Die Ausbildungsplätze für Referendare in Hamburg sind sehr begehrt. Die Einstellung erfolgt aufgrund eines Notenschlüssels, wobei die Wartezeit auf die Prüfungsnote angerechnet wird. Die aktuelle Einstellungsgrenze (die stets im zweistelligen Bereich liegt) kann auf der Webseite des Hanseatischen OLG in Erfahrung gebracht werden.
1. | Strafrechtsstation | 3 | Monate | |
2. | Zivilstation | 3 | Monate | |
3. | Verwaltung | 3 | Monate | |
4. | Anwaltsstation | 9 | Monate | |
5. | Wahlstation I | 3 | Monate | |
6. | Schriftliche Prüfungen | 8 | Klausuren | |
7. | Wahlstation II | 3 | Monate | |
8. | Mündliche Prüfung |
Stand: März 2019
Oberlandesgerichte: | 1 |
Landgerichte: | 1 |
Neueinstellungen pro Jahr: | ca. 267 |
Einstellungstermine: | 6 x jährlich |
Vergütung (monatlich): | 1.027,80 € |
Wartezeit: | Je nach Punktzahl |
Stand: März 2019
Die in Hamburg in der zweiten Staatsprüfung erzielten Ergebnisse sind legendär: Über 40 % der Prüflinge erreichen ein Prädikatsexamen! Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass vor allem solche, die schon im ersten Examen gut abgeschnitten haben, einen Ausbildungsplatz in Hamburg ergattern.
Die Note in der zweiten juristischen Prüfung in Hamburg ergibt sich aus folgenden Leistungen:
Art der Leistung | Anteil Gesamtnote |
8 Klausuren | 70% |
mündliche Prüfung (Aktenvortrag) | 8% |
mündliche Prüfung (Prüfungsgespräch) | 22% |
Quelle: Ausbildungsstatistik des BfJ 2017 (Veröffentlicht März 2019)
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