Referendariat in Sachsen

Allgemeines

In Sachsen werden Rechtsreferendare bei den Landgerichten in Chemnitz, Dresden und Leipzig ausgebildet. Ausbildungsbeginn ist der 1. Mai und 1. November eines jeden Jahres. Wartezeiten gibt es keine.

Zeitplan

 1.Zivilstation 5Monate
 3.Strafrechtsstation3Monate
 2.Verwaltung4Monate
 4.Anwaltsstation9Monate
 5.Schriftliche Prüfungen8Klausuren
 6.Wahlstation3Monate
 7.Mündliche Prüfung

Stand: April 2019

Referendariat in Zahlen

  Oberlandesgericht:
  Landgerichte:
  Neueinstellungen pro Jahr:ca. 270 
  Einstellungstermine:2 x jährlich 
  Vergütung (monatlich):1368,22 € 
 Wartezeit:keine 

Stand: April 2019

Im Kurzcheck

  • Einstellung zweimal im Jahr, keine Wartezeit
  • Durchfaller und Prädikatsergebnisse halten sich mit ca. 12% die Waage
  • Beide Werte damit unter Bundesdurchschnitt, im Bereich Prädikatsexamen deutlich

Zweite juristische Staatsprüfung

Seit 2015 werden in Sachsen nicht mehr 9, sondern 8 Prüfungsklausuren geschrieben: 4 im Zivilrecht, 2 im Strafrecht und 2 im Öffentlichen Recht.

Die Note in der zweiten juristischen Prüfung in Sachsen ergibt sich aus folgenden Leistungen:

Art der Leistung Anteil Gesamtnote
8 Klausuren66,66%
mündliche Prüfung (Aktenvortrag)6,66%
mündliche Prüfung (Prüfungsgespräch)26,66%

Quelle: Ausbildungsstatistik des BfJ 2017 (Veröffentlicht März 2019)

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