe­ren­da­re (w/m/d) – Im­mo­bi­li­en­recht

ADVANT Beiten, Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH

21.04.2026

Logo von Wolters Kluwer
16. Legal Tech NRW Meetup

20.04.2026, Hürth

Fit fürs Notariat – Modul 1 (fünftägig, 20.04.–24.04.2026)

20.04.2026

Arbeitsrecht in der Insolvenz aus Arbeitnehmersicht (5 Stunden)

20.04.2026

Effektive Vergütungsvereinbarungen im familienrechtlichen Mandat 2026

20.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH