Interessante Verwaltungs- und Wahlstation bei Ministerien, Ämtern und Unternehmen sind nur ein Grund, warum viele ihre Referendarsausbildung in Berlin absolvieren wollen. Entsprechend lang ist die Warteliste. Zwar wird die Wartezeit bei der Platzvergabe berücksichtigt, jedoch sollten Bewerber in jedem Fall auch ein gutes Ergebnis in der ersten juristischen Prüfung vorweisen können. Bei über 10 Punkten im ersten Examen beträgt die Wartezet trotzdem noch ca. 11 Monate. Bei weniger als 10 Punkten sind es 11 - 16 Monate, wenn das Examen in Berlin gemacht wurde; bei Bewerbern aus anderen Bundesländern kommt es hier zu Wartezeiten von bis zu 21 Monaten.
1. | Zivilrechtsstation | 4 | Monate | |
2. | Strafrechtsstation | 3,5 | Monate | |
3. | Verwaltung | 3,5 | Monate | |
4. | Anwaltsstation | 9 | Monate | |
5. | Schriftliche Prüfungen | 7 | Klausuren | |
6. | Wahlstation | 3 | Monate | |
7. | Mündliche Prüfung |
Stand: März 2019
Oberlandesgerichte: | 1 |
Landgerichte: | 1 |
Neueinstellungen pro Jahr: | ca. 586 |
Einstellungstermine: | 4 x jährlich |
Vergütung (monatlich): | 1320,38 € |
Wartezeiten: | |
1. Examen > 10 Punkte | ca. 11 Monate |
1. Examen in Berlin abgelegt und < 10 Punkte | 11-16 Monate |
1. Examen ausserhalb Berlins und < 10 Punkte | 19-21 Monate |
Stand: März 2019
Die Staatsprüfung in Berlin wird in Kooperation mit dem Land Brandenburg durchgeführt. Beide Länder haben ein gemeinsames Justizprüfungsamt eingerichtet. Es werden jeweils nur sieben Klausuren gestellt: Jeweils zwei aus den Bereichen Zivil-, Straf- und Öffentliches Recht sowie eine Wahlklausur.
Die Note in der zweiten juristischen Prüfung in Berlin ergibt sich aus folgenden Leistungen:
Art der Leistung | Anteil Gesamtnote |
7 Klausuren | 60% |
mündliche Prüfung (Aktenvortrag) | 16% |
mündliche Prüfung (Prüfungsgespräch) | 24% |
Quelle: Ausbildungsstatistik des BfJ 2017 (Veröffentlicht März 2019)
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