Druckversion
Sonntag, 19.07.2026, 06:00 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/feuilleton/f/leo-katzenberger-rechtsbeugung-nationalsozialismus-verfolgung-rassenschande-todesstrafe
Fenster schließen
Artikel drucken
47845

Der Justizmord an Leo Katzenberger vor 80 Jahren: "Ras­sen­schande ist sch­limmer als Mord."

Gastbeitrag von Dr. Sebastian Felz

20.03.2022

Eine Tafel in Gedenken an Leo Katzenberger

Im März 1941 wurde Katzenberger wegen des Vorwurfs der "Rassenschande" verhaftet. Foto: Wikimedia Commons - Vitold Muratov - CC BY-SA 4.0 - Zuschnitt und Skalierung durch LTO
 

Im März 1942 beugte das Sondergericht Nürnberg das Recht und konstruierte ein Todesurteil gegen Leo Katzenberger wegen "Rassenschande" und Verstößen gegen die "Verordnung gegen Volksschädlinge". Sebastian Felz zeichnet den Fall nach.

Anzeige

Am Anfang war das Gerücht. Der Hauswart und Spendensammler für die "Nationalsozialistische Volkswohlfahrt" (NSV), Johann Heilmann, wird von einer Bewohnerin des Hauses Spittlertorgraben Nr. 19 am Rande der Nürnberger Altstadt vertröstet. Sie könne ihren NSV-Monatsbeitrag nicht entrichten, entschuldigte sich die Fotografin Irene Scheffler. Erst müsste ihr Freund kommen. Heilmann, der als Lagerist im Schuhkontor im Hinterhaus arbeitet, versteckt sich im Treppenhaus und sieht seinen Chef zu Scheffler in die Wohnung gehen. Heilmanns Chef ist Leonhard "Leo" Katzenberger (Jahrgang 1873), er ist Jude und ein alter Freund der Familie Scheffler.  

Auf Bitten von Irenes Vater hatte Katzenberger 1932 der 37 Jahre jüngeren Frau eine Wohnung vermietet. Als wenig später dann die Fotografin ihre NSV-Spende bezahlen kann, tratschte Heilmann über eine angebliche Affäre seines Chefs mit der jungen Frau. Auch andere Bewohner des Hauses zerrissen sich schon seit Jahren die Mäuler und berichteten von einer angeblichen geheimen Zeichensprache zwischen Scheffler und Katzenberger, dem Genuss der gleichen Zigarettenmarke sowie Geschenken.  

Katzenberger verwarnte seinen Lageristen zunächst und feuert ihn nach wiederholter Tratscherei. In den nächsten Jahren pflegte die Hausgemeinschaft des Hauses Spittlertorgraben Nr. 19 einen letztendlich tödlichen Tratsch.

Straftatbestand: "Ein deutsches Mädchen auf dem Schoss"

Katzenberger hatte eine Schuhhandelskette aufgebaut und war bis 1938 geschäftsführender Teilhaber am familieneigenen Schuhwarenhaus "Springmann". 1938 wird nach der Pogromnacht der Familienbetrieb von den Nazis konfisziert. Katzenberger wird wegen angeblicher "Devisenschieberei" inhaftiert. Von 1939 bis 1942 war er Vorsitzender der Israelitischen Kultusgemeinde in Nürnberg. In dieser Zeit sahen sich Katzenberger und die seit Sommer 1939 verheiratete und nun den Nachnamen Seiler tragende Irene seltener. Im Herbst 1939 hatte sich ein Hausbewohner erstmals mit den im Haus kursierenden Gerüchten an die NSDAP gewandt. Anfang 1941 kam es zu einem letzten Treffen von Leo Katzenberger und Irene Seiler, als deren Vater und Freund Katzenbergers in Nürnberg zu Besuch war. Auch ihr Mann kam später hinzu, der in Nürnberg als Wehrmachtssoldat diente und zuhause übernachten durfte.  

Im März 1941 wurde Katzenberger wegen des Vorwurfs der "Rassenschande" verhaftet. Nicht geklärt ist, wer ihn denunzierte. Der Ermittlungsrichter vernimmt Katzenberger und Seiler, die beide eine väterlich-freundschaftliche Beziehung zugeben und jede sexuelle Handlung verneinen. Auch habe Katzenberger Seiler finanziell unterstützt. Da das Beweismaterial mehr als dürftig war, wurde Seiler unter Eid vernommen. Dort gab sie Liebkosungen zu, wie "sie ein Kind seinem Vater zu erweisen pflegt" zu.  

Im Herbst 1941 übernahm der Nürnberger Landgerichtsdirektor Oswald Rothaug die Regie und ordnete an, dass das Verfahren vor sein Sondergericht kam. Rothaug übte einen beherrschenden Einfluss auf die neue Anklage aus, in der Katzenberger nicht nur der Rassenschande beschuldigt wurde. Katzenberger habe auch im Sinne der Volksschädlingsverordnung den Kriegszustand für das "rassenschänderische Treiben" ausgenutzt. Durch die Anklage gegen Irene Seiler wegen Meineides wurde sie als glaubwürdige Zeugin im Prozess ausgeschaltet. Den medizinischen Sachverständigen beeinflusste er ebenso wie den Staatsanwalt mit dem Ziel, die Todesstrafe ausurteilen zu können. Der Arzt hatte bezweifelt, ob Katzenberger mit 68 Jahren tauglicher Täter sein könne. Er wurde von Rothaug angeblafft, dass es genüge, dass "ein deutsches Mädchen" auf Katzenbergers Schoss gesessen habe.  

"Sehen Sie, so sieht ein Jude aus"

Rothaug setzte mit schnarrender Stimme und wilder Gestikulation zu einem Schauprozess am 13. und 14. März 1942 an. Der Schwurgerichtssaal 600 war voll mit uniformierter Prominenz aus SD, Wehrmacht, NSDAP und den Gerichten. Er belehrte die Angeklagte Seiler, dass sie die antisemitische Hetzzeitschrift "Der Stürmer" hätte lesen sollen, dann wüsste sie, dass "Rassenschande schlimmer als Mord" sei. Und dem Angeklagten befahl er, sich seitlich und im Profil zum Zuschauerraum zu drehen und blaffte, dass so ein Jude aussehe. 

Katzenberger durfte nie ausreden und wurde vom Gericht niedergemacht. Nach kurzer Beratungspause ("Im vorliegenden Fall gab es ja nicht viel zu beraten") konstruierte Rothaug einen "Justizmord durch Rechtsbeugung" (so der Strafrechtsprofessor Günter Spendel). Da der Geschlechtsverkehr nicht nachgewiesen werden konnte, wurden die eingestandenen Zärtlichkeiten als "Ersatzhandlungen" dem § 2 des Gesetzes zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre subsumiert. Dazu führte Rothaug aus, dass Katzenberger "die Seiler an sich heranzog, küsste, an den Schenkeln über den Kleidern tätschelte und streichelte".  

Die Treffen nach 1939 wurden als Verstöße gegen §§ 2 und 4 der "Verordnung gegen Volkschädlinge" bewertet, da Katzenberger "im Schutze der zur Abwehr von Fliegergefahr getroffenen Maßnahmen", nämlich die "Verdunklung ausnutzte". " Um diesen Tatbestand, der die Todesstrafe ermöglichte, einführen zu können, waren die Zeugen noch einmal extra befragt worden, ob sie sich an Treffen nach Anbruch der Dunkelheit erinnern konnten. Auch sei die Einberufung Hans Seilers zum Militär ausgenutzt worden. Dass der Mann von Irene Seiler in Nürnberg kaserniert war und zuhause übernachten dürfte, wurde nicht beachtet. Bei der Strafzumessung wurde – entgegen dem Doppelverwertungsverbot – strafschärfend die "Frivolität" des "rassenschänderischen Treibens" Katzenbergers berücksichtigt: "Daher muss den Angeklagten insoweit die vom Gesetz für einen solchen Fall allein vorgesehene Todesstrafe treffen."

Reichskanzlei schaltet sich ein

Ende März 1942 las Hitler in der Berliner Illustrierten den Artikel "Rassenschänder zum Tode verurteilt". Er interpretierte die Meldung so, dass auch die "arische" Frau wegen Rassenschande verurteilt worden sei. Dies sollte und konnte nicht sein. Aufgrund des Nürnberger Urteils alarmierte die Reichskanzlei das Justizministerium.  

Später klärte sich nun auf, dass Irene Seiler wegen Meineids verurteilt worden war: "Dem Führer genügte dies." Wenig später bezeichnete sogar Roland Freisler, damals noch Staatssekretär im Justizministerium, die Urteilskonstruktion als "etwas kühn". Hitler lehnte das Gnadengesuch ab und befahl, dass "der Gerechtigkeit freier Lauf zu lassen sei". Katzenberger starb am 3. Juni 1942 in München unter dem Fallbeil.

Im Nürnberger Juristenprozess wurde Rothaug 1947 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslanger Haft verurteilt. In seiner Vernehmung 1947 bestritt er, dass im Fall Katzenberger ein Justizmord vorgelegen habe, wenn er auch zugab, viele Urteile im Geiste des Nationalsozialismus gesprochen zu haben. Seine Haftentlassung aus dem Kriegsverbrechergefängnis Landsberg erfolgte vorzeitig bereits 1956.  

Anzeige

BGH: "Voller Widersprüche und abwegiger Konstruktionen"

1968 erließ das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth gegen Rothaugs Beisitzer Karl Josef Ferber und Heinz Hugo Hoffmann ein drittes Urteil in dieser Angelegenheit. Das LG befand, dass die Angeklagten keine Antisemiten waren und daher auch nicht aus niedrigen Beweggründen gehandelt hätten. Sie hätten eher aus Angst vor der Macht Rothaugs das Recht gebeugt und seien daher als Totschläger zu verurteilen.  

Der BGH hob 1970 in seiner Entscheidung das Nürnberger Urteil und verwies es zurück (Urt. v. 21.07.1970, Az. 1 StR 119/69). Für eine Motivation der Angeklagten zur Rechtsbeugung durch Furcht vor Rothaug sahen die Karlsruher Richter keine durchgreifenden Anzeichen. Das Gericht in Nürnberg habe völlig verkannt, dass dieser "Schauprozess" des Jahres 1942 "voller Widersprüche und abwegiger Konstruktionen" stecke. Als möglichen niedrigen Beweggrund könnte neben dem "Wunsch nach beruflichem Fortkommen" auch die Vorstellung der Beklagten eine Rolle gespielt haben, dass "K. als Jude nach der NS-Ideologie ohnehin ein 'Nichts' war und sie deshalb bei einer rechtswidrigen Verurteilung kein Risiko, insbesondere keine Gefahr einer strafrechtlichen Verurteilung liefen". Die später getrennten Verfahren gegen Hoffman und Ferber endeten schließlich gleichlautend: Verfahrenseinstellung wegen Verhandlungsunfähigkeit. Rothaug hielt das Verfahren gegen seine ehemaligen Beisitzer sowieso für eine "Dummheit": "Sollten wir in Rechtsfragen danebengegriffen haben – na und, das kommt doch jeden Tag vor." Auch wenn durch Art. 9 des Gesetzes Nr. 21 zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege vom 28. Mai 1946 das Urteil gegen Leo Katzenberger aufgehoben worden sein dürfte, am Ende bleibt das schreiende Unrecht bestehen.

Der Autor Dr. Sebastian Felz ist Referent in einem Bundesministerium (Bonn) und Vorstandsmitglied des Vereins Forum Justizgeschichte.

Literatur:  Christina Kohl, Der Jude und das Mädchen. Eine verbotene Freundschaft in Nazideutschland, Hamburg 1997.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Der Justizmord an Leo Katzenberger vor 80 Jahren: . In: Legal Tribune Online, 20.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47845 (abgerufen am: 19.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • BGH
    • Nationalsozialismus
    • Rassismus
    • Rechtsgeschichte
Plenum des Landtags Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf (Symbolbild) 17.07.2026
Diskriminierung

Nicht ganz nach Berliner Vorbild:

Auch NRW erhält ein Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­ge­setz

Der Landtag von NRW stimmte für das Landesantidiskriminierungsgesetz. Das verbietet Diskriminierung durch Behörden und gibt Betroffenen Anspruch auf Entschädigung. Im Anwendungsbereich ist das Gesetz deutlich enger als das Berliner LADG.

Artikel lesen
Training im FitX-Fitnessstudio in Essen. 16.07.2026
Verbraucherschutz

BGH zu Pausen-Hinweis bei Fitnessstudiovertrag:

Wer auf "Kün­digen" klickt, soll nicht nochmal wählen müssen

Wer seinen FitX-Vertrag online kündigen wollte, wurde auf eine Bestätigungsseite weitergeleitet und hatte die Wahl: beenden oder erstmal nur pausieren? Diese Gestaltung verstößt gegen Verbraucherrechte, stellte der BGH klar.

Artikel lesen
Deutsche Ausgabe des "Anne Frank Tagebuchs" in einem Bücherregal der Stadtbibliothek in Pirna 09.07.2026
Urheber

EuGH sieht Geoblocking als wirksame Schutzmaßnahme:

Anne-Frank-Tage­buch darf im Internet stehen

Die Werke von Anne Frank sind in den Niederlanden noch urheberrechtlich geschützt, in anderen Staaten sind sie gemeinfrei. Dort dürfen sie ins Internet gestellt werden – wenn der Zugang etwa mittels Geoblocking beschränkt wird, so der EuGH.

Artikel lesen
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich, Harald Frießner (Preisträger), Matthias Burghardt (Preisträger), Michael Frederic Fischbaum, Bayerns Innenstaatssekretär Sandro Kirchner. 08.07.2026
Nationalsozialismus

Justizunrecht in der NS-Zeit:

For­schung­s­pro­jekt am Land­ge­richt Bay­reuth aus­ge­zeichnet

Fünf Jahre Forschung zur NS-Justiz in Bayreuth: Für die Aufarbeitung des Unrechts, welches das Sondergericht und später der Volksgerichtshof gesprochen haben, erhält Landgerichtspräsident Matthias Burghardt den Fritz-Neuland-Gedächtnispreis.

Artikel lesen
Karin Angerer, designierte Präsidentin des BGH, steht im Treppenhaus des OLG Bamberg. 02.07.2026
Justiz

Bundeskabinett bestätigt Vorschlag:

Karin Angerer wird Prä­si­dentin des BGH

Von Bamberg nach Karlsruhe: Karin Angerer übernimmt das wichtigste Amt am Bundesgerichtshof. Damit wird sie zu einer der entscheidenden Personen der bundesdeutschen Justiz.

Artikel lesen
USM-Haller Showroom 02.07.2026
Urheber

BGH kassiert USM-Haller-Urteil:

Doch "Kunst genug" fürs Urhe­ber­recht?

Das OLG Düsseldorf sah im USM-Haller-System vor allem Technik und Funktion. Der BGH hält das für zu streng: Auch Möbel können als angewandte Kunst urheberrechtlich geschützt sein. Der Streit geht in die nächste Runde.

Artikel lesen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Voll­ju­rist/in (m/w/d)

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Müns­ter

Logo von Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) mit In­ter­es­se am Me­di­zin­recht

Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel, Lü­beck

Logo von Aulinger Rechtsanwälte und Notare
Rechts­an­walt (m/w/d) für Ar­beits­recht

Aulinger Rechtsanwälte und Notare, Bochum

Logo von Tretter Bodenstein | Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof
Rechts­an­walt/Rechts­an­wäl­tin (m/w/d) mit In­ter­es­se an Re­vi­si­ons­recht und...

Tretter Bodenstein | Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof, Karls­ru­he

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger Print & On­li­ne (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von AntweilerLiebschwagerNieberding PartG mbB
Rechts­an­walt Bau- und Im­mo­bi­li­en­recht (m/w/d)

AntweilerLiebschwagerNieberding PartG mbB, Düs­sel­dorf

Logo von Wirtz & Kraneis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Rechts­an­walt (m/w/d) für All­ge­mei­nes Zi­vil­recht / Ver­kehrs­recht /...

Wirtz & Kraneis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

Logo von Universität Kassel
Wis­sen­schaft­li­che:r Mit­ar­bei­ter:in (m/w/d) für DFG-Pro­jekt zu Rechts­fra­gen...

Universität Kassel, Kas­sel

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

28.07.2026

Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

30.07.2026

Logo von Hengeler Mueller
Chancen@Hengeler Stipendium 2026

01.10.2026

Spezielle Testamentsklauseln und ihre Verwendung in der Praxis

03.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH