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Rechtsgeschichte zum Valentinstag: Blumen und Gewalt

von Martin Rath

14.02.2021

Rosen von einem Seil umwickelt

© Igor Normann - stock.adobe.com

Feiertage mit viel familiärer Nähe sind oftmals mit Gewalt verbunden, das gilt auch für den Valentinstag. Rechtsprechung und Literaturgeschichte zeigen aber: Es gibt noch mehr Gründe, Blumengeschäfte zu meiden, meint Martin Rath.

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Von einem Standpunkt der humanistischen Bildung aus betrachtet war der Versuch eines am Ende aus dem Dienst entfernten bayerischen Lehrers nur konsequent, einer 15-jährigen Schülerin zum Valentinstag des Jahres 2012 eine Rose schenken zu wollen. Dass sich damit aber Gerichte befassen mussten, hatte andere Gründe:

Denn nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts München und dann des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hatte sich dieser für die Fächer Latein und katholische Religionslehre ausgebildete Pädagoge seit dem Schuljahr 2009/2010 insbesondere zwei Schülerinnen mit – nicht unerwiderten – Liebesbekundungen und ausführlichen Darstellungen seiner sadistischen und einschlägigen Fetisch-Fantasien genähert.

Nachdem ihm eine seiner Schülerinnen angeboten hatte, sich im Austausch für Nachhilfe im Fach Latein mit Rasenmähen oder Autowaschen verdingen zu wollen, will ihm die Frage in den Sinn gekommen sein, ob sie damit seine "Sklavin" werden wolle – was dann Auslöser für Fantasien sexueller Art geworden sei.

Entlastende Argumente suchte der bayerische Staatsdiener auf dem Gebiet der jüngeren englischen Unterhaltungsliteratur. So hatte sich das Gericht mit der Frage zu befassen, ob der freie Verkauf des mit sadistischen und masochistischen Motiven operierenden Romans "Fifty Shades of Grey" es in ein milderes Licht rücken könnte, dass der Lehrer seiner "erst 15-jährigen Schülerin … einen pornografischen Text mit detaillierten Schilderungen diverser sadomasochistischer Sexualpraktiken" zugemutet hatte.

Erwartungsgemäß verneinte dies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 24. Mai 2018 (Az. 16a D 15.2267).

Blumen und Schläge in der Antike

Allerdings: Dass der Lehrer, so die gerichtliche Feststellung, nach Intervention ihrer Eltern nur schwer davon abzubringen war, der Tochter zum Valentinstag eine Rose zu schenken, zählt – anders als die Sache mit der Sklaverei – zum eher arkanen Erbe des römisch-christlichen Abendlands.

Denn der Feiertag des Heiligen Valentin – eines Priesters, der während der letzten zwei Lebens- und Amtsjahre des römischen Kaisers Claudius Gothicus (214–270 n.Chr.) auf dem Gebiet der Eheanbahnung tätig gewesen und auch deshalb hingerichtet worden sein soll – fällt kaum zufällig mit den antiken Fest der Lupercalien, dem "Fest der Wölfin" zusammen.

Die legendären Gründer Roms, Romulus und Remus, waren von einer Wölfin genährt worden. Von der Grotte am Palatin aus, in der das nach der Überlieferung geschehen war, zogen bis zur Erfindung des Christentums bei den Lupercalien mit den Fellen und dem Blut frisch geschlachteter Ziegen verzierte, halb nackte Männer aus. Verheiratete Frauen stellten sich ihnen in den Weg und die Männer schlugen diesen, was in karnevalistischer Verkehrung der Sozialordnung gewünscht war, mit Riemen in die Handflächen. Das versprach eheliche Fruchtbarkeit.

Der für die geordnete Ehe zuständigen Göttin Juno wurden derweil Blumen geopfert. Im Geist der antiken Gewerbeförderung bediente Valentin nach der Christianisierung das Geschäftsinteresse des römischen Blumenhandels.

Gewaltfantasie durch die Blume

So könnte man meinen, dass es vom Standpunkt der humanistischen Bildung nicht ganz abwegig ist, wenn ein Lateinlehrer seine Sexual- und Gewaltfantasien ausgerechnet an einem Valentinstag durch die Blume sprechen ließ – bei einer Nachfolge-Veranstaltung zu einem römischen Feiertag, der einst nichts anderem diente als der Verherrlichung von Staatsgewalt und Fruchtbarkeit.

Den bayerischen Pädagogen exkulpiert das natürlich noch weniger als sein Versuch, sich auf die Popularität von "Fifty Shades of Grey" herauszureden. Einen Gedanken daran, wie verblasst die "wölfischen", also die kreatürlich-grausamen Ursprünge der westlichen Staatstradition sind, darf man am Valentinstag aber trotzdem verschwenden.

Valentinsgeschenke vor der Ermordung

Doch ohne jeden humanistischen Bildungs-Spleen: Frei von Gewalt ist der als romantisches Blumen- und Geschenkartikel-Event vermarktete Valentinstag mit Blick in die Rechtsprechung auch sonst nicht.

Nach dem Mord an einer auf "Domina"-Dienstleistungen spezialisierten Prostituierten aus dem Ruhrgebiet fanden sich beispielsweise im Urteil des Landgerichts Essen vom 4. Januar 2019 (Az. 22 Ks-70 Js. 112/18-8/18) Hinweise auf den reichen Zuspruch, den sie kurz vor dem Tötungsdelikt seitens ihrer Kundschaft in Form von "Blumen, Karten und Geschenken" erhalten hatte – alles aus Anlass des Valentinstages, der auf diese Weise offenbar auch von masochistisch Bedürftigen begangen wird.

Es ließen sich weitere justizbekannte Abgründe dieses Tages anführen, doch mag hier der historisch hartnäckigste Streit um einen gemutmaßten Kriminalfall genügen, der zwar nicht am Tag selbst stattfand, jedoch mit einer der wichtigsten Figuren im Übergang von den antiken Lupercalien zum modernen Valentinstag zusammenhängt.

War der Dichter ein Vergewaltiger?

Nach Angaben des "Ökumenischen Heiligenlexikons" war der macht- und rechtskundige englische Dichter Geoffrey Chaucer (ca. 1342–1400) der erste poetische Reklame-Fachmann für den heutigen Valentinstag. Sein Gedicht "The Parliament of Fowls" gelte als das "weltweit erste Valentinstaggedicht überhaupt" (Fassung in modernem Englisch).

Ob das so zutrifft, mag dahinstehen. Als Verfasser der "Canterbury Tales" ist Chaucer weltweit jedenfalls für Anglistik-Studierende kaum zu umgehen, wenn sie sich mit der mittelenglischen Sprache der Zeit zwischen circa 1100 und 1500 beschäftigen.

Dass eine dieser Erzählungen, mit denen sich die fiktive Pilger-Gesellschaft der "Canterbury Tales" auf der Reise von London nach Canterbury unterhält, einen "Man of Law's" ins Zentrum setzt – einen Rechtsgelehrten oder besser vielleicht: Rechtschaffenen – führt auch zu einer grundsätzlichen Beachtung für Chaucer unter englischsprachigen Juristinnen und Juristen, die in Studium oder Beruf nicht genötigt sind, Urkunden aus der Zeit von König Heinrich IV. im mittelenglischen Original zu lesen.

Knapp 500 Jahre nach dem Tod von Geoffrey Chaucer wurde 1870 ein Dokument bekannt, in dem eine Frau namens Cecily Chaumpaigne, Tochter eines Londoner Bürgers, den Dichter und Hofmann am 1. Mai 1380 von dem Vorwurf freistellte, einen "raptus" zu ihren Lasten begangen zu haben. In den Unterlagen des Court of King's Bench wurde die Formulierung drei Tage später von 'raptus' zu 'felonie' geändert – von einer lateinischen zu einer aus dem Mittelfranzösischen stammenden Juristenvokabel des 14. Jahrhunderts.

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Gelehrtenstreit seit 150 Jahren

Seit 1870 – nebenbei bemerkt: ein Jahr bevor sich Wilhelm I. (1797–1888) als "Deutscher Kaiser" in die Tradition der wölfischen Cäsaren stellte – wird in der englischen Literatur- und Rechtswissenschaft darüber gestritten, was die Korrektur der Gerichtsdokumente zwischen dem 1. und 4. Mai 1380 zu bedeuten habe.

Während der Dichter ungeachtet dieser kaum objektiv zu beantwortenden Frage heute vielfachals Vergewaltiger abgetan wird, sorgt sich etwa die feministische Mediävistin Anna Waymack darum, dass literaturhistorische Seminare zu halbgebildeten Gerichtsverhandlungen in Abwesenheit des Angeklagten Chaucer gerieten.

Neuere Forschungsansätze finden ihren Weg sogar in die Tagespresse, beispielsweise als der in den Niederlanden lehrende Sebastian Sobecki (1973–) die Interpretation vorschlug, dass der zum Schaden von Cecily Chaumpaigne 1380 beklagte Rechtsbruch dem Vormundschafts- und Eherecht zuzuordnen sei – im Licht der zahlreichen Mündel, für die Chaucer verantwortlich war.

Kurz gesagt: Wem Kitsch und Kommerz des Valentinstages von jeher zuwider waren oder wer aufgrund der Covid-19-Restriktionen Abstand gegenüber romantischen Abenteuern hält, findet reiches Material, um sich etwa mit dem Verhältnis von Sexualität und Gewalt zu beschäftigen oder damit, dass nicht jedes denkbare Unrecht aufgeklärt werden kann.

Und wen das in der Sache gar nicht so interessiert: Spott darüber, dass sich heute Literaturwissenschaftlerinnen und -schaftler über die Auslegung 500 Jahre alter Rechtsbegriffe streiten, mag um die Schadenfreude ergänzt werden, wie viel Arbeit doch ihren Nachkommen künftig mit dem Justizsprachgut unserer Gegenwart beschert wird.

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Rechtsgeschichte zum Valentinstag: . In: Legal Tribune Online, 14.02.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44262 (abgerufen am: 14.08.2026 )

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