Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern

Allgemeines

Für die Referendars­ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern sind die Land­gerichte Schwerin, Rostock, Neu­brandenburg und Stralsund zuständig. Einstellung­stermine sind an allen vier Gerichten der 1. Juni und 1. Dezember. Referendare können sich auf Wiederruf verbeamten lassen.

Zeitplan

 1.Zivilstation 5

Monate  

 2.Verwaltung3  Monate
 3.Strafrechtsstation4Monate
 4.Anwaltsstation9Monate
 5.Schriftliche Prüfungen   8    Klausuren  
 6. Wahlstation3Monate
 7.Mündliche Prüfung

Stand: April 2019

Referendariat in Zahlen

  Oberlandesgerichte:
  Landgerichte:
  Neueinstellungen pro Jahr:ca. 60 
  Einstellungstermine:2 x jährlich 
  Verbesserungsversuch 2. Examen:600,- € 
  Vergütung (monatlich):1195,00 € 
  Vergütung (nach Verbeamt. a. Widerruf)1.402,50 € 
  Wartezeit:derzeit keine 

Stand: April 2019

Im Kurzcheck

  • Eingestellt wird zu zwei Terminen im Jahr
  • Ca. 15 % erreichen im 2. Staatsexamen ein Prädikat
  • Verbeamtung auf Widerruf möglich

Zweite juristische Staatsprüfung

Die Prüfungsergebnisse in Mecklenburg-­Vorpommern haben sich im Vergleich zu den letzten Jahre verbessert: So konnten 2017 ca. 15 % der Prüflinge ein Prädikatsexamen erreichen, während die Quote an Nichtbestehern inzwischen etwa dem Bundesdurchschnitt entspricht.

Die Note in der zweiten juristischen Prüfung in Mecklenburg-Vorpommern ergibt sich aus folgenden Leistungen:

Art der Leistung Anteil Gesamtnote
8 Klausuren70%
mündliche Prüfung (Aktenvortrag)5%
mündliche Prüfung (Prüfungsgespräch)25%

Quelle: Ausbildungsstatistik des BfJ 2017 (Veröffentlicht März 2019)

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