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Rechtsgeschichten: Allerlei Besatzungsprobleme

von Martin Rath

07.07.2013

Konrad Adenauer, erster Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland

Bild: Bundesarchiv, B 145 Bild-F002449-0027 / Unterberg, Rolf / CC-BY-SA

Den zweiten Weltkrieg geführt und verloren zu haben war schmachvoll genug für das Deutschland der späten 40er und frühen 50er Jahre. Doch wie eine Kolonie der Besatzungsmächte wollte man sich nun wirklich nicht fühlen. Um diesen Eindruck zu vermeiden, ging man auch in Rechtsfragen bisweilen recht großzügig vor. Martin Rath nimmt einige Beispiele unter die Lupe.

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Am 16. Februar 1950 fiel im Bayerischen Landtag ein 70 bis 80 Kilogramm schwerer Glaslüster von der Decke. Zwar verfehlte er den SPD-Abgeordneten und 1945 von der US-amerikanischen Besatzungsmacht kurzzeitig zum Regierungspräsidenten von Unterfranken bestellten Jean Stock (1893-1965). Doch das Ereignis hinterließ bei jenem einen solchen "Schreck oder Schock", dass er später gegenüber der Allianz-Versicherung Krankheitskosten und Verdienstausfälle in Höhe von – seinerzeit sehr stattlichen – 6.800 Mark geltend machte.

Das Magazin "Der Spiegel" berichtete von diesem Vorgang 1952 und wärmte ihn gleich im Folgejahr noch einmal auf, als der Abgeordnete Stock die Frage verhandelt wissen wollte, ob jene Kriegsgefangenen, die erst Anfang der 1950er Jahre aus der Sowjetunion entlassen wurden, in Bayern noch dem "Entnazifizierungsverfahren" zu unterwerfen seien. Schließlich seien "Tausende von einfachen Parteigängern" überprüft worden, denen es ungerecht erscheinen müsste, "wenn beispielsweise ein jetzt heimgekehrter früherer SS-Obergruppenführer als nicht betroffen erklärt würde".

Rudolf Augsteins Redakteure sprachen dem bayerischen Abgeordneten gleich die Fähigkeit ab, vernünftig zu argumentieren, weil Stock ehemalige SS-Generale nicht ungeprüft aufs westdeutsche Leben loslassen wollte. Zudem empörten sie sich über die Schadensregulierung des Abgeordneten aus dem Jahr 1950 sowie darüber, dass Stock gegen den Freistaat einen Pensionsanspruch durchgesetzt hatte – "für einige Monate Tätigkeit als Regierungspräsident von Unterfranken im Jahre 1945".

Durcheinander nach Krieg, Besatzung, Staatsverfall

Die "Spiegel"-Berichte von 1952/53 verschwiegen diskret, dass der SPD-Mann (zusammen mit einem späteren CSU-Mann) während der NS-Zeit Widerstand geleistet hatte, wiederholt verhaftet worden und zuletzt nach dem 20. Juli 1944 mehrere Monate im KZ Dachau inhaftiert gewesen war. Eine Biografie, die damals nicht nur für Reputation beim US-Militär sorgte, sondern wohl auch manches psychische Trauma erklärt.

Der Pensionsanspruch des bayerischen Abgeordneten, gegen den "Der Spiegel" polemisierte, war indes nicht so kurios, wie unterstellt wurde. Ein Blick in die "Neue Juristische Wochenschrift" des gleichen Jahres fördert zahllose Beispiele dafür zutage, wie viele Fragen rund um Krieg, Besatzung und Staatsumbruch die Justiz der jungen Bundesrepublik zu lösen hatte.

Eine gewisse juristische Verwandtschaft mit dem Pensionsanspruch des Abgeordneten Stock aus seiner Tätigkeit als Regierungspräsident hatte ein Anspruch, über den der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 9. Juli 1953 befand (Az. III ZR 193/51).

Am 1. Juni 1945 hatte ein Beamter des Wiesbadener Regierungspräsidenten den Pkw des späteren Klägers beschlagnahmen lassen. Fraglich war, wer nun für den Schaden haften sollte. Der Regierungspräsident war, gut drei Wochen nach dem Kriegsende in Europa, selbstverständlich ein von der Besatzungsmacht berufener Beamter. Das beklagte Land wand ein, zum Zeitpunkt des Vorgangs noch gar nicht existiert zu haben. "Groß-Hessen" wurde erst am 19. September 1945 gegründet.

Der 3. Zivilsenat des BGH schloss sich dem Argument des 4. Senats an, wonach "die Besatzungsmacht mit der Übernahme der deutschen Verwaltung und Beauftragung neuer Personen mit den Verwaltungsämtern materiell deutsche Hoheitsbefugnisse ausübte und die von der Besatzungsmacht auf diese Weise eingesetzten Amtsträger damit grundsätzlich nicht Organe der Besatzungsmacht wurden".

Die Amtshaftungsansprüche gegen das inzwischen hessische Regierungspräsidium  folgten nach der BGH-Rechtsprechung aus einer "Funktionsnachfolge". Damit entfiel eine komplexere Argumentation über die Staatennachfolge. Man hätte sonst darüber diskutieren müssen, wie handlungsfähig das Deutsche Reich bzw. der Freistaat Preußen im Juni 1945 wohl gewesen waren.

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    1/2: Pensionsansprüche und nicht existierende Bundesländer

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    2/2: Österreich als Inland und die Angst vor dem Kolonienstatus

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Martin Rath, Rechtsgeschichten: . In: Legal Tribune Online, 07.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9090 (abgerufen am: 15.07.2026 )

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